EU-Gipfel soll Klima- und Wirtschaftsziele in Einklang bringen [DE]

Die EU-Staats- und Regierungschefs werden sich morgen (15. Oktober 2008) in Brüssel auf Schlussfolgerungen zur EU-Energie- und Klimaschutzpolitik einigen. Aufgrund der sich verschärfenden Wirtschaftslage ist die Wirtschaft zunehmend über die Senkung von Kosten für CO2-Emissionen und den Wettbewerb mit außereuropäischen Konkurrenten besorgt.

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Die EU-Staats- und Regierungschefs werden sich morgen (15. Oktober 2008) in Brüssel auf Schlussfolgerungen zur EU-Energie- und Klimaschutzpolitik einigen. Aufgrund der sich verschärfenden Wirtschaftslage ist die Wirtschaft zunehmend über die Senkung von Kosten für CO2-Emissionen und den Wettbewerb mit außereuropäischen Konkurrenten besorgt.

In einem früheren Entwurf von Schlussfolgerungen, den Frankreich im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft im Vorfeld des EU-Gipfels, der am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden soll, vorbereitete, bekräftigen die EU-Länder erneut ihr Engagement, um ein Abkommen über die Kernelemente eines Energie- und Klimaschutzpaketes noch vor Ende des Jahres 2008 abschließen zu können.

Die Mitgliedstaaten wollen aber auch sichergehen, dass es „angemessene Lösungen“ geben wird, damit die Kosten für eine Verringerung der CO2-Emissionen in der Wirtschaft nicht dazu führen werden, dass die europäische Industrie ihre Geschäfte, Arbeitsplätze und CO2-Emissionen in Länder außerhalb Europas verlagern, wo die Kosten für Produktion und Umweltverschmutzung geringer sind. Sorgen über eine solche Art der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen standen im Mittelpunkt vieler Diskussionen über die beste Art, die EU-Pläne zur Reduzierung der CO2-Emissionen um 20% bis zum Jahr 2020 umzusetzen.

Mit der Verschärfung der Finanzkrise und einem immer düsterer ausfallenden Wirtschaftsausblick für die EU für 2009 haben wichtige Mitgliedstaaten wie Deutschland und Polen die Debatte auf eine neue Ebene geführt. Sie warnen, dass sie Klimaschutzprogramme, die den wichtigsten wirtschaftlichen Interessen ihrer nationalen Wirtschaftssektoren zuwiderlaufen, nicht unterstützen würden (EURACTIV vom 26. September 2008). 

Die Kopenhagen-Frage

In der abschließenden Erklärung des Gipfels drängen die Mitgliedstaaten daher die Kommission, 2009 die Aufstellung von Kriterien zum Abschluss zu bringen, mit deren Hilfe die Wirtschaftszweige bestimmt werden können, denen gänzlich kostenlose Emissionsrechte gewährt werden, da sie besondere Gefahr laufen, ihre CO2-Emissionen auslagern zu müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Kommission ist ebenfalls der Meinung, dass die europäische Wirtschaft vor unfairen Voraussetzungen im Wettbewerb mit Produzenten in Drittländer geschützt werden müsse, für den Fall, dass im Dezember 2009 auf dem mit höchster Spannung erwarteten Gipfel in Kopenhagen kein Klimaschutzabkommen abgeschlossen werden kann.

Die EU-Kommission hat bereits mit der Aufstellung von Kriterien begonnen, anhand derer bestimmt werden kann, welche Wirtschaftszweige im Falle von gescheiterten internationalen Verhandlungen kostenlose Emissionsrechte erhalten. Allerdings möchte Brüssel mit der Veröffentlichung einer Liste potenzieller Ausnahmekandidaten bis nach dem Gipfel in Kopenhagen warten. Der Grund für diese Haltung liegt in der Ansicht begründet, dass eine frühe Bestimmung der betroffenen Wirtschaftszweige das Verhandlungsmandat der EU in den Klimagesprächen beeinträchtigen könne. Diese Haltung haben die Europaabgeordneten des parlamentarischen Umweltausschusses (ENVI) vor kurzem unterstützt (EURACTIV vom 8. Oktober 2008). 
Dieses Thema wird vermutlich einer der Hauptstreitpunkte zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament bleiben.

Aufteilung der Erträge 

Ein weiterer Punkt, der Ende 2008 wahrscheinlich ebenfalls für Diskussionsstoff im Parlament sorgen wird, ist die Verwendung der Einnahmen aus den Versteigerungen der Emissionsrechte, die von den einzelnen Ländern eingestrichen werden.

Während von den Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie Ausgaben für Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen unterstützen, bleiben die einzelnen Regierungen unnachgiebig und fordern, dass sie selbst – und nicht Brüssel – genau darüber bestimmen sollten, wofür die Gelder ausgegeben werden. In dem Entwurf von Schlussfolgerungen wird auf dieses Thema noch näher eingegangen.

Die Europaabgeordneten wollen ihrerseits das Geld für die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und andere Investitionen im Bereich Klimaschutz ausgeben. Dabei sollen mindestens 50% der Gelder für die Unterstützung von Entwicklungsländern bereitgestellt werden, die nicht über die nötigen Mittel verfügen, um in einer umweltfreundlichen Art mit den Industriestaaten aufschließen zu können. Länder mit großem Wirtschaftswachstum, insbesondere China und Indien, sind nach wie vor stark auf Kohle und andere fossile Brennstoffe angewiesen, um der wachsenden Nachfrage in den Bereichen Transportwesen und Stromerzeugung gerecht zu werden.

Die irische Europaabgeordnete Avril Doyle von den Christdemokraten, die für das Dossier zum EU-ETS im Umweltausschuss zuständig war, meinte, sie erwarte heftige Auseinandersetzungen zu diesem Thema. 

30%?  

Der Rat und das Parlament sind sich außerdem bei mindestens einem weiteren Element der EU-Klimaagenda uneinig. 

Die Mitgliedstaaten zögern, sich auf eine automatische Anhebung des EU-Ziels für die Reduktion von Treibhausgasen bis 2020 von 20% auf 30% zu verpflichten, wenn ein internationales Klimaabkommen in Kopenhagen erzielt werden wird. 

Die Europaabgeordneten unterstützen den Mechanismus. Dem Entwurf der Abschlusserklärung des Gipfels zufolge fordern die EU-Regierungen, dass solche Anhebungen des EU-Ziels zuvor der regulären Gesetzesdebatte zwischen Rat und Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens der EU unterworfen werden. Ein EU-Diplomat sagte, dass einige Mitgliedstaaten wie Polen und Italien angesichts einer möglichen Anhebung des Ziels scheinbar besonders nervös seien. Rom unterstütze nun angesichts der Wirtschaftskrise die Anhebung des Ziels nicht mehr. 

Mit Gewohnheiten brechen

Auch wenn zu wichtigen Punkten des Pakets Meinungsverschiedenheiten bestehen, sind sich die EU-Gesetzgeber darin einig, dass es dringend notwendig ist, die Energieeffizienz der EU-Wirtschaft zu verbessern und so die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen außereuropäischer Lieferanten wie Russland zu reduzieren. 

Der Entwurf der abschließenden Erklärung fordert spezifische Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, darunter die Finanzierung mit Geldern, für die die EIB die Bürgschaft übernimmt. Die Mitgliedstaaten fordern außerdem eine breitere Fächerung der EU-Energieversorgung durch Pipeline-Projekte, auf die man sich mit anderen Ländern als Russland geeinigt hat. Außerdem sollten bestehende Infrastrukturen für flüssiges Erdgas (LNG) ausgebaut werden, da LNG von einer Vielzahl von Lieferantenländern aus per Schiff in die EU transportiert werden kann.    

Offizielle Erklärungen zur Notwendigkeit einer größeren Unabhängigkeit in Energiefragen werden voraussichtlich dennoch kritisiert werden, nachdem die Energieminister am vergangenen Freitag (10. Oktober 2008) beschlossen, einen Kommissionsvorschlag abzulehnen, der Unternehmen aus Drittstatten strenge Gegenseitigkeitsregeln auferlegen wollte, wenn diese, wie Russlands Gazprom, Infrastrukturen zur Energieversorgung in der EU aufkaufen (EURACTIV vom 13. Oktober 2008).

Eine zweite strategische Überprüfung der EU-Energiestrategie, die von der Kommission im November vorgelegt werden soll, wird die Themen Energiesicherheit und Energieeffizienz detailliert behandeln. Die Mitgliedstaaten werden Schlussfolgerungen zu dieser Überprüfung voraussichtlich während des Europäischen Rates im März 2009 annehmen (EURACTIV vom 10. Oktober 2008).