EU-Kommission will grenzüberschreitende Rechte von Eltern stärken

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (7. Dezember) neue Regeln vorgeschlagen, die die in einem Mitgliedsstaat begründete Elternschaft überall in der EU anerkennt. Die Initiative könnte insbesondere in Bezug auf die gleichgeschlechtliche Ehe zu einer Kontroverse führen. 

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Conclusions de la réunion hebdomadaire de la Commission von der Leyen de Didier Reynders, et Helena Dalli, commissaires européens, sur le paquet Égalité
Didier Reynders [[European Union]]

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (7. Dezember) neue Regeln vorgeschlagen, die die in einem Mitgliedsstaat begründete Elternschaft überall in der EU anerkennt. Die Initiative könnte insbesondere in Bezug auf die gleichgeschlechtliche Ehe zu einer Kontroverse führen. 

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Rechte der Kinder, einschließlich des Rechts auf Identität und Nichtdiskriminierung, zu gewährleisten, wenn sie innerhalb der EU umziehen. Es wird erwartet, dass die Einbeziehung von „Regenbogenfamilien“ oder Familien mit LGBTQ+-Eltern in einigen Mitgliedstaaten zu Kontroversen führen wird.

„Alle Kinder sollten die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, wie sie gezeugt oder geboren wurden und welche Art von Familie sie haben“, sagte Justizkommissar Didier Reynders bei der Vorstellung des Vorschlags.

Nach Angaben der Kommission könnten sich derzeit rund 2 Millionen Kinder auf dem gesamten Kontinent in einer Situation befinden, in der ihre Rechte aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Anerkennung von Elternschaft in den 27 Mitgliedstaaten nicht gleichermaßen gewahrt werden.

Der Vorschlag

Obwohl das Recht auf Freizügigkeit durch das EU-Recht garantiert ist, kann Kindern, die in andere EU-Länder umziehen, immer noch das Erbrecht oder die Unterhaltszahlungen verweigert werden, die vom nationalen Recht abhängen. Gleichzeitig können Eltern das Recht verlieren, Entscheidungen in Gesundheits- oder Bildungsfragen zu treffen, wenn ein Mitgliedstaat ihre elterlichen Rechte nicht garantiert.

Die vorgeschlagenen Regeln sollen Eltern in grenzüberschreitenden Situationen mehr Rechtssicherheit bieten und die Prozesskosten für Familien, die die Anerkennung grenzüberschreitender Rechte fordern, senken.

Nach den neuen Vorschriften sollen Gerichtsentscheidungen zur Elternschaft in einem EU-Land auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Darüber hinaus schlug die Kommission vor, ein europäisches Elternschaftszertifikat einzuführen, das zum Nachweis der Elternschaft eines Kindes bei einem Umzug in ein anderes Land verwendet werden kann.

Vermeidung rechtlicher Schwebezustände

In der Vergangenheit haben Diskrepanzen zwischen den EU-Ländern bei der Anerkennung der Elternschaft zu Situationen geführt, in denen sich Kinder in einem rechtlichen Schwebezustand befanden.

Ein Beispiel dafür ist der so genannte Baby-Sara-Fall, in dem der Tochter eines gleichgeschlechtlichen Paares, die in Spanien geboren wurde, von den bulgarischen Behörden die Geburtsurkunde verweigert wurde, weil Bulgarien die gleichgeschlechtliche Ehe und das Elternrecht für gleichgeschlechtliche Paare nicht anerkennt.

Im Jahr 2021 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten zwar nicht gezwungen werden können, gleichgeschlechtliche Paare und ihre Elternschaft rechtlich anzuerkennen, dass sie aber die Rechte von Paaren und ihren Kindern nach EU-Recht wahren müssen, einschließlich der Rechte von Regenbogenfamilien.

Der Fall Baby Sara ist jedoch ins Stocken geraten, da sich die bulgarischen Behörden weigern, die elterlichen Rechte beider Mütter anzuerkennen.

Widerstand der EU-Staaten

Obwohl der Vorschlag der Kommission die nationalen Zuständigkeiten im Bereich des Familienrechts nicht ändert, werden die neuen Regeln wahrscheinlich von den Mitgliedstaaten abgelehnt, die die gleichgeschlechtliche Ehe ablehnen, wie z.B. Polen.

„Wir wollen das nationale Recht nicht ändern“, sagte Reynders und fügte hinzu, dass die Mitgliedstaaten „weiterhin frei entscheiden können, wer Eltern werden kann“.

Der Kommissar sagte, die EU-Kommission werde daran arbeiten, alle EU-Länder davon zu überzeugen, die neuen Regeln, die einstimmig angenommen werden müssen, um in Kraft zu treten, zu billigen.

„Wir wollen uns nur auf die Rechte der Kinder konzentrieren“, fügte Reynders hinzu.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Eleonora Vasques/Nathalie Weatherald]