EU-Handelspolitik vor irischem Referendum in der Kritik [DE]
Der französische Europaabgeordnete Joseph Daul, Vorsitzender der Mitte-Rechts-Fraktion EVP-ED, der größten Fraktion im Europäischen Parlament, griff EU-Handelskommissar Peter Mandelson an, er gehe in den WTO-Gesprächen über die Liberalisierung des Agrarhandels zu weit. Dies könnte laut Daul die Iren am Donnerstag (12. Juni 2008) zu einer Ablehnung des Vertrags von Lissabon veranlassen.
Der französische Europaabgeordnete Joseph Daul, Vorsitzender der Mitte-Rechts-Fraktion EVP-ED, der größten Fraktion im Europäischen Parlament, griff EU-Handelskommissar Peter Mandelson an, er gehe in den WTO-Gesprächen über die Liberalisierung des Agrarhandels zu weit. Dies könnte laut Daul die Iren am Donnerstag (12. Juni 2008) zu einer Ablehnung des Vertrags von Lissabon veranlassen.
In einer Stellungnahme auf der Internetseite der EVP sagte Daul, der selbst früher Landwirt war, er verstehe die Sorgen der Iren über ein nachteiliges WTO-Abkommen vollkommen.
Als engagierter Europäer und Franzose teile er die Sorgen, die man in Irland über die Richtung habe, die die WTO-Gespräche in Hinblick auf Landwirtschaft einschlage. Er sei entschlossen, sicherzustellen, dass jeder Versuch des EU-Handelskommissars Peter Mandelson, die europäische Landwirtschaft zu verraten, entschieden abgewehrt werde, so Daul.
Es jedoch nicht gelungen, mittels dieser Kritik an Mandelson, der Mitglied der Labour-Partei ist, im Vorfeld des irischen Referendums eine gemeinsame Haltung der größten politischen Fraktionen sicherzustellen. Folglich tätigten Sozialdemokraten, Liberale und Grüne einen „Aufruf an die irischen Bürger“ – ohne Beteiligung der EVP-ED. Der Text geht nicht so weit, die Iren aufzufordern, mit „Ja“ zu stimmen; stattdessen legt er dar, warum diese drei Parteien den Lissabon-Vertrag unterstützen.
Man erwarte die Entscheidung der Bürger mit einer gewissen Beunruhigung, da so viel davon abhänge, heißt er in der Stellungnahme.
Ein Sprecher der EVP-ED sagte EURACTIV gegenüber, dass seine Fraktion die gemeinsame Stellungnahme nicht unterzeichnet habe, da sie ihre Haltung bereits zum Ausdruck gebracht habe. Er gab keinen weiteren Kommentar.