EU ermahnt Mitgliedstaaten wegen Verzögerung beim Digital Service Act
Die EU-Kommission hat fünf Mitgliedstaaten wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) offiziell ermahnt. Während Mitgliedstaaten die Umsetzung verschleppen, wächst der Druck auf Brüssel, das Gesetz konsequent durchzusetzen.
Die EU-Kommission hat fünf Mitgliedstaaten wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) offiziell ermahnt. Während Mitgliedstaaten die Umsetzung verschleppen, wächst der Druck auf Brüssel, das Gesetz konsequent durchzusetzen.
Die EU-Staaten hatten zwei Jahre Zeit, nationale Behörden zu benennen, die für die Überwachung der Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) verantwortlich sind und als Kontaktstellen für die EU-Kommission fungieren. Die Frist zur Ernennung dieser Koordinatoren für digitale Dienste (Digital Services Coordinators, DSC) endete am 17. Februar.
„Die Kommission sendet […] eine begründete Stellungnahme an Belgien und Polen, weil sie es versäumt haben, ihre Koordinatoren für digitale Dienste zu benennen und zu bevollmächtigen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission am Montag (16. Dezember).
Bereits im April hatte die EU-Kommision Polen und im Juli Belgien dazu aufgefordert, ihre Koordinatoren für digitale Dienste zu benennen. Beide Länder sind dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen und bleiben die einzigen Mitgliedstaaten ohne einen benannten Koordinator, wie aus der offiziellen Liste der EU-Kommission hervorgeht.
Auch Spanien und die Niederlande erhielten eine begründete Stellungnahme, da sie es versäumt haben, ihre Datenschutzkoordinatoren ausreichend zu ermächtigen – insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von Strafvorschriften bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Begründete Stellungnahmen sind offizielle Warnungen, in denen erklärt wird, weshalb die Kommission der Ansicht ist, dass ein Mitgliedstaat möglicherweise gegen EU-Recht verstößt. Die Nichteinhaltung kann schließlich zu einer Geldstrafe durch den EU-Gerichtshof führen.
Im Juli wurden Spanien und die Niederlande zudem durch förmliche Mitteilungen wegen unzureichender Befugnisse der Datenschutzkoordinatoren verwarnt.
Nun wurde auch Bulgarien von der Kommission für das Versäumnis einer Ernennung verwarnt. Dieses Schreiben hat im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens weniger Bedeutung als eine begründete Stellungnahme. Sollte Bulgarien dem Schreiben jedoch nicht nachkommen, kann die Kommission eine begründete Stellungnahme senden.
„In Abwesenheit einer zufriedenstellenden Antwort kann die EU-Kommission beschließen, […] Belgien, Spanien, die Niederlande und Polen vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen“, schrieb die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung.
In ähnlicher Weise erklärte die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin für Technologische Souveränität der EU-Kommission, Henna Virkkunen, sie würde in ihrer Rolle als Vollstreckerin des Gesetzes über digitale Dienste „nicht vor drastischen Maßnahmen zurückschrecken“.
Die offiziellen Warnungen erfolgen zu einem Zeitpunkt, an dem die EU-Mitgliedstaaten die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste durch die EU-Kommission immer genauer beobachten.
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[Bearbeitet von Martina Monti/Jeremias Lin]