EU-Kommission nicht informiert über Sloweniens staatlichen Weizenankauf

Die Europäische Kommission wurde nicht offiziell über die Pläne der slowenischen Regierung informiert, die gesamte heimische Weizenproduktion dieses Jahres aufzukaufen, um die Preise zu stabilisieren und die Lebensmittelversorgung zu sichern.

/ EURACTIV.com
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Angesichts einer Rekordinflationsrate von 10,4 Prozent im Juni, der höchsten seit fast 26 Jahren, befasst sich die slowenische Regierung zum ersten Mal direkt mit dem Anstieg der Lebensmittelpreise. [<a href="https://www.shutterstock.com/it/image-photo/canvas-bag-wheat-grains-mown-ears-2036936894?showDrawerOnLoad=true" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK/Frolova_Elena]</a>]

Die Europäische Kommission wurde nicht offiziell über die Pläne der slowenischen Regierung informiert, die gesamte heimische Weizenproduktion dieses Jahres aufzukaufen, um die Preise zu stabilisieren und die Lebensmittelversorgung zu sichern.

Der slowenische Premierminister Robert Golob hatte diesen Schritt am 1. Juli angekündigt, um die Einzelhandelspreise durch die Stabilisierung der Ankaufspreise indirekt zu kontrollieren.

Es ist das erste Mal, dass sich die slowenische Regierung angesichts einer Rekordinflationsrate von 10,4 Prozent im Juni – der höchsten seit fast 26 Jahren – direkt mit dem Anstieg der Lebensmittelpreise befasst.

Die EU-Exekutive teilte EURACTIV jedoch mit, dass keine Notifizierung des Plans in Brüssel eingegangen sei, obwohl die Initiative möglicherweise als staatliche Beihilfe eingestuft werden könnte, was innerhalb der EU illegal ist.

Die slowenische Agentur für Rohstoffreserven wird beauftragt, einen öffentlichen Aufruf zu veröffentlichen, unter dem Landwirt:innen Weizen verkaufen können. Beide Seiten verhandeln derzeit über die Preise mit den Bauern und Bäuerinnen, die bisher angedeutet haben, dass sie nur dann verkaufen, wenn der Preis dem aktuellen Marktpreis entspricht oder ihn übersteigt.

Darüber hinaus hat die slowenische Regierung ein Hilfspaket in Höhe von 22 Millionen Euro vorgelegt, das Subventionen für Kraftstoff, Dünger und andere landwirtschaftliche Betriebsmittel umfasst.

Ein Teil dieser Maßnahmen wird durch die befristete Unterstützung aus dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums abgedeckt, also aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), dem EU-Programm zur Förderung der Landwirtschaft.

Die Beihilfe in Höhe von 5,2 Millionen Euro für den Milchsektor wird zum Teil über den von der Kommission am 23. März genehmigten Vorübergehenden Krisenplan für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Primärerzeuger:innen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg finanziert.

Auf Grundlage dieses Rechtsrahmens wurden mehrere nationale Beihilferegelungen genehmigt, zuletzt am 14. Juli 2022 eine Regelung Tschechiens in Höhe von 500 Millionen tschechischen Kronen (20,2 Millionen Euro).

Beide Beihilferegelungen – die für die Entwicklung des ländlichen Raums und die für staatliche Beihilfen – müssen bei der Kommission angemeldet werden, die auch ihre förmliche Zustimmung erteilen muss.

Die Kommission wurde jedoch noch nicht offiziell über den Plan Sloweniens informiert, wie eine Quelle aus EU-Kreisen gegenüber EURACTIV bestätigte.

„Bislang haben wir nur die Medienberichte verfolgt. Wir stehen in Kontakt mit den slowenischen Behörden, um mehr Informationen zu erhalten“, fügte die Quelle hinzu.

Bei der Anwendung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen muss die Kommission zudem prüfen, ob der Plan des Mitgliedstaats erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben des Landes zu beheben.

Außerdem muss die EU-Exekutive untersuchen, ob die Beihilfe mit den Bedingungen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens im Einklang steht, also nicht mehr als 35.000 Euro pro Begünstigtem beträgt und nicht später als bis zum 31. Dezember 2022 gewährt wird.

Die Kommission konsultiert derzeit die Mitgliedstaaten und legt einen neuen Vorschlag zur Anpassung des Rechtsrahmens vor, um den Höchstbetrag der gewährten Beihilfen anzuheben.

Der Ankauf von Weizen scheint jedoch außerhalb des Rahmens, der bisher für die Gewährung begrenzter Beihilfebeträge in Form von direkten Zuschüssen und nicht für den Ankauf von Rohstoffen auf dem Markt verwendet wird.

Auf die Frage, ob diese Art der Intervention in den Bereich der marktbezogenen Maßnahmen der GAP fällt oder eine herkömmliche Form der staatlichen Beihilfe darstellt, sagte die Quelle, dass sie dies im Moment nicht beurteilen könne, da sie keine Mitteilung von den slowenischen Behörden erhalten habe.

[Bearbeitet von Alice Taylor]