EU-Gericht: Spanische Blockade der Fusion von Energiekonzernen illegal [DE]

Der oberste Gerichtshof der EU entschied am 17. Juli 2008, dass Spanien die Binnenmarktregelungen der EU verletzt habe, als es im vergangenen Jahr darauf bestand, dass alle Fusionen in der Energiebranche vorab von der nationalen Energieregulierungsbehörde gebilligt werden müssten. Damit verhinderte das Land einen Übernahmeversuch des nationalen Energiekonzerns Endesa durch das deutsche Unternehmen E.ON.

Der oberste Gerichtshof der EU entschied am 17. Juli 2008, dass Spanien die Binnenmarktregelungen der EU verletzt habe, als es im vergangenen Jahr darauf bestand, dass alle Fusionen in der Energiebranche vorab von der nationalen Energieregulierungsbehörde gebilligt werden müssten. Damit verhinderte das Land einen Übernahmeversuch des nationalen Energiekonzerns Endesa durch das deutsche Unternehmen E.ON.

Der Europäische Gerichtshof (EGH) äußerte sich zu dem Fall und wies die spanischen Rechtfertigungen zurück, dass die Maßnahmen des Landes darauf basiert hätten, das öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit zu schützen, da das Ziel gewesen sei, die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Das Gericht hält das spanische System der Vorabgenehmigung nicht dem Ziel angemessen, die Sicherheit der Energieversorgung sicherzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der EGH stellte zudem fest, dass es Spanien nicht gelungen sei, seinen Verpflichtungen unter dem Prinzip des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit nachzukommen.

Der Sprecher des Kommissars für den Binnenmarkt Charlie McCreevy begrüßte das Urteil, da es bestätige, dass auf dem Binnenmarkt kein Platz für bestimmte Rechte sei.

Das Urteil bezieht sich auf ein Übernahmeangebot vom Februar 2006 der Endesa durch den deutschen Energiekonzern E.ON. 

Während die Kommission das Angebot genehmigte, wurde es von Spaniens nationaler Energieaufsichtsbehörde (NEC) blockiert, indem es E.ONs Angebot an eine Reihe von Bedingungen knüpfte.

Die Kommission leitete im April 2007 Vertragsverletzungsverfahren gegen die NEC auf der Grundlage ein, dass sie den freien Kapitalverkehr und der Niederlassungsfreiheit (EURACTIV vom 29. März 2007) verletze. E.ON zog sein Angebot jedoch kurz danach zurück.

In einer anderen Angelegenheit machten das spanische Bauunternehmen Acciona SA und der italienische Stromanbieter Enel SpA im Jahr 2007 ein Angebot für Endesa, von dem die NEC ebenfalls behauptete, sie müsse es zuvor genehmigen. Beide Maßnahmen wurden weithin als protektionistische Maßnahmen seitens Spaniens beurteilt, um ausländische Unternehmen davon abzuhalten, Anteile des heimischen Energiemarktes zu erweben.

Im März dieses Jahres entschied der EGH, dass die Bestimmungen der NEC zur Vorabgenehmigung von Übernahmen auf dem Energiesektor im Widerspruch mit den EU-Regelungen stünden (EURACTIV vom 7. März 2008). Trotz des Ablaufs des Angebots von E.ON entschied das Gericht, dass dies die NEC nicht von der Verantwortung befreie, regulative Hindernisse für Fusionen und Übernahmeangebote von nicht-spanischen Unternehmen zu entfernen. 

In einem anderen Fall sprach die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Spanien eine letzte Warnung aus, Beschränkungen zu entfernen, die für die Übernahme des spanischen Stromanbieters Iberdrola durch Acciona SA und Enel SpA auferlegt worden waren.