EU-Kommission: Einheitliche Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer
Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine EU-weit gültige Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen. Konzerne hätten weniger Spielraum für Steuertricks. Auch das Steuer-Dumping wird schwieriger. Deutschland winken Mehreinnahmen. EURACTIV.de zeigt die Reaktionen.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine EU-weit gültige Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen. Konzerne hätten weniger Spielraum für Steuertricks. Auch das Steuer-Dumping wird schwieriger. Deutschland winken Mehreinnahmen. EURACTIV.de zeigt die Reaktionen.
"Der heutige Vorschlag ist gut für die Wirtschaft und gut für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU", sagte EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta.
Die neue Bemessungsgrundlage ist eine Forderung im Rahmen des Euro-Paktes (vorher "Wettbewerbspakt"), des Jahreswachstumsberichts und der Wachstumsstrategie Europa 2020. Bei dem Vorschlag geht es nicht um die Höhe der Unternehmenssteuern, sondern um eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Der Steuersatz würde auch künftig von jedem Land national entschieden.
Derzeit steht Irland in der EU unter Druck, einer einheitlichen Berechnungsgrundlage zuzustimmen und seine niedrigen Unternehmenssteuern zu erhöhen. Paris wirft Dublin Steuer-Dumping vor und pocht mit Blick auf die milliardenschweren EU-Hilfskredite für Irland auf ein Entgegenkommen (EURACTIV.de vom 15. März 2011).
Kommission hofft auf Entlastungen in Milliardenhöhe
Die "Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen EU-weit nur noch bei einem Finanzamt einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste verrechnen können, heißt es von Seiten der EU-Kommission. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten mit der Neuregelung einfacher in EU-Länder expandieren können.
Unternehmen sollen allerdings selbst entscheiden können, ob sie die neue EU-weite Berechnungsgrundlage nutzen oder weiter nach den nationalen Systemen abrechnen.
Nach Schätzungen der Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in der EU, jährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Millionen Euro einzusparen, und weitere 1,3 Milliarden Euro durch die Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich der Behörde zufolge auf bis zu eine Milliarde Euro. Zudem soll die GKKB die EU für ausländische Investoren attraktiver machen.
Derzeit entstehen für Unternehmen durch die in jedem der 27 Staaten unterschiedliche Berechnung der Steuern Belastungen. Auch müssen die Unternehmen mit bis zu 27 verschiedenen Steuerverwaltungen zusammenarbeiten.
Reaktionen
CSU: Aus für Steuerparadiese für Unternehmen
Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im EU-Parlament: "Deutschland wird von dieser Regelung in hohem Maße profitieren und als Standort noch attraktiver werden. Steuerparadiese für Unternehmen, wie Luxemburg und Irland werden damit gezwungen ihre niedrigen Steuersätze anzupassen."
"Grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Konzerne werden mit der neuen EU-Regelung künftig dort vollständig versteuern müssen, wo sie produzieren. Bisher haben Firmen oft ihre Zentrale in einem Niedrigsteuerland errichtet, um nicht in dem Land Steuern zu zahlen, wo ihre Produktionsstätten ansässig sind."
"Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen die grenzüberschreitend tätig sind, wird eine europaweit einheitliche Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage viele Vorteile bringen. Durch die Senkung der Kosten für die Steuerverwaltung und die Vereinheitlichung der Grundsätze für die Steuererklärung werden KMUs deutlich entlastet werden."
Grüne: Skandalösem Steuer-Dumping ein Ende setzen
Sven Giegold, Wirtschafts- und Finanzpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament: "Ich begrüße, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsbemessungsgrundlage (GKKB) vorlegt, nachdem dieses Thema fast während eines gesamten Jahrzehnts eher stiefmütterlich behandelt wurde. Die GKKB sorgt dafür, dass einerseits Steuer-Dumping mit der Bemessungsgrundlage und andererseits ungerechtfertigte Doppelbesteuerungen von Unternehmen im Binnenmarkt Geschichte sind.
Es darf für grenzüberschreitende Konzerne nicht weiter möglich sein, Steuersysteme verschiedener Mitgliedsstaaten gegeneinander auszuspielen und so oft effektiv kaum bis keine Steuern zu zahlen. Die GKKB sorgt dafür, dass sich Gewinnverlagerungen mithilfe von geschönten Verrechnungspreisen (transfer mispricing) innerhalb der EU nicht mehr möglich sind. Bisher werden solche Techniken vor allem von großen multinationalen Unternehmen angewandt, die sich damit eines wichtigen Teils ihrer öffentlichen Verantwortung entziehen.
Wenn wir diesem skandalösen Tendenzen innerhalb der EU aber wirklich das Handwerk legen wollen, müssen wir sicherstellen, dass die Unternehmen das gemeinschaftliche Modell nicht missbrauchen und es alternativ zu nationalen, womöglich unternehmensfreundlicheren Steuergesetzen nutzen. Auf solche Weise würden Steuerwettbewerb und -hinterziehung verstärkt und nicht vermindert. Hier lässt der morgen erscheinende Vorschlag noch zu Wünschen übrig. Deshalb muss das gemeinschaftliche Gesetz bindend für alle grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der EU sein.
Außerdem muss das System mit Mindeststeuersätzen in Europa verbunden werden. Denn die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage würde sonst das Steuer-Dumping bei des Steuersätzen verschärfen. Wir Grünen fordern deshalb einen kontinuierlichen Anstieg der Mindestsätze bis zu 25 Prozent
unter Berücksichtigung besonderer Situationen einiger Peripheriestaaten.
Schließlich ist unerfreulich, dass das Bundesfinanzministerium
innerhalb der Bundesregierung Widerstand gegen die Konsolidierung im Rahmen der GKKB leistet. Statt, wie gerade geschehen, diese Skepsis in den "Pakt für den Euro" zu schreiben, sollte sie darauf dringen, die Regeln der Konsolidierung fairer zu machen, als sie bisher im Vorschlag der Kommission sind. Das gilt insbesondere auf die Berücksichtigung der Auslandsumsätze im Land der Wertschöpfung."
awr
Links
Blog
steuerberaten.de: Die EU nimmt erneut Anlauf in Richtung europäischer Steuerpolitik (9. März 2011)
Dokumente
EU-Kommission: Europäische Körperschaftsteuer-Bemessungsgrund-lage: Vereinfachungen und Kosteneinsparungen für die Wirtschaft. Pressemitteilung (16. März 2011)
EU-Kommission: Gemeinsame Steuerbemessungsgrundlage
EU-Kommission: Europa 2020-Strategie
EU-Kommission: Jahreswachstumsbericht 2011 (15. Januar 2011)
Europäischer Rat:Beschluss zum Euro-Pakt (11. März 2011)
Europäische Rat: Council reaches agreement on measures to strengthen economic governance. Pressemitteilung (15. März 2011)
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de:
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