EU-Entwaldungsgesetz: EVP zieht kurz vor Abstimmung Änderungsanträge zurück
Wenige Stunden vor einer entscheidenden Abstimmung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat die konservative Europäische Volkspartei (EVP) sechs ihrer 15 Änderungsanträge zurückgezogen. Dennoch bleibt ein entscheidendes Schlüsselelement der EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung zur Diskussion.
Wenige Stunden vor einer entscheidenden Abstimmung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat die konservative Europäische Volkspartei (EVP) sechs ihrer 15 Änderungsanträge zurückgezogen. Dennoch bleibt ein entscheidendes Schlüsselelement zur Diskussion.
Die EU-Abgeordneten werden voraussichtlich am Donnerstag (14. November) um elf Uhr über das Schicksal der Entwaldungsverordnung (EUDR) abstimmen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die EU-Lieferketten frei von Produkten sind, die zur Entwaldung beigetragen haben, darunter Soja, Kakao, Kaffee, Vieh, Palmöl, Holz und Gummi.
Zwei Quellen aus der Europäischen Volkspartei (EVP) bestätigten Euractiv am Mittwochmorgen (13. November), dass sie zwei entscheidende Elemente aus dem Text gestrichen haben. Bei den anderen Fraktionen und Interessengruppen kam dadurch die Sorge auf, dass die Gesetzgebung geschwächt und erheblich verzögert werden könnte.
Die EVP-Fraktion hat die in den Änderungsanträgen 13, 14 und 15 enthaltene zweijährige Verlängerung auf internen Druck von Fraktionsmitgliedern gestrichen. Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine einjährige Verlängerung vorgeschlagen, der von den sozialdemokratischen, liberalen und konservativen Fraktionen genehmigt worden war.
Weitere Änderungsanträge der EVP zur Befreiungsverordnung von Händlern wurden gestrichen, weil die Kommission ihnen laut einem Sprecher der Volkspartei mitgeteilt hatte, dass die Anforderungen „nicht mehr notwendig“ seien.
Am Mittwoch (13. November) berichtete Euractiv, dass belgische, irische und ein Teil der niederländischen Volkspartei ihre Ablehnung gegenüber den von ihren Fraktionskollegen vorgeschlagenen Änderungen zum Ausdruck gebracht hätten.
Am Nachmittag (13. November) teilte der französische EU-Abgeordnete Pascal Canfin (Renew) gegenüber Reportern mit, dass er im Namen der Fraktion mit Christine Schneider (EVP), der Verfasserin der Änderungsanträge, verhandeln werde. Er wolle ein Szenario vermeiden, in dem die rechten Kräfte (EKR, PfE, ESN) über das Schicksal der Gesetzgebung bestimmen könnten.
Es liegt jedoch immer noch ein Änderungsantrag auf dem Tisch, der das Gesetz erheblich verändern könnte: die Schaffung einer „No Risk“-Kategorie für Staaten ohne Entwaldung, die von den meisten Anforderungen ausgenommen sind.
In einem Gespräch mit Euractiv bezeichnete Felipe Spaniol, Koordinator für Wirtschaftsinformationen und Interessenvertretung beim brasilianischen Verband für Landwirtschaft und Viehzucht – der größten Landwirtschaftsorganisation des Landes – die Schaffung einer „No Risk“-Kategorie als „diskriminierend“.
„Wir waren schon immer gegen die EUDR. Jetzt ist der Änderungsantrag im Parlament, der die Schaffung einer ‚No Risk‘-Kategorie fordert, ein klarer Beweis für die diskriminierende Absicht.“
Die Industrie war mit den von der vorgeschlagenen Änderungen der Konservativen nicht einverstanden. Große Lebensmittelhersteller haben wiederholt gefordert, die von der Kommission vorgeschlagene einjährige Verzögerung einzuhalten und den Text nicht wesentlich zu ändern, da sie bereits Geld in die Einhaltung der Verordnung investiert haben.
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*Maria Simon Arboleas hat zu diesem Artikel beigetragen
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Rajnish Singh/Kjeld Neubert]