EU-Patent auf der Kippe?

Sind die Pläne für ein europäisches Gemeinschaftspatent und ein zentrales Patentgericht mit EU-Recht vereinbar? Juliane Kokott zufolge nicht. Dies schreibt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in ihrem Schlussantrag zur Bewertung der juristischen Situation. Vor seiner offiziellen Veröffentlichung kursiert dieser bereits im Internet.

Juliane Kokott (R), Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, glaubt, dass das geplante zentrale Patentgericht mit den EU-Verträgen nicht vereinbar ist. Foto: Justizministerium Baden-Württemberg
Juliane Kokott (R), Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, glaubt, dass das geplante zentrale Patentgericht mit den EU-Verträgen nicht vereinbar ist. Foto: Justizministerium Baden-Württemberg

Sind die Pläne für ein europäisches Gemeinschaftspatent und ein zentrales Patentgericht mit EU-Recht vereinbar? Juliane Kokott zufolge nicht. Dies schreibt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in ihrem Schlussantrag zur Bewertung der juristischen Situation. Vor seiner offiziellen Veröffentlichung kursiert dieser bereits im Internet.

Die 27-seitige Stellungnahme von Juliane Kokott ist bislang nicht veröffentlicht, tauchte aber kürzlich im Internet auf.

Kokott vertritt dort die Auffassung, dass das geplante zentrale Patentgericht mit den EU-Verträgen nicht vereinbar ist. Ihre nicht bindende Stellungnahme kommt zum Schluss, dass der Vorschlag nicht genug unternimmt, um den "Vorrang von EU-Recht" sicherzustellen. Zudem äußerte sie Zweifel an der Sprachregelung, die von der EU-Exekutive vorgeschlagen wird.

Eine undichte Stelle?

Ein Sprecher des EuGH wollte weder bestätigen noch dementieren, dass das Papier der Generalanwältin durch eine undichte Stelle im Internet aufgetaucht ist. Er erklärte, dass eine Entscheidung des Gerichts im Laufe des Jahres gefällt werden könnte.

Ein Kommissionssprecher erklärte, dass man das Dokument studiere und das Urteil des Gerichts abwarte. "In der Zwischenzeit arbeitet die Kommission weiter an den anstehenden Fragen zum EU-Patent nach der Annahme der Schlussfolgerungen des Rats im Dezember 2009 zu einem erweiterten Patentsystem in Europa. Hierzu gehören auch die Regelungen zur Übersetzung gemäß des Kommissionsvorschlags, der am 30. Juni angenommen wurde", sagte der Sprecher.

Wankt der Eckpfeiler der Innovationsstrategie?

Es wird erwartet, dass ein verbessertes Patentsystem ein Eckpfeiler der neuen Innovationsstrategie der EU sein wird, die im kommenden Monat vorgestellt werden soll. Der Zeitpunkt, zu dem Kokotts Stellungnahme nun auftaucht, könnte daher kaum ungünstiger ausfallen. Bislang ist angenommen worden, dass die strittige Frage, in welche Sprachen ein Patent übersetzt werden muss, damit es EU-weit gilt, das einzige größere Hindernis bei der Einführung eines EU-Patents sein würde.

Anfang Juli hatte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier einen Vorschlag präsentiert, um das Sprachenproblem zu lösen und versprach, die Patentreform voranzutreiben. Sollte der EuGH der Auffassung Kokotts im Laufe des Jahres folgen, wäre dies jedoch ein herber Rückschlag.

Hintergrund

Wenn Unternehmen in der EU ein Patent beispielsweise in 13 Mitgliedsstaaten anmelden wollen, müssen sie dafür ca. 20.000 Euro zahlen, den Hauptteil davon für die Übersetzung. Denn das Patent muss in jeder einzelnen Landessprache vorliegen. US-Erfinder haben solche Probleme nicht. In den USA kostet ein Patent nur etwa 1.850 Euro. Die Industrie klagt seit vielen Jahren über diesen Wettbewerbsnachteil. Doch bei der EU fand sie lange kein Gehör.

Das Ziel des EU-Patents: Firmen sollen ihre Innovationen nicht mehr in jedem einzelnen EU-Staat anmelden müssen. Das könnte vor allem kleinen Unternehmen zugute kommen, die sich die Kosten für eine Niederlassung und Rechtsanwälte im EU-Ausland nicht leisten können. Bisher ist das Patentrecht in der EU alles andere als einheitlich. Während in einem Staat ein Patent anerkannt wird, kann es im anderen für nichtig erklärt werden.

Zwar hatte die EU-Kommission schon vor einem Jahrzehnt ein EU-Patent mit einer vereinfachten Sprachenregelung vorgeschlagen. Doch beschlossen ist es bis heute nicht. Denn immer noch beharren einige Mitglieder darauf, dass Patente in jede Sprache übersetzt werden.

Im Dezember 2009 hat sich der EU-Rat auf Vorgaben für ein künftiges EU-Patentgericht geeinigt. Die Idee: Die lokalen Patentkammern sollen künftig einem europäischen Berufungsgericht unterstehen. Mit dem Gang vor dieses europäische Berufungsgericht könnten die Parteien den teuren Rechtsweg in anderen EU-Staaten vermeiden. Der Europäische Gerichtshof soll nun ein Gutachten vorlegen, ob die Konstruktion mit EU-Recht vereinbar ist.

EURACTIV / dto

Links / Dokumente

EuGH: Statement of Position by the Advocats General (2. Juli 2010)

Europäisches Patentamt: Website

Europäischer Rat: Schlussfolgerungen zu einem verbesserten EU-Patentsystem (Englisch / 4. Dezember 2009)

EU-Kommission: Übersicht zum EU-Patentwesen

EU-Kommission: Patentrecht: Europäische Kommission schlägt Übersetzungsregelungen für das künftige EU-Patent vor (1. Juli 2010)

EU-Kommission: "Patentrecht: EU erzielt politischen Durchbruch für verbessertes Patentsystem" Presse-Erklärung (4. Dezember 2009)

EURACTIV.de: Europäisches Patentamt (EPA) – Battistelli tritt Präsidentschaft an (30. Juni 2010)

EURACTIV.de: EU-Patent rückt näher (8. Dezember 2009)