EU-Länder wollen Hürden für Ukraine-Flüchtlinge beseitigen

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, in der EU "vorübergehenden Schutz" zu gewähren und die Grenzkontrollen zu vereinfachen.

/ EURACTIV.com
Help point for Ukranian refugees at main railway station in Krakow
"Europa steht an der Seite der Schutzbedürftigen", sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bei der Vorstellung des Vorschlags. "Alle, die vor Putins Bomben fliehen, sind in Europa willkommen". [LUKASZ GAGULSKI/EPA-EFE]

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, in der EU „vorübergehenden Schutz“ zu gewähren und Grenzkontrollen zu vereinfachen. Die EU-Innenminister:innen wollen am Donnerstag eine Entscheidung hierzu treffen.

Der Vorschlag, den die Kommission am Mittwoch (2. März) vorgelegt hat, soll „Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, schnelle und wirksame Hilfe bieten“. Dafür soll die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aus dem Jahr 2001 erstmals aktiviert werden.

Solange die Richtlinie in Kraft wäre, könnten Ukrainer:innen in der EU bleiben, ohne einen formellen Asylantrag stellen zu müssen. Sie würden auch Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und dem Arbeitsmarkt erhalten.

„Europa steht an der Seite der Schutzbedürftigen“, sagte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei der Bekanntgabe des Vorschlags. „Alle, die vor Putins Bomben fliehen, sind in Europa willkommen“.

Der Vorschlag muss zwar noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden, doch die Kommission zeigt sich optimistisch, dass sich die 27 Innenminister:innen bei ihrem Treffen am Donnerstag für den Vorschlag entscheiden werden.

Obwohl zwei oder drei nationale Delegationen infrage gestellt hätten, ob die Maßnahme auf EU-Ebene zusätzlich zu bereits getroffenen nationalen Maßnahmen notwendig sei, gab es unter den Mitgliedstaaten eine breite Unterstützung für den Vorschlag, so eine hochrangige Kommissionsbeamtin.

Ein EU-Diplomat betonte jedoch, dass die Minister:innen während des Treffens nur eine grundsätzliche Abstimmung vornehmen würden, während eine formelle Entscheidung über die Aktivierung des vorübergehenden Schutzes erst nach zusätzlichen technischen Vorbereitungen erfolgen könne, die voraussichtlich mehrere Tage benötigen werden, .

Vereinfachte Grenzkontrollen

Nach den derzeitigen Regeln können ukrainische Bürger:innen visumfrei für einen Zeitraum von 90 Tagen in die EU einreisen. Wenn der vorübergehende Schutzstatus aktiviert wird, würde er für ein Jahr gelten, könnte aber auf drei Jahre verlängert werden.

Für viele Drittstaatenangehörige, die sich in der Ukraine aufhalten, würde die Richtlinie allerdings nicht gelten. Die meisten von ihnen würden von der EU bei der Rückführung unterstützt werden, anstatt eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Nach Angaben der Kommission treffen derzeit etwa 600 Flüchtlinge pro Stunde in der EU ein. Die neuen Maßnahmen würden es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Grenzkontrollen für alle aus der Ukraine einreisenden Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, vorübergehend zu lockern, um den Einreiseprozess zu vereinfachen.

„Wir arbeiten daran, Menschen und ihren Haustieren einen effizienten Grenzübertritt mit den notwendigen Sicherheitskontrollen zu ermöglichen“, sagte der Vizepräsident der Kommission, Margaritis Schinas.

Um die Wartezeiten an der Grenze zu verkürzen, könnten die Mitgliedsstaaten demnach Grenzkontrollen durchführen, nachdem die ankommenden ukrainischen Flüchtlinge an einem sicheren Ort untergebracht worden sind.

Auf diese Weise wäre es möglich, „die Grenze auch ohne einen biometrischen Pass oder überhaupt einen Pass zu überqueren“, sagte die Kommissionsbeamtin.

„Es würde zwar immer noch ein Abgleich beispielsweise der Fingerabdrücke mit allen nationalen und europäischen Datenbanken stattfinden, (…) aber nicht unbedingt an der Grenze“, fügte sie hinzu.

Der Kommission zufolge könnten Sonderregelungen auch die Beschränkungen für schutzbedürftige Gruppen, wie zum Beispiel Kinder, erleichtern.

Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten

Der Vorschlag enthält auch Maßnahmen, um die Aufteilung von Lasten und Verantwortung unter den Mitgliedstaaten zu verbessern. Die Richtlinie sieht Solidaritätsmaßnahmen in Form von Umverteilung und materieller Hilfe vor, die den Druck der an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten verringern sollen.

Die Umverteilung von Geflüchteten und die Unterstützung für die Aufnahmestaaten bleiben jedoch freiwillig. Anstatt Quoten für die Umverteilung festzulegen, habe die Kommission auf einen „fließenden Ansatz“ gesetzt, so die Kommissionsbeamtin.

Die Mitgliedsstaaten können ihre Aufnahmekapazitäten über die so genannte Solidaritätsplattform darlegen, und die Kommission wird dann gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten an einer fairen Lastenteilung arbeiten.

Die Mitgliedsstaaten wollen die östlichen EU-Länder jedoch in erster Linie durch materielle Hilfe und nicht durch die Umverteilung von Geflüchteten entlasten.

„Zum jetzigen Zeitpunkt spricht niemand von Umverteilung“, sagte der EU-Diplomat. Die betroffenen Grenzländer hätten dies auch nicht gefordert, fügte er hinzu.

Außerdem können die Ukrainer:innen im Rahmen der Visafreiheit ohnehin in die gesamte EU reisen und werden wahrscheinlich in die Regionen mit der größten ukrainischen Diaspora ziehen.

Das Solidaritätsprogramm erfolgt zwar auf freiwilliger Basis, dennoch ist die Kommission zuversichtlich, dass die Mitgliedsstaaten bereit sind, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Die meisten EU-Länder – darunter Deutschland und Frankreich – haben bereits angedeutet, dass sie bereit wären, Flüchtlinge aufzunehmen, um die östlichen EU-Mitglieder bei Bedarf zu unterstützen.

„Der Geist der Solidarität, den Sie im Moment sehen, ist sehr stark“, sagte die Kommissionsbeamtin.

[Bearbeitet von Alice Taylor]