EU-Kommission: X verstößt gegen digitales Regelwerk
Die EU-Kommission hat der Social-Media-Plattform X vorgeworfen, gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen zu haben. Grund dafür seien die Politik der verifizierten Accounts und Transparenzmängel.
Die EU-Kommission hat der Social-Media-Plattform X vorgeworfen, gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen zu haben. Grund dafür seien die Politik der verifizierten Accounts und Transparenzmängel.
Dies seien die ersten vorläufigen Ergebnisse der Europäischen Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, erklärte Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission, am Freitag (12. Juli).
Das Gesetz über digitale Dienste ist ein wegweisendes EU-Gesetz zur Moderation von Inhalten. Im Rahmen dieses Gesetzes wurde X als sehr große Online-Plattform eingestuft. Als Folge davon unterliegt das Unternehmen strengen Transparenz- und Risikomanagementregeln.
Die EU-Kommission hat drei Verstöße gegen das Gesetz festgestellt, auf die X reagieren kann. Wenn die Antworten des Unternehmens nicht zufriedenstellend sind, hat die Kommission die Möglichkeit, Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von X zu verhängen.
Das erste Problem betrifft die Gestaltung der verifizierten Accounts von X mit einem blauen Häkchen, die nach Ansicht der Kommission nicht mit den Branchenstandards übereinstimme und die Nutzer in die Irre führe. Dieser Status könne von jedem erlangt werden, was die Fähigkeit der Nutzer untergrabe, die Authentizität der Accounts und die Glaubwürdigkeit der Inhalte zu beurteilen, erklärte die Kommission.
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X mangele es auch an der geforderten Werbetransparenz, weil es keinen durchsuchbaren und zuverlässigen Werbespeicher unterhalte.
Dies ist ein weiterer umstrittener Teil des Gesetzes über digitale Dienste. Die Klage von Amazon gegen diese Verpflichtung wurde im März vom Gerichtshof der EU abgewiesen. Im selben Monat verklagten drei pornografische Webseiten die Kommission wegen dieser Verpflichtung.
Der dritte Verstoß bestehe darin, dass X den Zugang von Forschern zu öffentlichen Daten einschränke. Das Verfahren für den Zugang zur API von X scheine Forscher durch hohe Gebühren zu entmutigen, was ihre Forschungsprojekte behindern könnte, so die Kommission.
Im vergangenen Dezember leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen X ein, ebenfalls wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste.
Auf die Anfrage Euractivs nach einem Kommentar von X, gab es bisher nur eine automatisierte Antwort, dass man gerade sehr beschäftigt sei.
[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]