EU nimmt strengere Regelungen zur Luftqualität an [DE]
Der Ministerrat der EU hat eine neue Richtlinie gebilligt, die verbindliche EU-weite Grenzwerte für Feinstaubemissionen festlegt, die Atemwegskrankheiten verursachen, welche zu einer Verkürzung der Lebenserwartung der Europäer um bis zu drei Jahre führen könnten.
Der Ministerrat der EU hat eine neue Richtlinie gebilligt, die verbindliche EU-weite Grenzwerte für Feinstaubemissionen festlegt, die Atemwegskrankheiten verursachen, welche zu einer Verkürzung der Lebenserwartung der Europäer um bis zu drei Jahre führen könnten.
Die neue EU-Richtlinie über Luftqualität wurde am 14. April 2008 angenommen, nachdem Rat und Parlament Ende 2007 eine Einigung erzielt hatten. Die Richtlinie legt zum ersten Mal überhaupt EU-weite Grenzwerte für Feinstaubemissionen (PM2,5) fest.
Die mikroskopisch kleinen Partikel werden hauptsächlich von Fahrzeugen und Lastkraftwagen ausgestoßen. Sie bergen Risiken für die Gesundheit, da sie ungefiltert durch Nase und Mund bis tief in die menschliche Lunge und in den Blutkreislauf dringen können. Sie können schließlich möglicherweise tödliche Atemwegs- und Lungenerkrankungen verursachen.
Luftverschmutzung sei ein ernstzunehmendes Problem, so Barbara Helfferich, die Sprecherin des Umweltkommissars Stavros Dimas. Sie fügte hinzu, dass laut Studien das Leben eines durchschnittlichen Europäers aufgrund von sich in der Luft befindenden Feinstaubpartikeln acht Monate kürzer sei. In stärker verschmutzten Gegenden in der EU steige diese Zahl auf 36 Monate, sagte Helfferich am 14. April 2008.
Umweltkommissar Stavros Dimas sagte, die Annahme der Richtlinie sei ein entscheidender „Schritt zur Bekämpfung eines der Hauptgründe für Umwelt- und Gesundheitsprobleme“. Er fügte hinzu, die neue Richtlinie bietet „ehrgeizige aber realistische Vorgaben für die Reduzierung der Feinstaubverschmutzung (PM2,5) in der EU“.
Die Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, in städtischen Gebieten die PM2,5-Exposition bis 2020 gegenüber den 2010 gemessenen Werten um durchschnittlich 20% zu reduzieren. Dies würde die Konzentration bis 2015 unter 20 Mikrogramm pro Kubikmeter bringen. In anderen Gebieten müssen Mitgliedstaaten den PM2,5-Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter einhalten, der möglichst bereits ab 2010 erreicht werden sollte, spätestens jedoch ab 2015 vorgeschrieben ist.
In einer Erklärung, die der Richtlinie beigefügt ist, kündigt die Kommission eine Reihe neuer Gesetzesvorschläge über die Verbesserung der Luftqualität an, die im Laufe des Jahres 2008 vorgelegt werden sollen. Diese werden einschließen: eine weitere Senkung der Höhe der zulässigen nationalen Emissionen von wichtigen Schadstoffen, eine Verringerung der Emissionen beim Auftanken benzinbetriebener Fahrzeuge an Tankstellen und eine Reduzierung des Schwefelgehalts von Kraftstoffen, einschließlich Kraftstoffe, die für den Seeverkehr bestimmt sind.
Die Kommission weist weiter darauf hin, dass sie derzeit prüfe, ob eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit und eine Senkung der Emissionen von Boilern
und Warmwasserbereitern in Haushalten sowie eine Verringerung des Lösemittelgehalts von Farben, Lacken und Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung durchführbar sei.