EU-Kommission lehnt höhere Wassergehalte in Geflügelfleisch ab
Produzenten argumentieren, dass die geltenden Grenzwerte auf heutige schnell wachsende Tiere nicht mehr zutreffen.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag Forderungen von Abgeordneten im Agrarausschuss des Europaparlaments zurückgewiesen, den zulässigen Wassergehalt in Geflügelfleisch anzuheben. Zur Begründung hieß es, Verbraucher wollten nicht für weniger Protein bezahlen.
Geflügelverarbeiter hatten die Kommission aufgefordert, die seit Jahrzehnten geltenden Wassergrenzen im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO/CMO) zu überarbeiten, um Produzenten nicht zu benachteiligen, die während der Verarbeitung kein Wasser künstlich zusetzen.
Mehrere Abgeordnete, die die Sorgen der Branche teilten, verwiesen zudem darauf, dass moderne Zuchtmethoden, die schneller wachsende Hühner hervorbringen, natürlicherweise zu einem höheren Wassergehalt im Tier führen. Dennoch blieb die Kommission bei ihrer Ablehnung.
Brigitte Misonne von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI) sagte, Konsumenten fühlten sich betrogen, wenn sie merkten, dass ihr Hähnchen wässriger geworden sei.
„Wenn man die Brust in der Pfanne brät, kann die Enttäuschung dieselbe sein … egal, ob das Wasser Ergebnis genetischer Verbesserungen ist oder ob es während der Verarbeitung zugesetzt wurde“, sagte sie.
Die Forderungen nach einer Anhebung der zulässigen Wassermenge kamen insbesondere aus der konservativen EVP und liberalen Renew. Jessika van Leeuwen von der niederländischen Bauern-Bürger-Bewegung BBB widersprach Misonne.
„Die Kommission übertreibt“, sagte sie. „Es ist ja nicht so, dass man ein Stück Brustfleisch in die Pfanne legt und das Wasser herausflutet. Es geht um einen sehr geringen Unterschied.“
Van Leeuwen fügte hinzu, dass schneller wachsende Tiere, die weniger Futter verbrauchen und kürzer auf dem Hof bleiben, zur Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks des Sektors beitrügen.
Auslöser der Debatte war eine delegierte Verordnung der Kommission zu Geflügelstandards, die im vergangenen Monat angenommen wurde und nun vom Rat und vom Parlament geprüft wird.
Auf Antrag des Parlaments wurde die Prüfungsfrist bis zum 6. Februar kommenden Jahres verlängert.
Tierschutzbedenken
Auch Tierschutzfragen spielten bei der Sitzung eine Rolle.
Misonne erklärte, schneller wachsende Tiere – die ihr Schlachtgewicht in unter 35 Tagen erreichen – seien günstiger, hätten aber eine geringere Lebensqualität, während langsamere Systeme – rund 50 Tage – in der Regel bessere Ergebnisse erzielten.
Sie warnte, eine höhere Wassergrenze könnte einen Wettlauf nach unten auslösen und Produzenten langsamer wachsender Rassen ins Hintertreffen bringen.
Zudem stellte Misonne klar, dass Produzenten, die die aktuellen Grenzwerte überschreiten, ihre Produkte weiterhin verkaufen dürfen – sofern sie auf dem Etikett angeben, dass der Wassergehalt über der EU-Grenze liegt.
Vertreter der Geflügelbranche warnten jedoch, solche Kennzeichnungen könnten das Vertrauen der Käufer untergraben.
„Das ursprüngliche Wasser-Protein-Verhältnis wurde aus einem einzigem Grund geschaffen: um zu verhindern, dass Verbraucher für zugesetztes Wasser bezahlen, das als Hähnchen verkauft wird“, sagte ein Sprecher des Brüsseler Branchenverbands AVEC gegenüber Euractiv. „Es war nie dazu gedacht, Genetik, Zucht oder Tierschutz zu regulieren.“
Die delegierte Verordnung der Kommission bestätigt zudem die bestehenden Standards für Foie gras, obwohl Tierschutzorganisationen gefordert hatten, das Stopfen einzuschränken.
Nach geltenden Regeln müssen Entenlebern mindestens 300 Gramm und Gänselebern 400 Gramm wiegen.
(adm, jl)