EU legt abgeschwächte Richtlinie über grenzübergreifende Gesundheitsversorgung vor [DE]

Ein Vorschlag der Kommission, der gestern (2. Juli 2008) vorgelegt wurde und der es den Bürgern erleichtern soll, Gesundheitsdienste im Ausland wahrzunehmen, könnte weniger effektiv sein, als ursprünglich geplant, da neue Klauseln eingeführt wurden: Mitgliedstaaten könnten von den Patienten verlangen, im Vorhinein eine Genehmigung für einen Krankenhausaufenthalt im Ausland einzuholen und selbst in Vorkasse gehen zu müssen.

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Ein Vorschlag der Kommission, der gestern (2. Juli 2008) vorgelegt wurde und der es den Bürgern erleichtern soll, Gesundheitsdienste im Ausland wahrzunehmen, könnte weniger effektiv sein, als ursprünglich geplant, da neue Klauseln eingeführt wurden: Mitgliedstaaten könnten von den Patienten verlangen, im Vorhinein eine Genehmigung für einen Krankenhausaufenthalt im Ausland einzuholen und selbst in Vorkasse gehen zu müssen.

Nachdem die Vorlage wiederholt verschoben worden war und langwierige interne Befragungen durchgeführt worden waren, legte die Kommission am 2. Juli 2008 schließlich ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vor.

Die Richtlinie soll eindeutig festlegen, wie Patienten ihr Recht auf Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Staat wahrnehmen können und in ihrem Heimatland die Kosten erstattet bekommen. 

Der Vorschlag nennt drei Ziele:

  • die Patienten dabei zu unterstützen, ihr Recht auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung wahrzunehmen;
  • den Bürgern Zusicherungen hinsichtlich der Sicherheit und der Qualität der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu machen;
  • die nationalen Gesundheitssysteme bei ihrer Zusammenarbeit zu unterstützen, um Skalenvorteile zu erreichen.

Der Vorschlag würde, wenn er angenommen würde, den EU-Bürgern das Recht einräumen, ohne Vorabgenehmigung in einem anderen Mitgliedstaat ambulante Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wie zahnärztliche, augenärztliche oder andere allgemeinärztliche Behandlung oder Beratung. Der Patient müsste zunächst für die Behandlung zahlen und die Kosten dann von seinem nationalen gesetzlichen Gesundheitsdienst erstattet bekommen. Es würden die Kosten erstattet werden, die, wenn sie im Heimatland entstanden wären, von dem Sozialversicherungssystem übernommen worden wären. 

Hinsichtlich Krankenhausversorgung, die laut Kommission eine Übernachtung des Patienten für mindestens eine Nacht erfordert, müssten die Mitgliedstaaten in zwei Fällen ein System zur Vorabgenehmigung einführen: zum einen, wenn die Behandlung im Heimatland erbracht und erstattet werden könnte, und zum anderen, wenn die Abwanderung von Patienten das finanzielle Gleichgewicht des Sozialversicherungssystems oder die Planung im Krankenhaussektor zur Vermeidung von Überkapazitäten gefährden könnte.

Einigen früheren Entwürfen des Vorschlags zufolge hätten die Patienten keine Vorabgenehmigung ihrer nationalen Systeme gebraucht, weder für stationäre noch für ambulante Behandlungen. Die Kommission war jedoch der Ansicht, ein solcher Vorschlag würde nicht die notwendige Unterstützung der Europäischen Parlamentes oder der Rates erhalten, um letztendlich angenommen zu werden.

Der Richtlinienentwurf fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Kontaktstellen für die grenzübergreifende Gesundheitsversorgung einzurichten und die Bürger über ihr Recht auf Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat zu informieren. Ausländer hätten hinsichtlich des Zugangs zu Versorgung dieselben Rechte wie Einheimische; daher verhindert der Entwurf Diskriminierung aufgrund der Nationalität oder anderer Faktoren.

Mit dem Entwurf soll die Zusammenarbeit der nationalen Gesundheitssysteme der EU-27 verstärkt werden; zu diesem Ziel schlägt der Entwurf die gegenseitige Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaate ausgestellten Rezepten sowie die Einrichtung europäischer Referenznetze im Gesundheitswesen vor, um allen Bürgern den Zugang zu Spezialversorgung zu gewährleisten und Skalenvorteile zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten sollen zudem ihre Zusammenarbeit im Bereich E-Health verstärken, indem sie Maßnahmen annehmen, mit denen die Interoperabilität der verschiedenen IKT-Anwendungen der Gesundheitssysteme verbessert wird. Darüber hinaus sollen sie bei der Entwicklung neuer Gesundheitstechnologien zusammenarbeiten, auch im Bereich der Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen.