EU-Parlament: Durch Pestizidsteuer integrierten Pflanzenschutz finanzieren

Eine "risikobasierte Steuer" auf Pestizide zur Finanzierung nachhaltigerer Alternativen wurde von der Abgeordneten vorgeschlagen, die im EU-Parlament für die Pläne der EU zur Verringerung des Einsatzes und der Risiken von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zuständig ist.

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This article is part of our special report "Integrierte Schädlingsbekämpfung: Wo stehen die EU-Länder?"
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Der durchgesickerte Entwurf der österreichischen grünen Europaabgeordneten und Berichterstatterin des Parlaments zu diesem Thema, Sarah Weiner, stellt fest, dass die obligatorische Verringerung sowohl des Einsatzes als auch des Risikos von Pestiziden mit "beträchtlichen Kosten und Verwaltungsaufwand für die Mitgliedsstaaten" verbunden sein wird. Dabei geht es unter anderem um Unterstützung für Landwirt:innen, Schulungen und die Bezahlung von Berater:innen. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/tractor-pesticide-fungicide-insecticide-sprayer-on-1578978994" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Eine „risikobasierte Steuer“ auf Pestizide zur Finanzierung nachhaltigerer Alternativen wurde von der Abgeordneten vorgeschlagen, die im EU-Parlament für die Pläne der EU zur Verringerung des Einsatzes und der Risiken von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zuständig ist.

Der Entwurf der österreichischen Grünen-Europaabgeordneten Sarah Wiener, die als Berichterstatterin für die Ausarbeitung der Position des Parlaments zuständig ist, stellt fest, dass die Reduzierung von Pestiziden mit „beträchtlichen Kosten und Verwaltungsaufwand für die Mitgliedsstaaten“ verbunden sein werde.

Dabei geht es unter anderem um Unterstützung und Schulungen für Landwirt:innen darin, alternative Pflanzenschutztechniken anzuwenden, sowie die Finanzierung von Beratungsangeboten.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass die notwendigen Mittel hierfür vollständig aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stammen sollen.

Das derzeitige EU-Subventionssystem für die Landwirtschaft erlaubt es jedoch nicht, Fördergelder für die Erfüllung bereits verpflichtender Anforderungen auszuzahlen. Die Anwendung des sogenannten integrierten Pflanzenschutzes (IPM), der zur Reduktion von Pestiziden beitragen soll, ist jedoch in der EU bereits verpflichtend.

Aus diesem Grund schlug die Kommission im Juli eine noch nie dagewesene Änderung der GAP vor, um die Finanzierung des integrierten Pflanzenschutzes für fünf Jahre in die GAP-Ausgaben einzubeziehen – auch wenn dies in der Praxis keine zusätzlichen Mittel bedeutet.

Integrierter Pflanzenschutz ist eine ökosystembasierte Strategie, die sich auf die langfristige Verhinderung von Schäden konzentriert. Hierzu werden verschiedene Techniken in einer hierarchischen Reihenfolge angewendet, um den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel so weit wie möglich zu minimieren.

Obwohl die Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes bereits ein obligatorischer Bestandteil der bestehenden Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUD) ist, kam der EU-Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Maßnahmen nur langsam umgesetzt worden seien und es an Unterstützung fehle.

„Risikobasierte“ Steuer

Der Bericht von Wiener weist darauf hin, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung des Pestizideinsatzes „möglicherweise nicht ausreichend durch die GAP-Ausgaben abgedeckt werden“ und dass daher „alternative Lösungen erforderlich sind.“

Der Entwurf betont, dass ein ausreichendes finanzielles Budget für die Umsetzung des Gesetzes entscheidend sei und schlägt daher vor, dass die EU-Länder eine risikobasierte Besteuerung von Pflanzenschutzmitteln einführen, durch Beiträge von Einzelhändler:innen oder durch Strafzahlungen.

Dies soll sicherstellen, dass „den zuständigen Behörden angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.“

Diese Steuer auf Pestizide würde dann in einen staatlichen Fonds fließen, der dazu verwendet werden könnte, „die Umsetzung und Akzeptanz des integrierten Pflanzenschutzes zu fördern und die damit verbundenen Maßnahmen für Landwirt:innen attraktiver zu machen“, beispielsweise durch die Gewährung von Entschädigungen bei nachgewiesenen Einkommensverlusten.

Dem Bericht zufolge würde die Einrichtung eines solchen Fonds „automatisch zu einer Verringerung des Pestizideinsatzes führen“ und gleichzeitig Mittel für die Umsetzung der Verordnung und eine angemessene Entschädigung der Landwirt:innen bereitstellen.

Auch werde so dem Verursacherprinzip besser Rechnung getragen.

Bestehende Modelle

In dem Entwurfsdokument wird darauf hingewiesen, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten bereits Pestizidsteuern eingeführt haben.

Das Konzept dieser neuen EU-weiten Steuer orientiert sich am dänischen Steuermodell, das in einer aktuellen Nature-Studie als „erfolgreiches Beispiel“ für eine Pestizidsteuer bezeichnet wurde.

Dabei wurde festgestellt, dass die Gesamtpestizidbelastung in Dänemark von den Jahren vor Einführung der Steuer (2012 und 2013) bis 2016 und 2017 um 18 Prozent gesunken ist.

Um eine Verzerrung des europäischen Binnenmarktes zu vermeiden, schlägt die Berichterstatterin vor, die Regeln für die Besteuerung von Pestiziden zu harmonisieren.

Zu diesem Zweck fordert die Berichterstatterin die Kommission auf, einen „Bericht vorzulegen, in dem verschiedene Optionen für die Einführung risikobasierter Pestizidsteuern oder -abgaben in allen EU-Mitgliedstaaten oder auf EU-Ebene analysiert werden, und im Anschluss daran einen Legislativvorschlag vorzulegen.“

Der Bericht wird im Zuge der Kompromissfindung zwischen den verschiedenen Fraktionen und Parlamentsausschüssen wahrscheinlich noch eine Reihe von Änderungen erfahren. Er vermittelt jedoch einen Eindruck von den derzeitigen Überlegungen des Parlaments und davon, wie die interinstitutionellen Gesprächen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten aussehen könnten.

Um einen endgültigen Kompromiss zu finden, muss das Europäische Parlament mit den EU-Minister:innen verhandeln. Letztere haben kürzlich auf eine weitere Folgenabschätzung über das Ziel einer Pestizidreduktion um 50% gedrängt, da sie Bedenken wegen des Mangels an Daten zur Untermauerung des Kommissionsvorschlags hatten.

Auf einer kürzlich abgehaltenen Veranstaltung zu dem Gesetzesvorschlag sagte auch die stellvertretende Direktorin der Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission, Claire Bury, dass die EU-Kommission „andere Aspekte“ des Vorschlags prüfen werde, zum Beispiel „flankierende Maßnahmen“ zur Unterstützung der Information über den integrierten Pflanzenschutz.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]