EU-Mitgliedstaaten ringen um Geltungsbereich des Lieferkettengesetzes
Während sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position bei den Verhandlungen über die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit einigen, streiten sie sich über deren Geltungsbereich.
Während sich die EU-Mitgliedstaaten an eine gemeinsame Position bei den Verhandlungen über das EU-Lieferkettengesetz annähern, bleibt es weiter strittig, ob Unternehmen die Sorgfaltspflicht für ihre gesamte Wertschöpfungskette oder lediglich für die Lieferkette übernehmen sollen.
Die ursprünglich von der Kommission am 23. Februar 2022 vorgeschlagene Richtlinie würde die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, Rechtsvorschriften einzuführen, die Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette verantwortlich machen.
Das würde bedeuten, dass ein Unternehmen seine Zulieferer und Kunden mit der gebotenen Sorgfalt prüfen müsste und auch dafür haftbar gemacht werden könnte, wie sein Produkt verwendet und entsorgt wird.
Druck in letzter Minute für eingeschränkten Geltungsbereich
Mehrere EU-Diplomaten bestätigten gegenüber EURACTIV jedoch, dass eine Koalition von Mitgliedstaaten – darunter Frankreich, Italien, Spanien und Portugal – versucht, dies in letzter Minute zu verhindern, indem sie den Geltungsbereich der Richtlinie auf die Lieferkette eines Unternehmens beschränken.
„Wir glauben, dass der Fokus auf den vorgelagerten und nicht auf den nachgelagerten Bereichen [der Wertschöpfungskette] liegen sollte“, sagte ein Diplomat eines EU-Mitgliedsstaates gegenüber EURACTIV und argumentierte, dass die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bereits sehr ehrgeizig sei.
Dem Diplomaten zufolge würde die Einbeziehung des nachgelagerten Teils der Wertschöpfungskette eine Reihe von komplexen rechtlichen Fragen aufwerfen. Der Diplomat sagte auch, dass die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Meinung sei, dass sich die Richtlinie auf den vorgelagerten Teil der Wertschöpfungskette konzentrieren sollte.
Ein Diplomat eines weiteren EU-Landes erklärte gegenüber EURACTIV, dass der Vorstoß Frankreichs „an einen Punkt gelangt, an dem die Wertschöpfungskette nur noch dem Namen nach übrig bleiben würde.“
Wie mehrere EU-Diplomat:innen gegenüber EURACTIV bestätigten, wird der Vorstoß von Deutschland, Dänemark, Finnland, den Niederlanden und Luxemburg abgelehnt.
Kann der Finanzsektor haftbar gemacht werden?
„Die Unternehmen würden für die Schäden, die ihre Produkte verursachen, völlig ungeschoren davonkommen“, sagte eine mit den Verhandlungen vertraute Quelle gegenüber EURACTIV zu den Folgen einer Abkehr vom Wertschöpfungskettenansatz zugunsten eines Lieferkettenansatzes.
So würden beispielsweise die Hersteller von Pestiziden nicht zur Verantwortung gezogen, wenn ihre Produkte in einer Weise verwendet werden, die besonders schädlich für die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ist. Oder die Hersteller von digitalen Überwachungsinstrumenten könnten nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihre Instrumente für illegale Überwachungsmaßnahmen wie Pegasus oder Predator eingesetzt werden.
Der Lieferkettenansatz würde auch den Finanzinstituten zugutekommen, die nicht dafür haftbar gemacht werden wollen, wofür ihr investiertes Geld verwendet werden könnte.
Was den Finanzsektor betrifft, so möchten Frankreich und Italien ihn laut mehreren EU-Quellen vollständig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen. Deutschland, Irland und Luxemburg möchten spezifisch Vermögensverwalter und institutionelle Anleger ausnehmen.
Generell deuten die derzeit von den EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Änderungen auf eine weniger strenge Richtlinie hin. „Je länger dieses Dossier im Rat verbleibt, desto mehr wird es verwässert“, sagte eine mit den Verhandlungen vertraute Quelle gegenüber EURACTIV.
Einigung am Freitag möglich
Zum Beispiel hat Deutschland einen Vorschlag gemacht, der laut einem EU-Diplomaten einem Freifahrtschein gleichkommt. Der deutsche Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen weitestgehend von der Haftung befreit werden können, sofern sie sich an einer Brancheninitiative zur Lösung von Problemen entlang der Wertschöpfungskette beteiligen.
Dies steht zwar im Widerspruch zur vermeintlich progressiven Haltung der deutschen Mitte-Links-Bundesregierung, doch dürfte dieser Vorstoß nicht viel bewirken.
Einem EU-Diplomaten zufolge haben die von Deutschland vorgeschlagenen Änderungen nicht viel Anklang gefunden und es sei unwahrscheinlich, dass sie in einen neuen Kompromisstext aufgenommen werden.
Die Unterhändler:innen der Mitgliedstaaten hoffen, dass sie sich am Freitag einigen können, damit die Industrieminister:innen bei ihrem Treffen am 1. Dezember in Brüssel den gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedstaaten annehmen können.
NGOs warnen vor Verwässerung des Lieferkettengesetzes
In einem Brief, den EURACTIV einsehen konnte, forderten zivilgesellschaftliche Organisationen die EU-Staaten auf, den Rechtszugang…
3 Minuten
[Bearbeitet von Alice Taylor]