EU-Kommission schlägt erneute Zulassung von Glyphosat für 10 Jahre vor

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Zulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren zu verlängern, empfiehlt jedoch Nutzungseinschränkungen.

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Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten am Dienstag (20. September) einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Darin ist eine erneute Zulassung von Glyphosat für den EU-Markt nach dem 15. Dezember dieses Jahres vorgesehen, wenn die derzeitige Zulassung ausläuft. [SHUTTERSTOCK/Matchou]

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Zulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren zu verlängern, empfiehlt jedoch Nutzungseinschränkungen.

Am Dienstag (20. September) legte die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen entsprechenden Verordnungsentwurf vor, den sie am Mittwoch öffentlich machte. Darin ist eine erneute Zulassung von Glyphosat für den EU-Markt nach dem 15. Dezember dieses Jahres vorgesehen, wenn die derzeitige Zulassung ausläuft.

„Es ist angebracht, die Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren zu verlängern“, heißt es in dem Text.

Kommissionssprecher Stefan de Keersmaecker betonte am Mittwoch (20. September) gegenüber Reportern, der Vorschlag basiere „auf wissenschaftlichen, soliden Informationen, die die verschiedenen beteiligten Wirkstoffe berücksichtigen.“

Sollte die Verordnung angenommen werden, bedeutet dies, dass Glyphosat – das am häufigsten verwendete Herbizid in der EU – für die nächsten zehn Jahre weiterhin EU-weit im Pflanzenschutz eingesetzt werden darf. Die Zulassung kann jedoch jederzeit während dieses Zeitraums überprüft werden.

Die EU-Länder haben nun noch die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf bei einer Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF-Ausschuss) im Oktober abzulehnen.

Datenlücken „normal“

Der Vorschlag der Kommission ist das Ergebnis eines langwierigen Bewertungsprozesses über die Sicherheit und die Risiken von Glyphosat – ein umstrittenes Thema, da sich Wissenschaftler und Interessenvertreter teils uneins sind, welche Risiken der Stoff für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt und welche nicht.

Zuletzt kam die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass die Verwendung von Glyphosat keine „kritischen Bedenken“ aufwirft.

Allerdings führen laut dem Bericht der Behörde Datenlücken dazu, dass zu einer Reihe von Aspekten keine abschließenden Schlussfolgerungen möglich sind. Dazu gehören die Ökotoxikologie der Substanz und insbesondere das von ihr ausgehende Risiko für Säugetiere.

Viele Kritiker von Glyphosat haben argumentiert, dass wegen dieser Lücken die wissenschaftliche Grundlage für eine erneute Zulassung von Glyphosat nicht ausreichend sei. Die EU-Kommission kam jedoch zu einem anderen Schluss.

Ein hochrangiger Vertreter der Kommission räumte ein, dass die Schlussfolgerungen der EFSA „einige Datenlücken aufweisen und einige Fragen noch nicht vollständig geklärt sind“. Dies gelte jedoch „für praktisch alle Schlussfolgerungen der EFSA zu allen Stoffen.“

Er fügte hinzu, dass die Kommission nach Prüfung des EFSA-Berichts zu dem Schluss gekommen sei, dass die fraglichen Aspekte „kein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen“ und dass eine Wiederzulassung daher „unter angemessenen Bedingungen möglich“ sei.

Mögliche Einschränkungen

Um diesen „angemessenen Bedingungen“ Rechnung zu tragen, hat die EU-Kommission eine Liste von Aspekten erstellt, die die von den Mitgliedsstaaten bei der Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln und bei der Entscheidung über mögliche Anwendungsbeschränkungen „besonders berücksichtigt“ werden müssen.

Dazu gehört auch eine Risikobewertung von „Beistoffen“, also anderen Substanzen, die neben Glyphosat Teil der Rezeptur eines Produkts sind. Diese Bewertung des Endprodukts, beispielsweise des Herbizids Roundup, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, da die EU nur für die Zulassung der einzelnen Wirkstoffe zuständig ist.

Die nationalen Regulierungsbehörden werden auch aufgefordert, das potenzielle Risiko der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln – also das Auftreffen des Herbizids auf Pflanzen, für die es nicht bestimmt ist – und die indirekten Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Risikominderung zur Bedingung für die Verwendung von Glyphosat machen. Dabei soll auch das Risiko der Verwendung des Produkts durch Laien berücksichtigt werden.

Hohe Hürden für Blockade

Nach Angaben des Kommissionsbeamten wird der Vorschlag auf der PAFF-Sitzung am Freitag (22. September) mit den Mitgliedstaaten diskutiert. Eine Abstimmung ist für die Sitzung im Oktober geplant.

Sollte während dieser Sitzung keine Mehrheit für den Kommissionsvorschlag stimmen, muss ein Berufungsgremium einberufen werden, was den Prozess verzögern könnte.

Letztlich kann die Verabschiedung der Verordnung jedoch nur durch eine qualifizierte Mehrheit an Mitgliedsstaaten, die aktiv dagegen stimmen, blockiert werden.

Bislang habe nur ein einziges Land seine Absicht bekundet, gegen den Entwurf zu stimmen, so der Beamte.

„Die Kommission hat die feste Absicht, diesen Prozess vor dem 15. Dezember abzuschließen, wenn die derzeitige Genehmigung ausläuft“, betonte er.

Heftiger Gegenwind

Die Entscheidung der Kommission, eine Wiederzulassung von Glyphosat vorzuschlagen, wurde von NGOs und grünen Abgeordneten heftig kritisiert.

„Die EU-Kommission setzt die Gesundheit von Millionen von EU-Bürgern für weitere zehn Jahre aufs Spiel“, sagte die deutsche Europaabgeordnete der Grünen, Jutta Paulus, in einer Erklärung.

Die EU-Kommission dürfe „nicht die Interessen von Unternehmen über das Wohlergehen von Millionen von Europäern stellen.“

Angeliki Lysimachou von der Anti-Pestizid-NGO PAN beschuldigte die Regulierungsbehörden, „mit voller Kraft voranzugehen, ohne auf die Bedenken der Bürger und die unabhängige Wissenschaft zu hören“, und fügte hinzu, dass mit dieser Entscheidung „die Interessen der Industrie eindeutig über die Gesundheit und die Umwelt gestellt werden.“

Unterdessen begrüßte die Glyphosate Renewal Group, in der die Unternehmen, die sich für die Wiederzulassung des Wirkstoffs einsetzen, zusammengeschlossen sind, den Verordnungsentwurf. Sie erklärte, er baue „auf den soliden, wissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf.“

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna]