EU-Kommission schlägt Mittelkürzung für Ungarn um 7,5 Milliarden vor
Aufgrund von Bedenken über Korruption in Ungarn hat die Europäische Kommission am Sonntag (18. September) vorgeschlagen, ein Drittel der dem Land zugewiesenen Kohäsionsmittel auszusetzen, sollten die Reformbemühungen in den kommenden zwei Monaten unzureichend bleiben.
Aufgrund von Bedenken über Korruption in Ungarn hat die Europäische Kommission am Sonntag (18. September) vorgeschlagen, ein Drittel der dem Land zugewiesenen Kohäsionsmittel auszusetzen, sollten die Reformbemühungen in den kommenden zwei Monaten unzureichend bleiben.
In einer Sitzung am Sonntagmorgen schlug die EU-Exekutive vor, die EU-Mittel für Budapest in Höhe von 7,5 Milliarden Euro auszusetzen. Das entspricht etwa einem Drittel der gesamten Kohäsionsmittel, die Ungarn für den Zeitraum bis 2027 zugewiesen worden sind.
Die Aussetzung konzentriert sich auf Programme, die stark von der öffentlichen Auftragsvergabe abhängen und daher am anfälligsten für Korruption sind. Darüber hinaus will die Kommission fordern, dass EU-Programme wie Horizont Europa keine Gelder an ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse vergeben dürfen.
„Die heutige Entscheidung ist ein klarer Beweis für die Entschlossenheit der Kommission, den EU-Haushalt zu schützen und alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um dieses wichtige Ziel zu erreichen“, teilte der EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn in einer Erklärung mit.
Konditionalitätsmechanismus zeigt Zähne
Die Kommission handelt dabei auf der Grundlage des sogenannten Konditionalitätsmechanismus, der seit Januar 2021 Teil der EU-Haushaltsregeln ist. Er erlaubt es der EU, Zahlungen an Mitgliedstaaten auszusetzen, wenn Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien die finanziellen Interessen der EU gefährden.
Aus Sorge über Ungarns Abdriften in die Autokratie unter Premierminister Viktor Orbán hat das Europäische Parlament die Kommission seit langem gedrängt, den Konditionalitätsmechanismus auszulösen, was die EU-Exekutive im April auch tat.
Sie informierte damals auch die ungarische Regierung über ihre Bedenken, doch in seiner Antwort bestritt Budapest die Korruptionsvorwürfe und bot keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an.
Deshalb schickte die Kommission im Juli ein weiteres Schreiben an die ungarische Regierung, um sie über die Maßnahmen zu informieren, die sie vorzuschlagen plante.
„Das scheint die Konzentration vonseiten Budapests erhöht zu haben“, sagte ein EU-Beamter.
Im Laufe des Sommers schlug die ungarische Regierung eine Reihe von 17 Maßnahmen vor, um die Bedenken der Kommission zu zerstreuen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung einer unabhängigen „Integritätsbehörde“ und einer Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung, die die Zivilgesellschaft einbeziehen soll.
Endgültige Entscheidung im Dezember
Auf dem Papier schienen die Verpflichtungszusagen die Kommission zufriedenzustellen.
„Die Abhilfemaßnahmen könnten im Prinzip geeignet sein, die Probleme zu lösen“, sagte EU-Kommissar Hahn am Sonntag auf einer Pressekonferenz.
„Wichtige Details der vorgeschlagenen Maßnahmen müssen jedoch noch festgelegt und bewertet werden“, sagte er und fügte hinzu, dass nach Einschätzung der Kommission „in diesem Stadium ein Risiko für den Haushalt bestehen bleibt.“
Ein EU-Beamter erklärte, dass „wir diese Zusagen nicht für bare Münze nehmen. Sonst hätten wir die Entscheidung, die wir heute treffen, nicht getroffen.“
Der Rat der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müsste normalerweise innerhalb eines Monats entscheiden, ob er der Entscheidung der EU-Kommission folgen will. Die Kommission hat jedoch vorgeschlagen, diese Frist um zwei Monate zu verlängern, um der ungarischen Regierung die Möglichkeit zu bieten, ihre Reformvorschläge in Kraft zu setzen.
Der Rat wird somit spätestens in drei Monaten über die Aussetzung der Mittel entscheiden müssen. Er kann mit qualifizierter Mehrheit entscheiden, wobei mindestens 15 Regierungen von Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der gesamten EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen müssen.
Várhelyi unterstützt Vorschlag zur Zahlungsaussetzung
Auf der Pressekonferenz betonte Kommissar Hahn, dass alle Kommissare der Entscheidung zugestimmt hätten. Das bedeutet, dass der ungarische Kommissar Olivér Várhelyi, der Orbán nahe stehen soll, sich nicht offiziell gegen die Entscheidung ausgesprochen hat, was als mögliches Zeichen für den zunehmenden Druck der EU auf die Regierung Orbán zu werten ist.
Am vergangenen Mittwoch (14. September) sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union, sie werde einen besonderen Schwerpunkt auf die Rechtsstaatlichkeit und die Korruptionsbekämpfung legen und die Kommission werde „weiterhin auf die Unabhängigkeit der Justiz pochen.“
„Wir werden auch unseren Haushalt durch den Konditionalitätsmechanismus schützen“, sagte sie. „Wenn wir glaubwürdig sein wollen, wenn wir die Kandidatenländer auffordern, ihre Demokratien zu stärken, müssen wir auch bei uns die Korruption ausrotten.“
Am Donnerstag hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit einen Bericht angenommen, in dem es hieß, dass Ungarn nicht mehr als Demokratie zu betrachten sei und dass das Fehlen eines entschlossenen Vorgehens der EU zur Entstehung eines „Hybridregimes der Wahlautokratie“ beigetragen habe.
„Ungarn ist keine funktionierende Demokratie mehr“, sagte der grüne Abgeordnete Daniel Freund diese Woche im Parlament und forderte, dass alle EU-Gelder für Ungarn gestrichen werden sollten, „und nicht nur um ein bisschen weniger.“
Ein Wendepunkt?
Bei der Bewertung der Entscheidung der Kommission betonte ein EU-Beamter die Bedeutung des neuen Konditionalitätsmechanismus, den er als bahnbrechend bezeichnete.
Während die EU früher nur in Einzelfällen sehr punktuell tätig werden konnte, „sind wir jetzt in der Lage, präventive Maßnahmen zu ergreifen, bei denen es möglich ist, sehr große Mengen an Finanzmitteln auszusetzen, weil wir Bedenken hinsichtlich der Natur des Systems haben“, so der Beamte.
In einem separaten Verfahren, das parallel zum Konditionalitätsmechanismus läuft, verhandelt die Kommission mit der ungarischen Regierung auch über die Auszahlung der 5,8 Milliarden Euro, die Ungarn im Rahmen des EU-Rettungsfonds zugewiesen werden sollen.
Sollten die EU und Ungarn bis Ende des Jahres keine Einigung erzielen, würde Budapest seinen Anspruch auf die EU-Zuschüsse verlieren.
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5 Minuten
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]