EU kommt Industrie mit Energie-Leitlinien weit entgegen

Die EU-Kommission kommt mit ihren Leitlinien für Beihilfen im Energiesektor der europäischen Industrie noch weiter entgegen als bislang angenommen.

Euractiv.de
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Foto: EC
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Foto: EC

Die EU-Kommission kommt mit ihren Leitlinien für Beihilfen im Energiesektor der europäischen Industrie noch weiter entgegen als bislang angenommen.

Einen Tag nach der weitgehenden Beilegung des Streits mit der Bundesregierung über Strompreis-Rabatte präsentierte die Brüsseler Behörde am Mittwoch ihr neues Regelwerk, an dem die 28 Mitgliedsländer bis 2020 ihre Hilfen im Energiebereich ausrichten sollen. Darin sind auch Übergangsfristen für die Industrie bis 2019 enthalten. In früheren Entwürfen galten die Schonfristen nur bis 2018. Zudem sollen 68 statt wie zuvor anvisiert 65 Branchen von höheren Abgaben herum kommen.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia machte indes deutlich, dass das Verfahren gegen Deutschland wegen der massiven Ausweitung der Stromrabatte in den vergangenen zwei Jahren noch nicht beendet sei. Auch Rückzahlungen schloss er in diesem Zusammenhang nicht grundsätzlich aus, falls festgestellt werden sollte, dass die gewährten Ausnahmen gegen die nun beschlossenen Leitlinien verstießen. Umweltverbände und Grüne kritisierten das Regelwerk der Kommission als Rückschlag für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Im Kern soll das Beihilfesystem für erneuerbare Energieträger ab 2017 durch Ausschreibungsverfahren abgelöst werden. Einspeisetarife sollen schrittweise durch Einspeiseprämien ersetzt werden. „Es ist an der Zeit, dass erneuerbare Energien am Marktgeschehen teilnehmen“, sagte Almunia. „Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen.“

Das Verfahren gegen Deutschland wegen der Rabatte für die Industrie bei der EEG-Umlage laufe aber weiter, fügte Almunia hinzu. „In den vergangenen zwei Jahren hat es Vergünstigungen gegeben, die nicht mit den Regelungen vereinbar sind.“ Bundesregierung und EU-Kommission hatten sich am Dienstag darauf geeinigt, dass große Stromverbraucher nur einen Bruchteil der Umlage zur Ökostrom-Förderung zahlen müssen. Die Brüsseler Behörde hatte sowohl gegen Deutschland als auch Frankreich Verfahren wegen Industrie-Rabatten im Energiebereich eröffnet. Die Gespräche zwischen Berlin und Brüssel zur endgültigen Beilegung des Verfahrens seien aber auf einem guten Weg, hieß es von EU-Diplomaten.

Grüne: Ausschreibung „ineffizientes Bürokratiemonster“

Um die nun verabschiedeten EU-Leitlinien war monatelang gerungen worden. Vor allem die Bundesregierung hatte wegen des parallel laufenden Verfahrens wiederholt auf Änderungen gedrungen. Ziel war vor allem, den am Dienstag im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur EEG-Novelle mit den EU-Leitlinien abzustimmen.

Scharf kritisiert wurden die EU-Regeln von den Grünen im EU-Parlament. „Die energie-intensive Industrie profitiert schon seit Jahren vom Ausbau der Erneuerbaren Energien durch sinkende Börsenstrompreise“, monierte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Rebecca Harms. Das von der Kommission vorgeschlagene Ausschreibungsverfahren habe sich schon in einigen Mitgliedsländern als „ineffizientes Bürokratiemonster“ erwiesen.

Beihilfen für die Atomenergie sind in den Leitlinien nicht enthalten. In der Kommission war argumentiert worden, dass staatliche Unterstützung nur für jene Technologien gewährt werden solle, die noch keine Marktreife erreicht haben. Vor allem das auf Nuklear-Energie setzende Großbritannien hatte auf einen entsprechenden Passus gehofft.