EU-Energieminister einigen sich auf Stromsparziele
Zu den Maßnahmen gehören ein verbindliches Ziel zur Senkung des Stromverbrauchs um fünf Prozent zu Spitzenzeiten und zwei neue einnahmebringende Gebühren, um die Verbraucher zu schützen.
EU-Minister haben sich am Freitag (30. September) auf neue Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise geeinigt. Dazu gehören ein verbindliches Ziel zur Senkung des Stromverbrauchs um fünf Prozent zu Spitzenzeiten und zwei neue einnahmebringende Gebühren.
Die von der EU-Kommission am 14. September vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Verbraucher zu schützen, indem die Zufallsgewinne einiger Energieunternehmen beschlagnahmt und zur Unterstützung der Haushalte oder zur Förderung von Investitionen in grüne Technologien verwendet werden.
„Unsere Bürger und Unternehmen warten sehnsüchtig darauf, dass die EU konkrete Vorschläge zur Bewältigung der derzeit extrem hohen Energiepreise vorlegt“, sagte der tschechische Industrie- und Handelsminister Jozef Sikela, dessen Land derzeit die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat.
„Kleine und mittelständische Unternehmen, die den größten Teil der europäischen Wirtschaft ausmachen, sowie die Industrie fordern uns zum Handeln auf. Wir können heute handeln“, sagte er vor Journalisten im Vorfeld des Treffens.
Die EU-Staaten einigten sich in rund zwei Wochen auf die Vorschläge, nachdem in mehreren Sitzungen die Details ausgearbeitet worden waren. Am Ende einigten man sich auf die drei großen Maßnahmen, räumte den Mitgliedstaaten aber zusätzliche Flexibilität bei der Umsetzung ein.
„Die tschechische Ratspräsidentschaft hat sehr hart gearbeitet, um allen Mitgliedstaaten so viel Flexibilität wie möglich zu bieten. Und ich muss betonen, dass wir den Ehrgeiz und die Hilfe, die Haushalte und Unternehmen jetzt brauchen, nicht einschränken dürfen“, sagte Sikela bei seiner Ankunft zu dem Treffen.
So haben die EU-Staaten jetzt mehr Spielraum, um das freiwillige Reduktionsziel von zehn Prozent beim Stromverbrauch zu erreichen. Und Malta und Zypern sind von dem verbindlichen Ziel einer fünfprozentigen Verringerung der Nachfrage in Spitzenverbrauchszeiten befreit.
Inzwischen haben die EU-Staaten auch auf mehr Spielraum bei der Umsetzung der beiden Maßnahmen gedrängt. Dazu gehören eine Erlösobergrenze von 180 Euro pro Megawattstunde für Billigstrom und ein „Solidaritätsbeitrag“ auf die Einnahmen von Öl- und Gasunternehmen.
Während Brüssel einen EU-weit einheitlichen Ansatz für die Abgaben vorgeschlagen hatte, drängten die EU-Staaten auf mehr Nachsicht.
Dazu gehört, dass die Mitgliedstaaten eine „spezifische Obergrenze“ für die Markterlöse aus dem Verkauf von Strom aus Steinkohle festlegen können.
Die jeweiligen Regierungen können auch eine höhere Erlösobergrenze für Erzeuger festlegen, deren Investitions- und Betriebskosten „über der unionsweiten Obergrenze“ liegen, und sie können den von ihnen gewählten „Versorger der letzten Instanz“ von dem verbindlichen Ziel der Stromnachfragereduzierung zu Spitzenzeiten ausnehmen.
Für Deutschland ist das ein Sieg.
„Das Modell der Erlösobergrenze entspricht dem im Sommer im BMWK entwickelten Modell, um Übergewinne im Stromsystem zu abzuschöpfen und umzuverteilen – aber ohne eine ‚Übergewinnsteuer‘,“ so der Staatssekretär Sven Giegold am Freitag.
„Jetzt ist unser Vorschlag europaweit Gesetz!“
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Branche der erneuerbaren Energien beunruhigt
Die Einigung lässt den EU-Staaten die Möglichkeit offen, bestehende nationale Preisobergrenzen für Strom beizubehalten oder neue Obergrenzen und Steuern für Energieunternehmen auf nationaler Ebene festzulegen.
Dieser Schritt macht die Branche der erneuerbaren Energien ziemlich unsicher, und einige warnen davor, dass dies schwerwiegende Auswirkungen auf grüne Investitionen haben könnte.
Auch wenn die Regierungen zu Recht Familien und Unternehmen vor steigenden Energierechnungen schützen wollen, „könnte das, was heute beschlossen wird, die Energiekrise verschlimmern“, warnte der Branchenverband WindEurope in einer Erklärung am Freitagmorgen.
„Europa braucht große Investitionen in einheimische erneuerbare Energien. Darin sind sich alle einig – und dass dies der Weg aus der Krise ist. Aber so wie es aussieht, wird die Notverordnung viele Investitionen in erneuerbare Energien auf Eis legen“, heißt es in der Erklärung weiter.
WindEurope argumentiert, dass neue Steuern, die von den EU-Regierungen zusätzlich zu diesen Maßnahmen geplant sind, eher die Gesamteinnahmen als die Gewinne schmälern und Investoren in erneuerbare Energien in andere Länder wie die USA abwandern lassen würden.
Diese Befürchtungen werden auch von der Solarindustrie geteilt, die Sofortmaßnahmen fordert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Dazu gehören Schulungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass genügend qualifizierte Arbeitskräfte für die Installation von Solarmodulen zur Verfügung stehen, sowie Verbesserungen bei den Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Finanzierungsverfahren, so SolarPower Europe, ein Branchenverband.
Der endgültige Text der Verordnung wird nächste Woche verabschiedet und tritt dann sofort in der gesamten EU in Kraft.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]