EU erreicht Einigung zum Energiesparen bei Gebäuden [DE]
EU-Gesetzgeber beschlossen gestern Nacht (17. November) einen lang erwarteten Kompromiss für eine Neufassung der Gebäude-Richtlinie. Sie vereinbarten, dass alle neuen Gebäude leistungsfähige Energie-Standards erfüllen müssen und ab Ende 2020 einen bedeutenden Anteil ihrer Energie aus erneuerbaren Ressourcen beziehen müssen.
EU-Gesetzgeber beschlossen gestern Nacht (17. November) einen lang erwarteten Kompromiss für eine Neufassung der Gebäude-Richtlinie. Sie vereinbarten, dass alle neuen Gebäude leistungsfähige Energie-Standards erfüllen müssen und ab Ende 2020 einen bedeutenden Anteil ihrer Energie aus erneuerbaren Ressourcen beziehen müssen.
Die Neufassung der Gebäuderichtlinie zur Energieeffizienz (siehe EURACTIV LinksDossier) wird die öffentliche Hand benötigen, um den Besitz und die Vermietung von Gebäuden mit „nahe Null’-Energiestandards zum Ende 2018 anzuführen, zwei Jahre vor dem Privatsektor. Darüber hinaus wurden die Mitgliedstaaten damit beauftragt, die Umwandlung der bestehenden Gebäude zu fördern, sodass sie die Norm erfüllen.
Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft räumte ein, dass das Konzept eines „nahezu Null“-Energiestandards „kein sehr exakter“ Ausdruck sei, sagte aber, sie würde sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Anreize zu erheblichen Effizienzsteigerungen in diesem Sektor schaffen, der ein Drittel der CO2-Emissionen verursacht. Schweden drängt auf eine Vereinbarung für diese entschiedene Effizienz-Rechtsvorschrift vor Ende seiner Amtszeit.
Jeder Mitgliedstaat ist für die Festlegung der eigenen Standards verantwortlich, vor dem Hintergrund, dass ein gemeinsames System in Europa nicht funktionieren wird, da die lokalen Bedingungen von beispielsweise Finnland und Griechenland stark variieren.
Regelungen für bestehende Gebäude enttäuschen
Der Kompromiss zur Verbesserung bestehender Gebäude enttäuscht Umweltschützer, da keine Standards festgelegt worden sind. Der Text besagt lediglich, dass größere Renovierungen die Energiebilanz verbessern müssen, wenn dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Doch die Mitgliedstaaten müssen nationale Pläne ausarbeiten, um die Eigentümer zu ermuntern, Wärmepumpen sowie Heizung und Kühlung durch erneuerbare Energien zu betreiben.
EU-Abgeordnete hatten versucht die Mitgliedsstaaten zu verpflichten, prozentuale Ziele für eine Mindestquote von bestehenden Gebäuden festzulegen, die ihre Energie aus erneuerbaren Energien beziehen (EURACTIV vom 24. April 2009). Darüber hinaus wollten sie alle neuen Gebäude ab 2019 mit energieneutralen Standards ausrichten.
Doch die nationalen Hauptstädte erachteten den Standpunkt des Parlaments als unrealistisch und waren über zu viel Bürokratie besorgt (EURACTIV vom 8. Juli 2009).
Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat waren scheinbar erleichtert über den Abschluss eines langen Prozesses und äußerten sich zufrieden mit dem Kompromiss. Sie betonten, dass die Gesetzgebung einen Einfluss auf das Leben der Bürger nimmt, indem sie zu einer nachhaltigen Entwicklung bei Gebäuden führt. Die Mitgliedstaaten würden in der Lage zu sein, diese ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand umzusetzen.
Die in der neu gefassten Richtlinie vorgesehenen Zertifikate zur Energieeffizienz würden ein weiterer Anreiz für Häuserbauer und -besitzer sein, bei Renovierungen in die Verbesserung der Effizienz zu investieren.
Wenn ein Gebäude verkauft oder an einen neuen Mieter vermietet wird, muss ein Zertifikat über die Energieeffizienz des Hauses ausgestellt werden sowie Empfehlungen, wie diese zu verbessern sei. Die Bescheinigung muss bei Gebäuden mit mehr als 500 m² von einer Behörde ausgestellt werden. Der Grenzwert wird nach Inkrafttreten der Richtlinie auf 250 m² gesenkt werden.
Die Mitgliedstaaten werden für die Einführung ihrer Zertifizierungssysteme verantwortlich sein, aber die Europäische Kommission wird im Jahr 2011 ein freiwilliges europaweites System für Nicht-Wohngebäude entwickeln.
Mehr öffentliche Mittel
Die Gesetzgeber vereinbarten, dass angemessene Mittel der Schlüssel zur Umsetzung der Rechtsvorschriften sind. Als Ergebnis wurde der Richtlinie ein Artikel über finanzielle Anreize auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene hinzugefügt.
Die neue Regelung fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für technische Unterstützung und Beihilfen für Darlehen mit niedrigem Zinssatz aufzulisten für den Übergang zu Nullenergie-Häusern Mitte 2011.
Silvia-Adriana ?ic?u (Sozialisten & Demokraten, Rumänien), Berichterstatterin des Parlaments in jener Sache, betonte auch, dass sich die Mitgliedstaaten um eine bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente wie des Strukturfonds kümmern sollten.
Führungsanspruch der EU in Kopenhagen verstärkt
Im Gespräch mit Vertretern der Medien nach der letzten Sitzung betonten Verhandlungsführer, dass die neue Gesetzgebung den guten Ruf der EU bei den Klima-Verhandlungen der Vereinten Nationen über einen Nachfolger des Kyoto-Protokolls verstärken würde. Die EU-Energieminister werden voraussichtlich das Abkommen am 7. Dezember bestätigen, wenn die Klimakonferenz in Kopenhagen startet.
„Die Vereinbarung ist eine klare Botschaft an die Verhandlungsführer in Kopenhagen“, sagte EU-Energiekommissar Andris Piebalgs. Er unterstrich, dass die Fähigkeit der 27 Länder, bei schwierigen Fragen zur Bekämpfung des Klimawandels überein zu kommen, die Führungsrolle der EU bekräftige.