EU-Migrationspolitik: „Rückkehrzentren“ nach neuen EU-Vorschriften möglich

Die EU-Kommission beabsichtigt, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, innovative Migrationsmaßnahmen, einschließlich „Rückkehrzentren“, in einer neuen Rechtsvorschrift zu prüfen. Die neue Verordnung soll heute vorgestellt werden.

EURACTIV.com
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„Vier von fünf Personen, gegen die eine Rückführungsentscheidung ergangen ist, bleiben in der Europäischen Union“, sagte Brunner. „Das ist nicht akzeptabel.“ [Picture: European Council]

Die EU-Kommission beabsichtigt, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, innovative Migrationsmaßnahmen, einschließlich „Rückkehrzentren“, in einer neuen Rechtsvorschrift zu prüfen. Die neue Verordnung soll heute vorgestellt werden.

Neue EU-Rückführungsregeln – das sogenannte „fehlende Stück“ des Asyl- und Migrationssystems – sollen heute auf der Plenarsitzung des Parlaments in Straßburg vorgestellt werden. Die neue Gesetzgebung wird die bestehende Richtlinie ersetzen, die seit 2008 in Kraft ist.

Der neue Text, soll eine Verordnung sein, die direkt anwendbar und in allen Mitgliedstaaten verbindlich sein wird, wodurch die Notwendigkeit einer nationalen Umsetzung umgangen wird, berichtete Euractiv.

Befassen wird sich die neue Verordnung mit den umstrittenen und heiß diskutierten sogenannten „Rückkehrzentren“ – speziellen Abschiebezentren außerhalb der EU.

„Mein Ziel ist es, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, über neue, innovative Ideen nachzudenken, einschließlich Rückkehrzentren“, sagte EU-Kommissionschef Magnus Brunner am Montag während einer nicht-öffentlichen Sitzung.

Das Thema wird seit Monaten auf EU-Ebene diskutiert, wobei Kommissionspräsidentin von der Leyen das Konzept im vergangenen Oktober in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten ansprach und eine weitere Prüfung forderte.

Der neue Vorschlag könnte drei Rückführungsorte für Einzelpersonen skizzieren: ihr Herkunftsland, das Land, aus dem sie eingereist sind, oder ein Land, das ein Rückführungsabkommen mit einem EU-Mitgliedstaat hat, heißt es in dem Entwurf.

Laut Brunner ist die Frage der Rückführungen „existenziell“. „Wir versuchen, den Menschen das Gefühl zu geben, dass sie die Kontrolle über das haben, was in Europa geschieht“, sagte der Kommissar. Er betonte, dass man das Vertrauen unserer Bürger völlig verlieren werde, wenn die demokratischen Parteien der Mitte das Thema nicht angehen.

Einheitliches EU-System und strengere Regeln

Ziel der neuen Regeln sei ein einheitliches Rückführungssystem in allen Mitgliedstaaten zu schaffen, indem sie Unstimmigkeiten bei der Auslegung der Vorschriften angehen, um die niedrigen EU-Rückführungsquoten zu bekämpfen.

„Vier von fünf Personen, gegen die eine Rückführungsentscheidung ergangen ist, bleiben in der Europäischen Union“, sagte Brunner. „Das ist nicht akzeptabel.“

Wie die EU-Kommissionspräsidentin am Sonntag ankündigte, wird die Verordnung eine neue „europäische Rückkehranordnung“ und die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten vorschlagen. Der Entwurf sich allerdings vor, dass diese gegenseitige Anerkennung nicht verpflichtend sein wird.

Der neue Vorschlag soll strengere Regeln für Personen mit einer Rückkehrentscheidung einführen, insbesondere für diejenigen, die als Sicherheitsrisiko gelten. Gründe für eine Inhaftierung sollten erweitert werden, um das Fluchtrisiko zu begegnen, mit einer möglichen Haftdauer von bis zu 24 Monaten. Diejenigen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sollen so lange in Haft bleiben, wie ein Richter nach einer Beurteilung für notwendig erachtet.

Einreiseverbote, die bisher auf fünf Jahre begrenzt waren, könnten nun auf zehn Jahre verlängert werden, wobei für Personen mit hohem Risiko Verbote von bis zu 20 Jahren drohen. Der Vorschlag sieht auch neue Verpflichtungen für Rückkehrer vor und hebt die feste Frist von sieben bis 30 Tagen für die freiwillige Ausreise auf, sodass die Mitgliedstaaten die Kontrolle über die Fristen haben.

Der Text könnte auch den Weg für eine umfassendere Rolle der EU-Grenzschutzagentur Frontex bei der Rückführung ebnen, die in einer zukünftigen regulatorischen Umstrukturierung behandelt werden soll. „Daran arbeiten wir“, sagte Brunner.

Die Agenda der zweiten Amtszeit von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sieht unter anderem die Verdreifachung der Europäischen Grenz- und Küstenwache, Frontex, auf 30.000 Personen vor. Dieser Plan würde eine umfassende Überarbeitung der Vorschriften erforderlich machen.

Der neue Text ist Teil eines umfassenderen Vorstoßes für strengere Regeln. Der EU-Migrationschef hat Pläne bestätigt, die Überprüfung sicherer Drittstaaten im Rahmen des neuen Migrationspakts zu beschleunigen.

Letzte Woche bestätigte die Kommission außerdem, dass eine EU-Liste sicherer Herkunftsländer in Arbeit ist, die bis Juni fertiggestellt werden soll.

Die Kommission konsultiert aktuell die Mitgliedstaaten, um die Überprüfung auf März statt auf Juni vorzuziehen.

[VP/KN]