EU-Normungsgremien sollen KI-Standards ausarbeiten
Die technischen Normen zur Umsetzung des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI) werden von den drei europäischen Normungsgremien gemeinsam ausgearbeitet. Dies geht aus dem von EURACTIV eingesehenen Entwurf eines Normungsauftrags hervor.
Die technischen Normen zur Umsetzung des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI) werden von den drei europäischen Normungsgremien gemeinsam ausgearbeitet. Dies geht aus dem von EURACTIV eingesehenen Entwurf eines Normungsauftrags hervor.
Das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) werden alle mit der Erstellung der technischen Standards für das KI-Gesetz betraut sein.
Die drei Normungsorganisationen müssen ein Arbeitsprogramm vorlegen, in dem der Zeitplan und die technischen Gremien aufgeführt sind, die für die einzelnen in der KI-Verordnung geforderten Normen verantwortlich sind. Außerdem müssen sie der Europäischen Kommission alle sechs Monate einen Fortschrittsbericht liefern.
Technische Normen werden eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des richtungsweisenden KI-Gesetzes spielen, da Unternehmen, die sie anwenden, standardmäßig als konform mit den EU-Vorschriften gelten. Normen spielen eine derart entscheidende Rolle bei der Senkung der Einhaltungskosten, dass sie in einem einflussreichen Dokument über das KI-Regelwerk der EU als die ‚eigentliche Regelung‘ bezeichnet worden sind.
Im Anhang des Antragsentwurfs sind die Normen aufgeführt, die noch entwickelt werdeen sollen. Sie betreffen Risikomanagementsysteme, Verwaltung und Qualität von Datensätzen, Aufzeichnungen, Transparenz und Information der Nutzer:innen, menschliche Aufsicht, Genauigkeitsspezifikationen und Qualitätsmanagement, einschließlich der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, sowie Cybersicherheit.
Darüber hinaus müssen die Gremien die Prüfverfahren und -methoden festlegen, um zu bewerten, ob die KI-Systeme zweckdienlich sind und den europäischen Standards entsprechen. Gemäß der Verordnung kann eine solche Konformitätsbewertung vom KI-Anbieter selbst oder von einer dritten Partei durchgeführt werden.
Die europäischen Gremien müssen die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Anforderungen berücksichtigen und diese bei der Ausarbeitung der technischen Normen deutlich machen.
Darüber hinaus müssen sie besonders darauf achten, dass die Normen mit den Bedürfnissen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) übereinstimmen, die zusammen mit der Zivilgesellschaft in die Konsensfindung einbezogen werden müssen.
Für Kris Shrishak, Technologie-Fellow beim Irischen Rat für Bürgerliche Freiheiten (ICCL), stellt die Einbeziehung der Zivilgesellschaft eine positive Entwicklung dar, da die Normungsorganisationen möglicherweise nicht in der Lage wären, Fragen wie die Abmilderung von Vorurteilen anzugehen.
„Dieses Thema geht über technische Aspekte hinaus. Es kommt auf die Menschen an, die die KI-Systeme nutzen, auf den Kontext der Nutzung und auf die Menschen, die davon betroffen sind“, sagte Shrishak. Er bemängelte jedoch, dass nicht klar sei, was passieren würde, wenn die Zivilgesellschaft nicht ausreichend einbezogen würde.
Technische Normen werden zunehmend politisiert, wobei sowohl China als auch die Vereinigten Staaten massive Ressourcen in den Versuch investieren, die Diskussion in internationalen Gremien im Sinne ihrer strategischen Interessen und der ihrer Unternehmen zu beeinflussen.
Um dem stetigen Rückgang europäischer Unternehmen bei der Festlegung technischer Normen entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission kürzlich eine Normungsstrategie auf den Weg gebracht. Diese zielt im Einklang mit der EU-Agenda für digitale Souveränität darauf ab, den ausländischen Einfluss auf europäische Normen zu verringern und die Interessen der EU in internationalen Normungsgremien vehementer zu vertreten.
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Daher müssten die Normen mit den politischen Zielen in Einklang gebracht werden, „die Werte der Union zu respektieren und die digitale Souveränität der Union zu stärken, Investitionen und Innovationen im Bereich der KI sowie die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum des Unionsmarktes zu fördern und gleichzeitig die globale Zusammenarbeit bei der Normung im KI-Bereich zu stärken, die mit den Werten und Interessen der Union in Einklang steht.“
Der Verweis auf die Berücksichtigung der Interessen von KMU könnte ebenfalls in diesem Sinne interpretiert werden, da die Kommission sich bemüht, vergleichsweise kleine europäische Technologieunternehmen gegenüber internationaler Konkurrenten zu vergrößern.
Auf dem letzten Gipfeltreffen des EU-US-Handels- und Technologierates am 16. Mai verpflichteten sich beide Seiten, einen gemeinsamen Fahrplan für Bewertungs- und Messinstrumente für vertrauenswürdige KI und Risikomanagement zu entwickeln. Der Fahrplan wird für das nächste TTC-Treffen im Dezember erwartet.
In dieser Entwurfsfassung ist der Normungsantrag bis zum 31. August 2025 gültig, und die drei Normungsorganisationen müssten ihren gemeinsamen Abschlussbericht bis zum 31. Oktober 2024 vorlegen.
Der Antrag wird jedoch erst abgeschlossen, wenn das KI-Gesetz im Rahmen der interinstitutionellen Verhandlungen feststeht, die wahrscheinlich nicht vor 2023 starten werden.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]