EU lehnt Outsourcing von Gesetzesentwürfen ab

Die deutsche Praxis bei der Vergabe von Beratungsaufträgen an Anwaltsfirmen wirft Fragen auf: Wurden europäische Standards der Vergabe-Transparenz verletzt?

Siim Kallas, EU-Kommissar für Verwaltung und Betrugsbekämpfung, liefert das Vorbild für mehr Transparenz: die Europäische Transparenz-Initiative.
Siim Kallas, EU-Kommissar für Verwaltung und Betrugsbekämpfung, liefert das Vorbild für mehr Transparenz: die Europäische Transparenz-Initiative.

Die deutsche Praxis bei der Vergabe von Beratungsaufträgen an Anwaltsfirmen wirft Fragen auf: Wurden europäische Standards der Vergabe-Transparenz verletzt?

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat mit der nichtöffentlichen Vergabe von Beratungsaufträgen an die Anwaltskanzlei Linklaters auch auf europäischer Ebene Fragen aufgeworfen: Der Bund müsste solche Dienstleistungen in der Regel europaweit ausschreiben und seine Entscheidungsfindung transparent und überprüfbar machen. Offen ist auch, ob Berlin durch das geschlossene Gesetzgebungsverfahren Transparenz-Standards der EU missachtet hat. Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber vorbildlich für EU-Institutionen im Rahmen der Europäischen Transparenz-Initiative (ETI) geregelt und wurden bereits von einzelnen EU-Mitgliedern übernommen.

Kommission: Kein Outsourcing bei Texten

Die EU-Kommission bestätigte gegenüber EURACTIV.de: "Die Kommission würde sicher keine Verträge für den externen Entwurf europäischer Gesetzgebung schließen." Das Büro des EU-Kommissars für Verwaltung und Betrugsbekämpfung, Siim Kallas (Estland), teilte mit, man sei sich "keines Falles bewusst", bei dem die EU Kanzleien mit dem Abfassen von Gesetzestexten beauftragt hätte. Es gebe zwar innerhalb der EU-Regulierung eine Sonderregel für "Rechtliche Dienstleitstungen". So könne man die "Verträge für rechtliche Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung vergeben". Derartige Verträge würden aber nur die Rechtsvertretung vor Gericht betreffen.

Damit gerät die Bundesregierung im Europäischen Vergleich ins Hintertreffen. Zwar war bezüglich des Gesetzes Eile geboten. Doch müsste das Ministerium hierfür über eigene Kompetenz verfügen. Die Vergabe an eine Anwaltskanzlei indes birgt die Gefahr, das diese auch Interessen vergangener oder künftiger Kunden einfließen lässt, seien es Nutznießer oder Wettbewerb. Ferner fragen sich Experten: Warum diese Kanzlei und keine andere?

Europas Weg zu mehr Transparenz

Auch wenn die Europäische Transparenz-Initiative (ETI) nur für Europäische Institutionen gilt, insbesondere die Kommission und das Parlament, so setzt sie doch auch Standards der Legitimität für Mitgliedsstaaten, die von einigen auch übernommen wurden. Teil der Transparenz ist ein breiter, aber fachlich fokussierter Diskurs "mit allen interessierten Beteiligten und Betroffenen ("stakeholder consultations"). Die Breite der Beteiligung soll indes eine einseitige Einflussnahme verhindern.

Kallas‘ Büro verweist ferner auf folgende Register, die auf EU-Ebene für Transparenz sorgen sollen:

Identitätsregister für Beteiligte und Lobbyisten

ETI beschränke sich zwar auf den "Entscheidungsprozess innerhalb der europäischen Institutionen und alle Versuche, diesen zu beeinflussen". Ob ETI anzuwenden sei, richte sich aber "nach dem Lobby-Ziel, weniger nach dem Interessenvertreter". Das gelte durchaus auch für die Ständigen Vertretungen von Mitgliedsstaaten bei der EU, dem Rats-Sekretariat und der Ratspräsidentschaft. Einflüsse auf Mitgliedstaaten selbst seien indes ausgenommen. "Eine Reihe von Mitgliedsstaaten hat sich durch die ETI inspirieren lassen. Aber die Regulierung von Lobbyismus auf nationaler Ebene bleibt eine rein nationale Angelegenheit."

Keine Europa-Ausschreibung von Beratungsaufträgen?

Sollte es sich um einen öffentlichen Auftrag handeln, müsse dieser öffentlich ausgeschrieben werden. Dies ist geregelt in der Direktive 2004/18/EC des EU-Parlaments und des Rats vom 31 März 2004.

Nicht nur Ausschreibungen der Kommunen, sondern auch die Beratungsaufträge aus Ministerien unterliegen demnach aus Sicht der EU der Pflicht einer öffentlichen Ausschreibung. Ausschreibung und Entscheidung müssen nachvollziehbar sein. Eine Vergabe "unter der Hand" oder "auf dem kurzen Dienstweg" würden dagegen verstoßen und den Verdacht der Mauschelei wecken.

"Externe Experten in jeder Demokratie"

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm wies in Berlin darauf hin, dass dies kein Thema allein Deutschlands sei, sondern dass externer Sachverstand in jeder westlichen Demokratie aufkomme. Oft sei kurzzeitig sehr spezialisierter Sachverstand in rechtlichen, wissenschaftlichen und technischen Fragen notwendig. Dafür würde sich eine dauerhafte Anstellung von Spezialisten im Verwaltungs- oder Regierungsapparat jedoch nicht lohnten.

Das passende Gesetz gleich selber schreiben?

"Die Grenze ist in unserer rechtsstaatlichen Demokratie genauso wie in allen anderen vergleichbaren Staaten die, dass sich die externen Experten natürlich nicht selbst den interessengerechten Gesetzentwurf schreiben, sondern dass die Verantwortung und auch die Vorgaben und Weisungen bei der Regierung zu liegen hat", sagte Wilhelm vor Journalisten.

Kanzlei Linklaters: "Das ist gang und gäbe"

Im konkreten Fall war die Kanzlei Linklaters mit dem 28-seitigen Gesetzesentwurf beauftragt, eigenen Angaben zufolge die weltweit zweitgrößte Wirtschaftskanzlei mit 30 Büros in 23 Ländern. Über die Auftragssumme gibt es nur Spekulationen, Berichten zufolge dürfte der Auftrag 2,5 Milionen Euro ausgemacht haben.

Daniel Reitz, Sprecher der Kanzlei Linklaters am Potsdamer Platz in Berlin, sagte zu EURACTIV.de, dass es "gang und gäbe" sei, dass sich eine Regierung externe Expertisen holt. Dies sei im übrigen auch keine neue Debatte, sondern sei bereits im April 2009 öffentlich erörtert worden, als Ministerien diesbezügliche Aufträge offengelegt und die beauftragten Kanzleien genannt hatten.

Zu den aktuellen Mandantenbeziehungen äußere sich die Kanzlei prinzipiell nicht, sagte Reitz. Die Arbeit an dem Textentwurf der Kanzlei sei nicht nur am Standort Berlin selber erfolgt, sondern übergreifend auch an den anderen drei Standorten in Deutschland(Düsseldorf, Frankfurt am Main, München). Das Medieninteresse sei groß, die Kanzlei äußere sich aber nicht.

Wegen "Eilbedürftigkeit" ohne Ausschreibung

Der Auftrag an Linklaters war ohne Ausschreibung erfolgt, wie in Berlin zu erfahren war. Wegen der "Eilbedürftigkeit" wurde der Auftrag freihändig vergeben.

Offene Fragen an die Ministerien

Im aktuellen Fall des Bundeswirtschaftsministers ergeben sich folgende Fragen, auf die das Bundesjustizministerium und das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht geantwortet haben:

Betrifft: Intransparente und nichtöffentliche Vergabe von Rechtsberatungsaufträgen an externe Anwaltskanzleien, die auch als Lobbyisten fungieren:

Medienberichten zufolge hat das Bundeswirtschaftsministerium im Falle des Banken-Enteigungsgesetzes einen Beratungsauftrag für mehrere Millionen EUR an eine private RA-Kanzlei vergeben:

Vertritt die beauftragte Kanzlei auch Interessen betroffener Parteien (Nutznießer oder Wettbewerber)?

Wer entschied über die Vergabe – und unter welchen Kriterien?

Weitere Medienberichte besagen, dass auch andere Ministerien einer ählichen Vergabepraxis gefolgt seien:

Welche Ministerien waren dies 2009 und welche Themen waren betroffen?

Wie hat die Bundesregierung die Vergabe geregelt, um sicher zustellen, Gesetze frei von Drittinteressen zu gestalten?

Da Deutschland die Europäische Transparenz-Initiative von EU-Kommissar Siim Kallas unterstützt hat: Wendet die Bundesregierug dieselben Kriterien auch auf ihre Praxis der Auftragsvergabe an?

jow/ekö (Demnächst mehr)

PRESSELINKS

Spiegel-Online: Kritiker rügen Guttenbergs Gesetz-Outsourcing