EU-Lieferkettengesetz: Finanzsektor könnte ausgenommen werden

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft tendiert zu einem Ausschluss des Finanzsektors vom EU-Lieferkettengesetz, wie aus einem internen Dokument hervorgeht, das Euractiv einsehen konnte. Widerstand aus dem Parlament ist jedoch zu erwarten.

Euractiv.com
Brussels,,Belgium.,4th,July,2023.,A,View,Of,A,Banner
In dem Dokument, das im Vorfeld eines Treffens der Attachés der Mitgliedsstaaten am Freitag (10. November) erstellt wurde, schlägt Spanien – das derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat – vor, den Finanzsektor von der Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD) auszuschließen. [Shutterstock/Alexandros Michailidis]

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft tendiert zu einem Ausschluss des Finanzsektors vom EU-Lieferkettengesetz, wie aus einem internen Dokument hervorgeht, das Euractiv einsehen konnte. Widerstand aus dem Parlament ist jedoch zu erwarten.

In dem Dokument, das im Vorfeld eines Treffens der Attachés der Mitgliedsstaaten am Freitag (10. November) erstellt wurde, schlägt Spanien – das derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat – vor, den Finanzsektor von der Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (CSDDD) auszuschließen. Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das große Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang ihrer Wertschöpfungsketten zur Rechenschaft ziehen soll.

Der Ausschluss des Sektors wird aufgrund der internen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten in dieser Frage vorgeschlagen, die laut dem Text die Gesamteinigung über das Gesetz gefährden könnten.

Laut dem Text sei die generelle Einigung über das Gesetz gefährdet, weil es interne Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten in dieser Frage gäbe. Daher habe man den Ausschluss des Sektors vorgeschlagen.

In ihrer im Dezember letzten Jahres angenommenen allgemeinen Ausrichtung hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Einbeziehung des Sektors als nationale Option zu belassen. Angeführt wurde dieser Ansatz von Frankreich, das sich nach wie vor nachdrücklich dafür einsetzt, dass der Finanzsektor von den obligatorischen Sorgfaltspflichten ausgenommen wird.

Der jüngste Text der Ratspräsidentschaft steht im Gegensatz zu einem früheren Text, der den Mitgliedstaaten verschiedene Optionen zur Einbeziehung des Sektors in die Richtlinie vorschlug, um eine gemeinsame Basis mit dem Europäischen Parlament zu finden. Das Parlament hatte im Juni für die Einbeziehung des Finanzsektors gestimmt.

Ausgleichende Elemente

Um eine Kompromisslösung mit dem Parlament zu finden, wird in dem Dokument vorgeschlagen, eine Überprüfungsklausel aufzunehmen. Dadurch sollen die Finanzinstitute zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden. Um eine starke politische Verpflichtung zu zeigen, soll eine politische Erklärung der drei EU-Institutionen beigefügt werden.

Als Ausgleich für die Ausnahmeregelung schlägt die Präsidentschaft außerdem Zugeständnisse bei anderen Elementen vor, bei denen das Parlament ehrgeiziger war als die Mitgliedstaaten.

Dazu gehören der Zugang zur Justiz für Opfer von unternehmerischem Missbrauch, Vergütungen in Verbindung mit Übergangsplänen und die Aufnahme neuer Sektoren in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Harte Verhandlungen stehen bevor

Der mögliche Ausschluss des Finanzsektors dürfte sowohl bei zivilgesellschaftlichen Organisationen, die seit langem fordern, dass die Finanzinstitute für die Auswirkungen ihrer Investitionen auf die Menschenrechte und die Umwelt zur Rechenschaft gezogen werden, als auch bei den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Kritik hervorrufen.

Sollten sich die Verhandlungsführer des Parlaments nicht auf einen Ausschluss des Sektors einigen können, sollen dem Dokument zufolge erneut Gespräche über Kompromisslösungen geführt werden.

Nach dem Treffen am Freitag werden sich die Botschafter der Mitgliedstaaten voraussichtlich nächste Woche treffen, während die nächste Runde der interinstitutionellen Verhandlungen für den 22. November in Straßburg angesetzt ist.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]