EU-Kommission: Shein muss Maßnahmen zum Schutz von Nutzern ergreifen

Die EU-Kommission gab am Freitag (26. April) bekannt, dass sie den chinesischen Online-Modehändler Shein als "sehr große Online-Plattform" im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft hat. Damit verschärfen sich die Vorgaben für das Unternehmen.

Euractiv.com
London.,Uk-,03.01.2023.,The,Online,Wed,Pages,Of,The,Fast
Nach Angaben der Kommission muss Shein, nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform, innerhalb von vier Monaten, nachdem es darüber informiert wurde, die strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten. [Yau Ming Low/Shutterstock]

Die EU-Kommission gab am Freitag (26. April) bekannt, dass sie den chinesischen Online-Modehändler Shein als „sehr große Online-Plattform“ im Sinne des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft hat. Damit verschärfen sich die Vorgaben für das Unternehmen.

Mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU habe die Plattform die Schwelle zur Einstufung nach dem Gesetz über digitale Dienste überschritten.

Nach Angaben der Kommission muss Shein, nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform, innerhalb von vier Monaten, nachdem es darüber informiert wurde, die strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten. Dazu gehört die Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von Online-Nutzern, vor allem von Minderjährigen, sowie die wirksame Bewertung und Behebung aller mit ihren Diensten verbundenen systemischen Risiken.

„Wir teilen das Bestreben der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Verbraucher in der EU unbesorgt online einkaufen können, und wir sind entschlossen, unseren Teil dazu beizutragen“, erklärte Leonard Lin, Global Head of Public Affairs bei Shein.

„Wir fühlen uns auch den Grundsätzen der Transparenz und Verantwortlichkeit verpflichtet, die den Kern des Gesetzes über digitale Dienste bilden und sich in unseren Unternehmensführungsstandards für die Lieferkette und in unserem Engagement für unsere Nutzer widerspiegeln“, fügte er hinzu. Außerdem werde das Unternehmen weiterhin mit der Kommission zusammenarbeiten, um „ein sicheres und konformes Umfeld“ zu gewährleisten.

Das Gesetz über digitale Dienste zielt darauf ab, ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen, indem Online-Akteure für die Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich gemacht werden. Dies schließt auch den Umgang mit illegalen Inhalten wie gefährlichen Waren und schädlichen Inhalten wie Hassreden ein.

Im vergangenen April veröffentlichte die Kommission die erste Liste von sehr großen Online-Plattformen. Diese gelten aufgrund des hohen monatlichen Datenverkehrsaufkommens als „systemrelevant“ für die Gesellschaft und müssen spezielle Regeln für die Moderation von Inhalten einhalten.

Zu den Maßnahmen, die Shein umsetzen muss, gehören die sorgfältige Überwachung illegaler Produkte und die Verbesserung des Verbraucherschutzes. Zudem müssen Transparenz und Rechenschaftspflicht durch Rechnungsprüfungen und Berichtspflichten gewährleistet werden.

Shein muss auch die mit seiner Plattform verbundenen Risiken bewerten und minimieren, seine Dienste so strukturieren, dass die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet ist, und Transparenzberichte vorlegen. Darüber hinaus muss der Onlinehändler die Einhaltung der Gesetze gewährleisten und sich jährlich externen Rechnungsprüfungen unterziehen.

Nach der Ernennung zum VLOP wird die Kommission Shein in Zusammenarbeit mit dem irischen Koordinator für digitale Dienste auf die Einhaltung der Vorschriften hin überwachen.

Widerstände anderer Plattformen gegen die Einstufung

Letztes Jahr haben andere Onlinehändler wie Zalando und Amazon ihre Einstufung als sehr große Online-Plattformen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste angefochten. Zalando argumentierte, sein auf den Einzelhandel ausgerichtetes Geschäftsmodell falle nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes. Außerdem forderte das Unternehmen mehr Transparenz beim Auswahlverfahren der Kommission.

Auch Amazon behauptete, es sei keine systemrelevante Plattform. Es verwies auf sein hauptsächlich auf den Einzelhandel ausgerichtetes Umsatzmodell und darauf, dass es in keinem EU-Mitgliedstaat der größte Einzelhändler sei.

Im Dezember kündigte die Kommission an, dass die Pornografie-Webseiten XVideos, Pornhub und Stripchat in die Liste des Gesetzes aufgenommen werden würden. Im März erklärten die drei Websites jedoch, sie würden die EU wegen ihrer neuen Verpflichtungen verklagen.

Im Februar bestätigten auch Meta und TikTok, dass sie die Kommission wegen einer jährlichen Aufsichtsgebühr verklagen, die die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gelisteten Unternehmen zahlen müssen.

[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Alice Taylor/Kjeld Neubert]