EU-Gehälter im Kreuzfeuer
In einem Großangriff auf „die Gier-Beamten der EU“ zieht die “Bild“-Zeitung gegen die Einkommen der Eurokraten und deren Gehaltserhöhung zu Felde. Die EU-Kommission greift eine Reihe von Punkten auf und kontert mit Gegendarstellungen.
In einem Großangriff auf „die Gier-Beamten der EU“ zieht die “Bild“-Zeitung gegen die Einkommen der Eurokraten und deren Gehaltserhöhung zu Felde. Die EU-Kommission greift eine Reihe von Punkten auf und kontert mit Gegendarstellungen.
Die „Bild“-Zeitung wettert heute, Mittwoch, gegen die hohen Einkommen und niedrigen Steuersätze der "Gier-Beamten" in Brüssel. Sie bezieht sich auf Berechnungen des Bundesinnenministeriums. Vor allem der Beschluss der Kommission, wegen der Gehaltserhöhungen vor den EuGH zu ziehen, dürfte der Anlass für die Kampagne sein.
Die Deutschland-Vertretung der Europäischen Kommission wehrt sich mit einer Aufstellung von allgemeinen Behauptungen und Widerlegungen. Sie räumt ein, dass die Bezahlung der EU-Bediensteten "oft nicht leicht zu verstehen" sei. "Vor allem sind Vergleiche mit einzelnen nationalen Systemen absurd, weil das gesamte Steuer- und Abgabenrecht der EU-Bediensteten anderen Regeln folgt."
FDP-Fraktionsvize Thiele wird in "Bild" zitiert: "Die EU-Beamten sind im Vergleich zu ihren deutschen Kollegen Großverdiener. Es ist nicht vermittelbar, wenn sie jetzt trotz Wirtschaftskrise auf 3,7 Prozent Gehaltserhöhung beharren. Es wird höchste Zeit, die automatische Erhöhung der EU-Gehälter zu überprüfen."
Hintergrund: Bezahlung der EU-Beamten
Die Bezahlung der rund 44.000 Beamten der Europäischen Union ist seit 2004 durch ein Statut neu geregelt. Zur Vermeidung jährlicher Tarifverhandlungen gibt es ein Verfahren, bei dem sich die Gehaltserhöhungen an jenen in den EU-Staaten orientieren.
Diese Methode führt allerdings dazu, dass sich Gehaltsveränderungen in den Mitgliedstaaten erst mit großer Zeitverzögerung auf die EU-Gehälter auswirken. Das Statistische Amt Eurostat berechnet die durchschnittliche Erhöhung der Beamtengehälter in acht großen und reichen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland. Zudem erstellt es einen Index, der die Lebenshaltungskosten und Kaufkraft von ausländischen Beamten in Brüssel ausdrücken soll. Beim Stichtag 1. Juli 2008 – noch vor der Finanzkrise – wurde von Eurostat ein Anstieg von 3,7 Prozent für die EU-Beamten in Brüssel errechnet.
Diese Erhöhung wurde dann von der Kommission dem Ministerrat – dort sind die Mitgliedstaaten vertreten – vorgeschlagen. Sie sollte Anfang dieses Jahres in Kraft treten. Da die Mitgliedsländer aber wegen der Wirtschaftskrise nur eine Erhöhung um 1,85 Prozent zulassen wollen, kommt es nun zu Verzögerungen und einem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Die EU-Beamten gelten als gut bezahlt. Wer beispielsweise als Nachwuchs-Dolmetscher (mindestens dreijähriges Studium) in den Dienst der Kommission tritt, bekommt ein Grundgehalt von 4.190 Euro.
In den meisten Fällen kommt eine Auslandszulage von 16 Prozent hinzu, mit der das Gehalt auf 4.571 Euro steigt. Alle zwei Jahre rückt ein Beamter in eine besser bezahlte Dienstaltersstufe auf, sofern er nicht in eine höhere Gehaltsgruppe eingestuft wird. In einer höheren Einstiegsgruppe (mindestens vierjähriges Studium) liegt das Grundgehalt eines Übersetzers oder Juristen ohne Zulagen bei 5.364 Euro.
Die höchste Gehaltsgruppe für Spitzenbeamte liegt in drei Dienstaltersstufen zwischen 16.299 und 17.697 Euro Grundgehalt.
Die Beamten zahlen Steuern direkt an den EU-Haushalt. Der Satz ist progressiv und beträgt maximal 45 Prozent. Zwei Prozent des Grundgehalts werden für die Krankenversicherung abgezogen. Sie zahlen auch Beiträge für die Alterssicherung und eine EU-Sonderabgabe.
dpa/red.
Position der EU-Kommission im Wortlaut
"Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, gegen die Entscheidung des Ministerrates zur Anpassung der Gehälter der EU-Bediensteten vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Der Kommission geht es in dem Streit nicht um höhere Gehälter für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern um das Einhalten gesetzlicher Regeln, die von den Regierungen im Rat selbst beschlossen worden waren. Danach werden die Gehälter der EU-Mitarbeiter in gleichem Maße erhöht oder gesenkt wie die Gehälter nationaler Beamter und spiegeln zudem die Entwicklung der Lebenshaltungskosten in Brüssel wider. Nach einer unstrittigen Berechnung der Statistiker von Eurostat ergibt dies für Juli 2009 eine Erhöhung von brutto 3,7 Prozent. Der Rat hatte diesen Wert im Dezember halbiert und damit aus Sicht der Kommission gegen das europäische Beamtenrecht verstoßen.
Die Bezahlung der EU-Bediensteten ist oft nicht leicht zu verstehen. Vor allem sind Vergleiche mit einzelnen nationalen Systemen absurd, weil das gesamte Steuer- und Abgabenrecht der EU-Bediensteten anderen Regeln folgt. Einige Hinweise dazu:
Behauptung: EU-Bedienstete haben fast keine Gehaltsabzüge
Falsch: Von den Gehältern werden eine Einkommensteuer und eine Zusatzabgabe abgezogen. Diese fließen direkt in den EU-Haushalt. Sie richten sich nach einem Stufentarif, der höhere Einkommen stärker belastet als niedrige.
Ein großer Unterschied zu nationalen Systemen: EU-Beamte können nichts von der Steuer absetzen. Während nationale Beamte je nach Land Kosten für die Kilometerpauschale zur Fahrt zur Arbeit, für einen zweiten Wohnsitz und anderes oder auch Spenden steuerlich geltend machen können, haben EU-Bedienstete diese Möglichkeit nicht. Damit relativiert sich der angeblich so niedrige Steuersatz deutlich. Zugleich spart dieses System in großem Maße Bürokratie ein, weil sich Einkommensteuererklärungen und ihre Bearbeitung erübrigen.
Anders als zum Beispiel deutsche Beamte entrichten EU-Beamte zudem Beiträge an eine Rentenversicherung, zahlen in die Krankenversicherung und in eine Unfallversicherung ein. Zeitbedienstete zahlen zudem Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
Behauptung: EU-Beamte verdienen viel mehr als deutsche Beamte
Falsch, denn der Vergleich hinkt. Gehälter von in Deutschland lebenden Beamten werden bisweilen verglichen mit denen deutscher EU-Beamter in Brüssel. Das bedeutet, dass dem EU-Gehalt der höchste Satz der Auslandszulage zugeschlagen wurde, dem deutschen Vergleichsgehalt aber keine Auslandzulagen. Das ist schon deshalb absurd, weil auch ein deutscher Bundesbeamter, der etwa an eine der deutschen Auslandsvertretungen nach Brüssel versetzt wird, unter Einrechnung aller Zulagen mehr verdient als sein Berliner Kollege.
Die Gehälter bei der EU lassen sich daher nur mit denen internationaler Mitarbeiter anderer internationaler Organisationen, von diplomatischen Vertretungen oder internationalen Unternehmen vergleichen, die ebenfalls Mitarbeiter außerhalb ihrer Heimatländer einsetzen. Um qualifizierte Mitarbeiter, die auch die Nachteile eines Auslandspostens in Kauf nehmen, konkurriert die EU mit anderen Arbeitgebern auf dem Arbeitsmarkt. Eine unabhängige Studie im Auftrag der Kommission hat ergeben, dass die EU-Gehälter im üblichen Rahmen oder sogar darunter liegen.
Behauptung: Die EU-Beamten genehmigen sich ihre Gehaltserhöhung selbst
Falsch: Die Entscheidung über die Erhöhung oder Senkung der Gehälter auf EU-Ebene fällt praktisch in den Mitgliedstaaten – und zwar Monate vorher. Die Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst aus acht Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) gibt die Gehaltsentwicklung der EU-Bediensteten vor. Diese werden nach einem bestimmten Schlüssel gewichtet und mit der Kaufkraft in Bezug gesetzt. Im Ergebnis entwickeln sich damit die EU-Bezüge wie die nationalen Tarifabschlüsse. Dies ist von den EU-Regierungen im Rat gesetzlich so geregelt worden. Weil der Rat dennoch im Dezember davon abgewichen ist, hat die Kommission nun den Gerichtshof angerufen."
(Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland)
Presse
Bild: So viel verdienen die Gier-Beamten der EU (6. Januar 2010)