EU einigt sich auf Verbrenner-Aus ab 2035
Die EU-Gesetzgeber haben sich am späten Donnerstagabend (27. Oktober) auf eine Vereinbarung geeinigt, die ein Ende des Verkaufs von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 vorsieht – eine bedeutsame Entscheidung, mit der Europa in eine weitgehend elektrische automobile Zukunft steuert.
Die EU-Gesetzgeber haben sich am späten Donnerstagabend (27. Oktober) auf eine Vereinbarung geeinigt, die ein Ende des Verkaufs von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 vorsieht – eine bedeutsame Entscheidung, mit der Europa in eine weitgehend elektrische automobile Zukunft steuert.
Das Europäische Parlament, vertreten durch den niederländischen Abgeordneten Jan Huitema, und die Mitgliedstaaten, repräsentiert durch die Tschechische Republik, die derzeit den Vorsitz im Ministerrat innehat, einigten sich kurz vor 21 Uhr Brüsseler Zeit.
Obwohl ursprünglich als einer der umstrittensten Legislativvorschläge der EU im Rahmen des Green Deals angesehen, machte das Dossier über CO₂-Normen rasche Fortschritte und wurde zum ersten der ersten Dossiers des Klimapakets „Fit for 55“, auf das sich die Mitgliedstaaten und das Parlament einigen konnten.
Der Text sieht vor, dass alle in der EU verkauften Neuwagen und Kleintransporter bis 2035 emissionsfrei sein müssen, was praktisch einem Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gleichkommt.
Die Gesetzgeber haben sich auch auf ein Zwischenziel geeinigt, wonach die CO₂-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Stand von 2021 bei Pkw um 55 Prozent und bei Lieferwagen um 50 Prozent gesenkt werden sollen.
Der für die EU-Umwelt- und Klimaziele zuständige Kommissionsvize Frans Timmermans erklärte, die Vereinbarung sei ein starkes Signal an Industrie und Verbraucher:innen.
„Europa ist auf dem Weg zur emissionsfreien Mobilität. Die europäischen Automobilhersteller haben bereits bewiesen, dass sie bereit sind, mit immer mehr und immer erschwinglicheren Elektroautos auf den Markt zu kommen“, sagte er.
Der tschechische Industrie- und Handelsminister Jozef Síkela erklärte, die Vereinbarung werde den Weg für eine moderne und wettbewerbsfähige Automobilindustrie in der EU ebnen.
Neben der schrittweisen Abschaffung von Benzin- und Dieselfahrzeugen sieht die Vereinbarung auch eine neue Methodik für die Berichterstattung über die sogenannten Lebenszyklus-Emissionen von Fahrzeugen vor, die die Kommission bis 2025 vorlegen wird.
In Übereinstimmung mit den Wünschen der Mitgliedstaaten wird die Kommission ab 2025 außerdem alle zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer emissionsfreien Straßenmobilität veröffentlichen. Darin werden auch die Auswirkungen auf die Beschäftigten der Automobilindustrie und die Verbraucher:innen behandelt.
Auch die Frage der sogenannten „Ferrari-Klausel“ wurde geklärt: Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass Fahrzeughersteller, die bis zu 10.000 Pkw und 22.000 Transporter pro Jahr produzieren, von dem Zwischenziel ausgenommen werden, obwohl sie bis Ende 2035 die Emissionsfreiheit erreichen müssen.
Jan Huitema, Chefunterhändler des Europäischen Parlaments, lobte die Einigung, die „Klarheit für die Autoindustrie schafft und Innovationen und Investitionen für die Autohersteller anregt.“
„Ich freue mich, dass wir mit dem Rat eine Einigung über eine ehrgeizige Überarbeitung der Ziele für 2030 erzielt und uns für eine 100-prozentige Emissionsreduktion im Jahr 2035 eingesetzt haben. Dies ist entscheidend, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und sauberes Autofahren für unsere Bürger:innen erschwinglicher zu machen“, sagte er.
Deutsche Handschrift im nichtbindenden Teil
Trotz der Kritik der Autoindustrie und konservativer Abgeordneter hatten sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten zuvor das Ziel für 2035 befürwortet.
Hauptstreitpunkt war ein Satz im nicht verbindlichen Teil der Gesetzgebung, den sogenannten Erwägungsgründen, den die deutsche Bundesregierung ursprünglich vorgeschlagen hatte. Darin wird die Europäische Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, um Fahrzeuge, die „ausschließlich mit CO₂-neutralen Kraftstoffen betrieben werden“, auch über das Jahr 2035 hinaus zuzulassen.
Der Erwägungsgrund wurde in die endgültige Vereinbarung aufgenommen, wie der Rat mitteilte.
Die Ausnahmeregelung soll „außerhalb des Geltungsbereichs der Flottenstandards“ gelten, wie es im Erwägungsgrund heißt. Dies sorgte für Verwirrung darüber, ob sie nur für spezielle Fahrzeuge wie Krankenwagen gelten oder einen breiteren Anwendungsbereich von Verbrennungsmotoren zulassen würde, die mit sogenannten E-Fuels betrieben werden.
Dabei handelt es sich um synthetische Kraftstoffe, welche mit grünem Strom erzeugt werden.
Konservative warnen vor „Havanna-Effekt“
Die Europäische Volkspartei (EVP), die Mitte-Rechts-Fraktion im EU-Parlament, ist der Ansicht, dass das Abkommen selbst mit dem Erwägungsgrund keine ausreichende Technologieoffenheit zeige.
„Mit der heutigen Einigung wird die Tür für neue technologische Entwicklungen zugeschlagen und alles auf eine Karte gesetzt. Das ist ein Fehler“, sagte Jens Gieseke, der Verhandlungsführer der EVP-Fraktion, in einer Erklärung nach der Einigung.
„Mit der heutigen Einigung wird ein ‚Havanna-Effekt‘ realistischer. Nach 2035 könnten unsere Straßen voller Oldtimer sein, weil neue Autos nicht verfügbar oder nicht bezahlbar sind“, warnte Gieseke.
Die Grünen hingegen begrüßten das Abkommen.
„Europa wird der erste Kontinent sein, der den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor bis 2035 auslaufen lässt. Diese Art von Ehrgeiz zeigt, dass die EU beim Klimaschutz vorangehen kann, und wird andere Regionen ermutigen, ihre Anstrengungen zur Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr zu beschleunigen“, sagte Bas Eickhout, Verhandlungsführer der Grünen.