EU: Durchbruch bei Verbraucherrechten

Die EU steht kurz davor, Verbraucherrechte zu vereinheitlichen. Verträge per Telefon, Telefax und E-Mail können demnach EU-weit in den ersten 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden. Online-Händler müssen einfach erreichbar sein. Internetbetrügereien mit Klingeltönen und Horoskopen haben ein Ende.

Wer im Internet Geschäfte macht, bekommt es mit neuen EU-Regeln zu tun. Erstmals werden Informationspflichten und  Widerrufsrechte bei digitalen Produkten für die gesamte EU festgelegt. Foto: piu700 / pixelio.de.
Wer im Internet Geschäfte macht, bekommt es mit neuen EU-Regeln zu tun. Erstmals werden Informationspflichten und Widerrufsrechte bei digitalen Produkten für die gesamte EU festgelegt. Foto: piu700 / pixelio.de.

Die EU steht kurz davor, Verbraucherrechte zu vereinheitlichen. Verträge per Telefon, Telefax und E-Mail können demnach EU-weit in den ersten 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden. Online-Händler müssen einfach erreichbar sein. Internetbetrügereien mit Klingeltönen und Horoskopen haben ein Ende.

Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament stehen kurz vor einer Einigung über EU-weite Verbraucherrechte, wie das Parlament am Dienstag bekannt gab. "Die Verbraucherrechte werden angehoben, gleichzeitig geben wir den Unternehmen eine praxisorientierte Sicherheit für ihren Geschäftsgang über die Grenzen", kommentierte der Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU). Das gemeinsame Europa sei einen Schritt weitergekommen – und das sei gerade in diesen Monaten ein großer Erfolg, so der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion.

Der 2008 vorgestellte Richtlinienentwurf der Kommission wurde in den Verhandlungen stark abgespeckt. "Wir wollten jene Bereiche regeln, die einen echten europäischen Mehrwert bringen", so Schwab.

"Das Aus für Internetbetrügereien"

In Deutschland werde das hohe Verbraucherschutzniveau in vielen Bereichen noch gestärkt, so der CDU-Politiker. Für Fernabsatzverträge, die per Telefon, Telefax, E-Mail oder Katalog abgeschlossen werden, und Haustürgeschäfte bekommen Verbraucher in ganz Europa ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware. Verschärft werden die Informationsvorschriften für Händler beim Online-Shopping. Genaue Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden Pflicht. "Das frustrierende Suchen nach einer Kontakttelefonnummer auf manchen Webseiten entfällt damit", so Schwab. Auch mit der Internetabzocke sei Schluss. Künftig müsse der Verbraucher unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwerben will und ihm das bewusst ist. "Das bedeutet das Aus für gefährliche Internetbetrügereien, die nur scheinbar gratis Dienstleistungen wie Horoskope oder Klingeltöne anbieten und den Verbraucher danach mit Rechnungen und Klagen bedrohen", so der Verhandlungsführer des Parlaments.

Mit der erstmaligen Einführung harmonisierter Bestimmungen für Informationspflichten und Widerrufsrechten bei digitalen Produkten beschreite die Richtlinie auch wichtiges Neuland. "Wir definieren digitale Produkte nicht, lassen daher für technische Entwicklungen den notwendigen Platz. Gleichzeitig bekommen die Verbraucher mehr Sicherheit beim Kauf und Download. Hier hat das Parlament für einen ganz wichtigen Zukunftssektor gute Bestimmungen durchsetzen können", so Schwab.

Außerdem sieht der Kompromissvorschlag vor, dass jede Lieferung innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss. Anderfalls kann der Kunde den Kauf rückgängig machen. Der Anbieter ist für alle Schäden an der Ware verantwortlich, die während der Lieferung entstehen. 

Im Jahr 2010 kauften fast 60 Prozent der EU-Verbraucher Waren oder Dienstleistungen über das Internet ein. 2009 waren es noch knapp 40 Prozent.

awr

Links

EU-Parlament: Breakthrough in consumer rights negotiations (7. Juni 2011)

EU-Kommission: Verbraucherschutz: Vorschlag der Kommission für EU-weit gültige Käuferrechte (8. Oktober 2008)

EU-Parlament: Consumer rights: "full harmonisation no longer an option" (17. März 2010)

EU-Parlament (Andreas Schwab): Arbeitsdokument über den Vorschlag für eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher (3. März 2010)

EU-Parlament: Entschließung zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger (20. Mai 2010)

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