EU möchte Kfz-Steuern an CO2-Emissionen binden [DE]

Das Europäische Parlament äußerte sich positiv zu dem Vorschlag der Kommission, eine EU-Steuer für Kraftfahrzeuge auf Grundlage der CO2-Emissionen einzuführen. Voraussichtlich wird der Vorschlag jedoch nicht die benötigte Einstimmigkeit im Ministerrat erreichen.

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Das Europäische Parlament äußerte sich positiv zu dem Vorschlag der Kommission, eine EU-Steuer für Kraftfahrzeuge auf Grundlage der CO2-Emissionen einzuführen. Voraussichtlich wird der Vorschlag jedoch nicht die benötigte Einstimmigkeit im Ministerrat erreichen.

Ein Vorschlag zur Abschaffung der Zulassungssteuer für Personenkraftwagen und Einführung einer EU-weiten Steuer, die an die Schadstoffemissionen gebunden ist, wurde vom Europäischen Parlament begrüßt.

Der Vorschlag wurde im Juli 2005 von der Kommission unterbreitet, um Doppelbesteuerung von Bürgern, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union wechseln, zu vermeiden und um gestaffelte Steuern für Kfz-Hersteller im europäischen Markt zu schaffen.

„Nach umfangreichen Konsultationen der Beteiligten ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Abschaffung der Zulassungssteuern, die zu einer Doppelbesteuerung der europäischen Bürger und einer Aufsplitterung der europäischen Automobilindustrie führt, große Zustimmung findet“, sagte der für Steuern und Zölle zuständige EU-Kommissar László Kovács bei der Unterbreitung des Vorschlages im Juli 2005. 

Die Kommission weist darauf hin, dass die divergierenden Steuersätze in der EU die Hersteller verpflichten würden, Personenkraftwagen mit unterschiedlichen Eigenschaften (Motorleistung, Diesel etc.) zu produzieren, um den Nettopreis zu reduzieren. Dies verursache zusätzliche Kosten für die Hersteller.

Insgesamt seien Steuern für 20% der Preisunterschiede bei Personenkraftwagen in der EU verantwortlich, so die Kommission.

Der Vorschlag sieht eine Abschaffung der Zulassungssteuer „während einer Übergangszeit von fünf bis zehn Jahren“ vor. Die Einnahmen der Mitgliedstaaten blieben unberührt, wenn die schrittweise Abschaffung der Zulassungssteuern mit einer Erhöhung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern einherginge. Zwischenzeitlich sollte ein Erstattungssystem eingeführt werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.