EU-Kommission treibt Bürokratieabbau für Landwirte voran
Am Donnerstag (30. Mai) hat die EU-Kommission die Anforderungen für den Erhalt von landwirtschaftlichen Subventionen bei außergewöhnlichen Wetterereignissen erleichtert. Im nächsten Schritt sollen derweil auch moderne Technologien zum Bürokratieabbau beitragen.
Am Donnerstag (30. Mai) hat die EU-Kommission die Anforderungen für den Erhalt von landwirtschaftlichen Subventionen bei außergewöhnlichen Wetterereignissen erleichtert. Im nächsten Schritt sollen derweil auch moderne Technologien zum Bürokratieabbau beitragen.
Der Schritt ist eines der Versprechen, die die Kommission im Februar gegeben hat, um den Verwaltungsaufwand für Landwirte im Zusammenhang mit der EU-Politik zu verringern, nachdem eine Welle von Bauernprotesten die EU erschüttert hatte.
Die neuen Regeln erkennen außergewöhnliche Umstände an, unter denen Landwirte fortan trotzdem Subventionen erhalten, auch wenn sie die EU-Anforderungen, von denen Zahlungen abhängen, nicht erfüllen.
Diese Umstände legte die Europäische Kommission nun in einer Mitteilung dar. Darunter zählen Naturkatastrophen, aber auch Ausbrüche von Pflanzen- und Tierkrankheiten.
Normalerweise wird dieses Konzept von Fall zu Fall und auf Antrag des betroffenen Landwirts angewandt. Die Mitteilung vom Donnerstag gibt den EU-Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, Gebiete zu benennen, die von außergewöhnlichen Umständen wie einem extremen Wetterereignis „schwer betroffen“ sind. Dann dürfte angenommen werden, dass alle Betriebe in diesem Gebiet kollektiv betroffen sind.
Die Landwirte müssen keine individuellen Anträge mehr stellen oder nachweisen, „dass die Bedingungen für außergewöhnliche Umstände [force majeure] individuell erfüllt sind“, heißt es in dem Dokument.
Um ein solches geografisches Gebiet festzulegen, können die nationalen Verwaltungen Satellitendaten – oder gleichwertige Daten – verwenden, die sich nicht unbedingt auf einzelne Betriebe beziehen müssen.
Die Mitteilung kommt nur wenige Tage nach dem „Vereinfachungspaket“ der Kommission, mit dem bereits einige Umweltauflagen der GAP gelockert wurden und das am 25. Mai in Kraft getreten ist.
Fotos mit Geotag
Um die Unzufriedenheit mit dem Verwaltungsaufwand der GAP weiter zu verringern, wird die Kommission bei einem GAP-Treffen am 5. Juni Änderungen bei der Verpflichtung zur Verwendung georeferenzierter Fotos vorschlagen. Damit würden weitere Bedingungen für den Erhalt von Subventionen überprüfen werden.
Im Vorfeld der Sitzung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) am Montag (27. Mai) erklärte der spanische Landwirtschaftsminister Luis Planas gegenüber Journalisten, dass die Kommission den Mitgliedstaaten am 24. Mai einen Vorschlag zur Änderung einer GAP-Durchführungsverordnung über Kontrollsysteme übermittelt habe.
Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten bis 2027 einen bestimmten Prozentsatz der Kontrollen ausschließlich mit Hilfe von georeferenzierten Fotos durchführen.
Dies ist Teil des Ziels der EU, den Einsatz moderner Technologien zur Überprüfung der Kriterien für die Gewährung von Zahlungen auszuweiten.
Der Text fordert die Mitgliedstaaten auf, während des laufenden Programmplanungszeitraums (2023-2027) „schrittweise“ Fortschritte zu machen und dabei die „erforderlichen Anstrengungen und Investitionen“ anzuerkennen.
Außerdem können die nationalen Verwaltungen selbst entscheiden, welche Bedingungen sie nur mit Hilfe von georeferenzierten Fotos überwachen wollen.
Laut Planas wird die Kommission jedoch vorschlagen, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, indem das System auf freiwilliger Basis eingeführt wird.
Auf die Bedenken der Landwirte angesprochen, lobte Planas die jüngsten Änderungen der GAP und bezeichnete die Geschwindigkeit, mit der sie verabschiedet wurden, als „spektakulär“.
Er fügte jedoch hinzu, dass mehr getan werden müsse, um die EU-Agrarpolitik zu vereinfachen.
„Bedeutet [das Vereinfachungspaket], dass alles gelöst ist? Nein“, sagte er und forderte weitere Maßnahmen, wie die Erleichterung der Weinwerbung in Drittstaaten.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/ Zoran Radosavljevic/Nick Alipour]