EU-Parlament will Durchsetzung der EU-Regeln für politische Werbung vereinfachen

Die Abgeordneten des federführenden parlamentarischen Ausschusses haben eine Reihe von Änderungsanträgen zu den künftigen Vorschriften für politische Werbung vorgelegt.

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Letzte Woche endete die Frist für Änderungsanträge im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), der für das Dossier federführend ist. [Shutterstock / Jsnow my wolrd]

Die Abgeordneten des federführenden parlamentarischen Ausschusses haben eine Reihe von Änderungsanträgen zu den künftigen Vorschriften für politische Werbung vorgelegt. Diese betreffen insbesondere die Umsetzung, die Sanktionsregelung, die Definition und öffentlich zugängliche Anzeigenarchive.

Letzte Woche endete die Frist für Änderungsanträge im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), der für das Dossier federführend ist. Zuvor hatte der Berichterstatter für das Dossier, der Europaabgeordnete Sandro Gozi, den Berichtsentwurf veröffentlicht.

Die Verordnung, die darauf abzielt, robustere Transparenzmaßnahmen für politische Werbetreibende einzuführen und Desinformation im Wahlkampf zu unterbinden, wurde von der Kommission im Jahr 2020 als Teil ihres Aktionsplans für Demokratie vorgeschlagen.

Die Änderungsanträge werden die Grundlage für künftige Diskussionen im Europäischen Parlament bilden, wo bestimmte Ideen wie die Notwendigkeit, die Vollstreckung in der gesamten EU zu straffen und öffentlich zugängliche Anzeigenarchive einzuführen, allmählich an Schwung gewinnen.

Definitionen

Zu den Änderungen gehören auch Überarbeitungen der Erwägungsgründe, die politische Werbung und „damit zusammenhängende Tätigkeiten“ betreffen.

Nach den von der sozialdemokratischen Fraktion (S&D) und den Grünen vorgeschlagenen Änderungen würde die Definition dieser damit zusammenhängenden Tätigkeiten, zu denen auch die Verbreitung von Anzeigen auf Wunsch eines politischen Sponsors gehören könnte, nicht mehr nur auf der Bedingung beruhen, dass sie gegen eine finanzielle Vergütung erfolgt, sondern auch solche Tätigkeiten umfassen, die gegen eine „Sachleistung“ oder eine „gleichwertige Vergütung“ erfolgen.

Durchsetzung und Beaufsichtigung

Was die Aufsichtsbehörden betrifft, so haben die Grünen die Einrichtung eines „Europäischen Kooperationsnetzes für politische Werbung“ vorgeschlagen, das als Plattform für die Koordinierung und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden, einschließlich der Regulierungsgruppe für audiovisuelle Mediendienste, des Europäischen Datenschutzausschusses und der Kommission, dienen soll.

Zu den Aufgaben des Netzwerks würde die Vorbereitung gemeinsamer Maßnahmen und die Entwicklung harmonisierter Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung gehören.

Änderungsanträge, die sowohl von konservativen als auch von liberalen Gesetzgebern, darunter der Berichterstatter Gozi, eingebracht wurden, würden der Kommission die alleinige Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen durch sehr große Online-Plattformen übertragen. Dabei handelt es sich um Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU, die unter die strengeren Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) fallen.

Die Mitte-Rechts-Partei der Europäischen Volkspartei (EVP) hat einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass jeder Mitgliedstaat einen nationalen Koordinator benennt, der als Kontaktstelle für die Kommission in Bezug auf die Umsetzung der Verordnung fungiert. Dazu soll dieser die Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf nationaler Ebene beaufsichtigen und den Austausch von Informationen und die Ermittlung von Verstößen erleichtern.

Was die Sanktionen angeht, so haben die progressiven Gesetzgeber eine Mindeststrafe von zwei Prozent des weltweiten Umsatzes eines Werbedienstleisters aus dem Vorjahr für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus der Verordnung und mindestens ein Prozent für die Bereitstellung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen vorgeschlagen.

Die Linke schlug vor, die Umgehung der Ziele der Verordnung mit Strafen in Höhe von mindestens 0,5 Prozent und höchstens 6 Prozent des Vorjahresumsatzes zu belegen, wobei jeder Verstoß mit mindestens 40.000 Euro geahndet werden soll.

Eine von den Grünen vorgeschlagene Änderung präzisiert die Befugnisse der Behörden, die von den Mitgliedstaaten mit der Überwachung der Umsetzung der Verordnung beauftragt werden sollen.

Der neue Textzusatz erweitert ihre ursprüngliche Befugnis, Daten, Dokumente und notwendige Informationen von Werbedienstleistern anzufordern, und gibt ihnen die Vollmacht, die rasche Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen anzuordnen, Inspektionen von Räumlichkeiten durchzuführen oder anzufordern, um diese Informationen zu erhalten, und Mitarbeiter:innen oder Vertreter:innen von Werbedienstleistern, Sponsoren oder Verlegern um dieses Material zu bitten.

Anzeigen-Bibliotheken

Unterstützung für die Einrichtung von öffentlich zugänglichen Anzeigenarchiven und -bibliotheken kam auch von einer Reihe von Abgeordneten der linken Mitte.

Die Sozialdemokraten schlugen insbesondere vor, dass die Kommission ein europäisches Archiv für politische Werbung einrichtet, das Kopien aller Fälle von politischer Werbung sowie die im Rahmen der Transparenzanforderungen der Verordnung zur Verfügung gestellten Informationen darüber enthalten soll.

Die Bibliothek würde auch Informationen über entfernte Werbung enthalten und wäre öffentlich durchsuchbar.

Aufbewahrung

Ein Änderungsantrag der Grünen sieht außerdem vor, dass der Zeitraum, in dem die Dienstleister die von ihnen gesammelten Informationen über die Anzeigen aufbewahren müssen, von fünf auf sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung oder Verbreitung der Anzeige verlängert wird.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi und Nathalie Weatherald]