EU-Kommission: Mit dem Omnibus in Richtung stärkere Wettbewerbsfähigkeit

Mit einem neuen Paket an Gesetzesvorschlägen will die Europäische Kommission die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Unter anderem sollen Berichtspflichten für Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich reduziert werden, geht aus dem am Mittwoch vorgestellten Paket hervor. 

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EU Commission holds weekly college meeting
Während die Umweltorganisation WWF das Vorhaben als „von der Leyens Deregulierung-Omnibus“ kritisierte, betonte Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission und Wirtschaftskommissar, dass die „Agenda zur Vereinfachung keine Deregulierung“ sei. [EPA-EFE/OLIVIER MATTHYS]

Mit einem neuen Paket an Gesetzesvorschlägen will die Europäische Kommission die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Unter anderem sollen Berichtspflichten für Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich reduziert werden, geht aus dem am Mittwoch vorgestellten Paket hervor. 

Brüssel – Das fehlende Produktivitätswachstum in Europa stelle eine „existenzielle Herausforderung“ dar. Das waren die Worte des ehemaligen EZB-Präsidenten Mario Draghi, der mit seiner Warnung im letzten September viel Aufsehen erregt hat.

Wenn die EU nicht gegensteuere, werde sie „weder eine führende Kraft bei neuen Technologien noch ein Vorbild für Klimaverantwortung oder ein unabhängiger Akteur auf der Weltbühne sein“, hieß es im berühmten „Draghi-Report“.

Die EU-Kommission schlug eine Reihe von „Vereinfachung“ der bestehenden EU-Vorschriften vor. Mithilfe einer Reihe gesetzlicher Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll europäischen Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil verschafft werden. Diese regulatorischen Anpassungen werden als Omnibus bezeichnet.

Die Umweltorganisation WWF kritisierte das Vorhaben als „von der Leyens Deregulierung-Omnibus“. EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis betonte, dass die „Agenda zur Vereinfachung keine Deregulierung“ sei.

Dombrovskis ordnete die Vorschläge in den Kontext der angespannten transatlantischen Beziehungen ein: „Diese Woche hat ein langjähriger strategischer Partner gegen eine UN-Resolution zur Verurteilung der russischen Aggression gegen die Ukraine gestimmt. Wir müssen diese Entwicklungen als Weckruf verstehen.“

Was steckt im Paket?

Die Vorschläge umfassen fünf verschiedene Bereiche:

  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
  • EU-Taxonomie
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD ist ursprünglich dazu gedacht gewesen, Unternehmen für Umwelt- und Menschenrechtsverstöße zur Verantwortung zu ziehen – aufgrund von Bedenken aus der Industrie wurde sie deutlich abgeschwächt.

Die Verpflichtung, Geschäftsbeziehungen bei fortbestehenden Verstößen zu beenden, wurde gestrichen. Ebenso entfällt ein zentrales Instrument zur Verhinderung potenzieller Missstände.

Der Vorschlag sieht auch eine Verlängerung von Compliance-Fristen und eine erhebliche Reduktion von Berichtspflichten vor. Unternehmen sollen Risiken nun nur noch alle fünf Jahre bewerten müssen, anstatt jährlich. Diese Änderung soll Unternehmen von übermäßiger Bürokratie entlasten.

Ein EU-Beamter betonte, dass die Grundidee der Sorgfaltspflicht erhalten bleibe, jedoch mit einer wichtigen Änderung: „Der Hauptfokus der Sorgfaltspflicht wird nun auf direkten Geschäftspartnern liegen, anstatt auf der gesamten Lieferkette.“

Kritiker warnen, dass ohne strenge Kontrollen Umwelt- und Menschenrechtsverstöße weiter unten in der Lieferkette bestehen bleiben könnten.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD, die mehr Transparenz über Umwelt- und Sozialauswirkungen von Unternehmen schaffen sollte, soll ebenfalls abgemildert werden. Der überarbeitete Rahmen reduziert die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen um 80 Prozent – künftig soll sie nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern betreffen.

Laut einem EU-Beamten soll damit verhindert werden, dass „Nachhaltigkeitsberichte eine übermäßige Belastung darstellen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die oft nicht die Kapazitäten für umfangreiche Datenerhebungen haben“.

Während diese Änderung Unternehmen entlastet, gibt es Bedenken, dass die Transparenz in der Unternehmensnachhaltigkeit darunter leidet. Wenn ein Großteil des Marktes von den Berichtspflichten ausgenommen wird, könnte das auch bei Investoren und Aufsichtsbehörden zu Schwierigkeiten führen, den Einfluss von Firmen auf das Klima einzuschätzen.

Die Kommission will auch branchenspezifische Berichtspflichten abschaffen. Stattdessen soll ein freiwilliger Standard für KMU eingeführt werden, der die Menge an offenzulegenden Informationen begrenzt.

EU-Taxonomie

Im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens will die EU-Kommission die EU-Taxonomie anpassen, damit sie mit dem neuen Schwellenwert der CSRD zusammenpasst. Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zur Berichterstattung verpflichtet sein.

Die Menge der zu meldenden Daten soll drastisch reduziert werden, 70 Prozent weniger Berichtsvorlagen wurden versprochen.

Zusätzlich soll ein neues ‚Materialitätsprinzip‘ eingeführt werden, „das Unternehmen erlaubt, die Berichterstattung über jene Geschäftsfelder auszulassen, die als nicht wesentlich eingestuft werden“, erklärte ein EU-Beamter gegenüber Euractiv.

EU-Finanzkommissarin Maria Luís Albuquerque erklärte, dass Unternehmen sich dadurch „auf wirklich relevante Aktivitäten konzentrieren können“.

Ein weiterer Schritt ist die Vereinfachung der ‚Do No Significant Harm‘ (DNSH)-Kriterien für chemische Produkte. Bis Ende 2025 sollen alle DNSH-Kriterien grundlegend überprüft und überarbeitet werden.

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Die weltweit erste CO₂-Grenzsteuer der EU – der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – bleibt bei den Vorschlägen weitgehend unangetastet.

Bisher galt die Regelung für alle Importe von Eisen, Stahl, Zement und Düngemitteln über einem Wert von 150 Euro. Künftig soll stattdessen eine Mengenbegrenzung von 50 Tonnen pro Jahr für alle Güter gelten. Diese Änderung würde weiterhin 99 Prozent der Emissionen abdecken, aber 90 Prozent der Unternehmen von der CBAM-Pflicht ausnehmen.

Für die verbleibenden 10 Prozent der betroffenen Unternehmen werden die Berichtspflichten vereinfacht:

  • Die CO₂-Werte von Waren sollen sich leichter anpassen lassen.
  • Der Kauf von CBAM-Zertifikaten soll im Jahr 2026 wegfallen.
  • Die Berichterstattung soll an spezialisierte Importfirmen ausgelagert werden können.

InvestEU

Das Investitionsprogramm InvestEU soll einen deutliche Boost bekommen, Euractiv berichtete. Durch regulatorische Anpassungen sollen zusätzlich 50 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisiert werden.

Die EU-Kommission plant, ungenutzte Mittel aus früheren Finanzierungsinstrumenten und Erträge aus vergangenen Investitionen gezielt in innovative Projekte zu lenken.

Mit diesem Maßnahmenpaket will die EU-Kommission eine bessere Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeitszielen schaffen, Kritiker sehen Transparenz und soziale Verantwortung in Gefahr.

*Nikolaus Kurmayer hat zur Berichterstattung beigetragen. 

[MM/VB]