EU-Kommission bei Heranführungshilfe für die Türkei in der Kritik [DE]

Der Europäische Rechnungshof betonte in einem gestern (13. Januar) veröffentlichten Bericht strukturelle Defizite beim Umgang der EU-Kommission mit dem Instrument für Heranführungshilfe für die Türkei. Die Anstrengungen der Türkei wurden hingegen gewürdigt.

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Der Europäische Rechnungshof betonte in einem gestern (13. Januar) veröffentlichten Bericht strukturelle Defizite beim Umgang der EU-Kommission mit dem Instrument für Heranführungshilfe für die Türkei. Die Anstrengungen der Türkei wurden hingegen gewürdigt.

Bei der Vorstellung der Ergebnisse der Studie betonte Maarten Engwirda vom Europäischen Rechnungshof, die vom EuRH überprüfte Organisation sei die Europäische Kommission und nicht die Republik Türkei. „Der Schwerpunkt dieser Prüfung lag in der Überprüfung der Art und Weise, wie die Kommission die EU-Mittel für die Türkei verwaltet“, erklärte er.

Die Prüfung zeigt für die Phase von 2000-2006 Schwächen der türkischen Heranführungshilfe (IPA) auf. Diese bestanden zudem in den ersten drei Jahren der Phase 2007-2013 fort.

Zu den Problemen der ersten Phase gehörten dem Bericht zufolge „übermäßige Verzögerungen, Durchführungsprobleme [und] ungenügende Überwachung und Evaluierung“.

Obwohl die Kommission einige der einstigen Probleme in Angriff genommen habe, seien Verbesserungen immer noch nötig. Der EuRH kritisierte insbesondere die stark angestiegene Zahl der Prioritäten. So seien in der EU-Beitrittspartnerschaft 236 Zielsetzungen aufgelistet worden. Der Rechnungshof argumentiert, es sei unmöglich, die türkischen Leistungen aufgrund dieser Zielsetzungen zu bewerten.

Ein weiterer Kritikpunkt des EuRH an die Kommission betraf die Tatsache, dass „es keinen Mechanismus gibt, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen und ausgewählten Projekte diejenigen waren, welche die optimale Nutzung der EU-Finanzmittel darstellten“.

„Es wurden keine konkreten, messbaren und erreichbaren Zielsetzungen für die Hilfen festgelegt und die Zeitpläne waren unrealistisch“, fügte der EuRH-Vertreter hinzu.

Nichtsdestotrotz kritisiert der Bericht die Kommission nicht nur, sondern schlägt aktiv Schritte vor, mit denen die Effizienz gesteigert werden könnte. Dabei fasst der EuGH vier wesentliche Maßnahmen ins Auge: eine geringere Zahl der strategischen Zielsetzungen, eine Verbesserung der Projekt-Konzeption, ein leichter zu durchschauendes Monitoring und eine wirksamere Berichterstattung.

Obwohl sich die Überprüfung vor allem auf die Kommission konzentrierte, schätzte Engwirda vom EuRH die Bemühungen der türkischen öffentlichen Verwaltung bei Verwaltung und Nutzung der IPA-Gelder positiv ein. „Die untersuchten Projekte erzielten größtenteils die vorgesehenen Ergebnisse und diese Ergebnisse waren meistens nachhaltig. Dies liegt zu einem wesentlichen Teil am hohen Engagement der türkischen Behörden.“

Engwirda betonte zudem die wachsende Bedeutung der IPA. Die Hilfen begannen im Jahr 2002 mit 126 Millionen Euro und werden 2012 etwa 900 Millionen Euro umfassen.

Er wies darauf hin, dass dieser stetige Anstieg „politisch motiviert” sei. Während die politische Begeisterung für den türkischen EU-Beitritt wechselhaft ist, scheinen die politischen und finanziellen Grundlagen des Prozesses auf festerem Boden verankert zu sein.