EU einigt sich auf schärfere Asbest-Grenzwerte am Arbeitsplatz

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Reform der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz geeinigt, mit der die Asbestgrenzwerte um das Zehnfache gesenkt und neue Messmethoden festgelegt werden.

Euractiv.com
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Der Rat und das EU-Parlament erzielten eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der EU-Richtlinie über Asbest, ein krebserregendes Mineral, das in vielen alten Bauwerken vorkommt. Dabei wurden die derzeitigen Asbestgrenzwerte gesenkt und Methoden zur Messung des Expositionsniveaus im Einklang mit den neuesten technologischen Entwicklungen festgelegt. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/amsterdam-february-2017-four-men-blue-574497664" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK/www.hollandfoto.net]</a>]

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Reform der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz geeinigt, mit der die Asbestgrenzwerte um das Zehnfache gesenkt und neue Messmethoden festgelegt werden.

Die beiden Institutionen erzielten am Dienstag (27. Juni) eine Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der EU-Richtlinie über Asbest, ein krebserregendes Mineral, das in vielen alten Bauwerken vorkommt.

Dabei wurden die derzeitigen Asbestgrenzwerte gesenkt und Methoden zur Messung des Expositionsniveaus im Einklang mit den neuesten technologischen Entwicklungen festgelegt.

Sobald die Vereinbarung nach der rechtlichen und sprachlichen Überarbeitung formell angenommen ist, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Grenzwerte in nationales Recht zu überführen, und sechs Jahre, um neue Messverfahren einzuführen.

In den neuen Vorschriften wird der Expositionshöchstwert auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (f/cm3) während eines Übergangszeitraums von höchstens sechs Jahren festgelegt – zehnmal niedriger als der derzeitige Grenzwert.

Nach Ablauf des Übergangszeitraums müssen die Mitgliedstaaten zudem eine neue Methode zur Messung des Asbestgehalts – die Elektronenmikroskopie (EM) – anwenden, die empfindlicher ist als die derzeit verwendete Phasenkontrastmikroskopie (PCM).

„Die Einigung bringt die Regeln für Expositionsgrenzwerte in Einklang mit den Fortschritten bei den Messmethoden, was bedeutet, dass die Arbeitnehmer von einem viel höheren Schutzniveau profitieren werden“, erklärte Paulina Brandberg, schwedische Ministerin für Gleichstellung und Arbeitsleben, in der Pressemitteilung des Rates am Dienstag.

Cindy Franssen, Europaabgeordnete der konservativen EVP-Fraktion und Verhandlungsführerin für das Dossier im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL), bezeichnete die Einigung als „eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, da man hoffe, dass der vorgegebene Zeitrahmen eine reibungslose Umsetzung der Richtlinie gewährleisten werde.

„Einerseits werden die Arbeitnehmer besser vor den Gefahren des Asbests geschützt. Andererseits werden die Arbeitgeber genügend Zeit haben, um sich auf die ehrgeizigen, aber notwendigen Schutzniveaus vorzubereiten“, sagte sie.

Weitere Änderungen

Den neuen Vorschriften zufolge müssen Unternehmen, die Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten durchführen wollen, eine Genehmigung der nationalen Behörden einholen.

Außerdem müssen Arbeitgeber vor Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, die vor dem Inkrafttreten des nationalen Asbestverbots gebaut wurden, Materialien identifizieren, die möglicherweise Asbest enthalten könnten.

Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind oder sein könnten, müssen eine geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen und eine obligatorische Schulung absolvieren, die den in der Richtlinie festgelegten Mindestqualitätsanforderungen entspricht.

Auch für Arbeiten im Freien und kurzfristige Arbeiten mit Asbest gibt es neue, strengere Anforderungen, mit denen Schlupflöcher geschlossen werden sollen.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten ein Register aller Fälle von medizinisch diagnostizierten asbestbedingten Berufskrankheiten führen.

Ehrgeiziger als der Vorschlag der Kommission

Den ursprünglichen Vorschlag für die Reform der Richtlinie hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgelegt, nachdem das Europäische Parlament in einer Resolution die Kommission aufgefordert hatte, die Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz zu aktualisieren.

Der Vorschlag, der einen zehnmal niedrigeren Grenzwert von 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (f/cm3) vorsah, wurde von den Abgeordneten und einigen Interessengruppen als nicht ehrgeizig genug kritisiert.

So sprachen sich die Abgeordneten des zuständigen Parlamentsausschusses dafür aus, den Expositionsgrenzwert  nach einer Übergangsfrist von vier Jahren auf 0,001 Fasern/cm³ zu senken.

Die aktuelle Einigung zwischen Rat und Parlament bleibt zwar hinter dieser Forderung zurück, doch der Abgeordnete Villumsen betonte, dass die Einigung „breiter und umfassender“ sei als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission.

„Es ist ein klarer Sieg für die Arbeitnehmer und wird den Schutz für Millionen von Europäern verbessern“, sagte er.

Außerdem hat sich die Kommission verpflichtet, ihre Arbeit im Kampf gegen Asbest fortzusetzen.

„Um auch den Schutz der breiten Öffentlichkeit zu verbessern, arbeitet die Kommission an einer Initiative für das Screening und die Registrierung von Asbest in Gebäuden“, betonte Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis in einer Mitteilung.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]