EU-Generalanwalt: Mitgliedstaaten müssen Ausweise nach Geschlechtsidentität ausstellen

EU-Staaten müssen Ausweisdokumente ausstellen, die die Geschlechtsidentität von trans Menschen widerspiegeln – auch wenn sie keine medizinischen Eingriffe vorgenommen haben. So die Stellungnahme eines EU-Generalanwalts.

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EU-Staaten müssen Ausweisdokumente ausstellen, die die Geschlechtsidentität von trans Menschen widerspiegeln – auch wenn sie keine medizinischen Eingriffe vorgenommen haben. Das geht aus einer Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof hervor.

Der Fall betrifft eine bulgarische Transfrau, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurde, eine Hormontherapie gemacht hat und heute als Frau lebt.

Als sie eine rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts beantragte, lehnten bulgarische Gerichte dies ab – mit Verweis auf nationales Recht, das weder eine Änderung von Geschlecht noch von Namen oder Personenkennziffer vorsieht.

Der Generalanwalt argumentierte am Donnerstag, dass es die EU-Grundrechte verletzt, wenn trans Menschen keine Papiere im Einklang mit ihrer Geschlechtsidentität erhalten. Dies behindere ihr Recht, sich innerhalb der Union frei zu bewegen und aufzuhalten.

Die Stellungnahme ist nicht bindend, doch folgt der EuGH in vielen Fällen den Empfehlungen seiner Generalanwälte – die elf Generalanwälte helfen bei der Entscheidungsfindung. Sollte das Gericht dieser Einschätzung folgen, könnten trans Menschen in der EU künftig auch ohne operative Eingriffe die Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität im Herkunftsland einfordern.

Ein Urteil in dem Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Einen Termin hat der EuGH noch nicht bekanntgegeben.

Bereits seit einem Urteil von 2024 sind EU-Staaten verpflichtet, die rechtliche Geschlechtsanerkennung aus einem anderen Mitgliedstaat anzuerkennen.

(mm, jl)