Gentechnik: EU-Kommission verschiebt Frage der Patente

Der neueste Vorschlag der EU-Kommission zu neuen Gentechniken lässt die Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen, die mit diesen neuen Methoden gewonnen wurden, unbeantwortet. Erst 2026 will Brüssel hierzu ein Gutachten vorlegen.

Euractiv.com
Buenos,Aires,,Argentina;,May,21,,2022:,Young,Activist,Holding,A
Die Rechte an geistigem Eigentum (IP) für Saatgut und Züchtung sind vor allem deshalb ein umstrittenes Thema, weil sie den Zugang der Landwirte zu wichtigen Komponenten ihres Geschäfts einschränken können. [<a href="https://www.shutterstock.com/it/image-photo/buenos-aires-argentina-may-21-2022-2161579549" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK]</a>]

Der neueste Vorschlag der EU-Kommission zu neuen Gentechniken lässt die Frage der Patentierbarkeit von Pflanzen, die mit diesen neuen Methoden gewonnen wurden, unbeantwortet. Erst 2026 will Brüssel hierzu ein Gutachten vorlegen.

Die Rechte an geistigem Eigentum (IP) für Saatgut und Züchtung sind vor allem deshalb ein umstrittenes Thema, weil sie den Zugang der Landwirte zu wichtigen Komponenten ihres Geschäfts einschränken können.

In der jüngsten juristischen Auseinandersetzung um die Möglichkeit der Patentierung von Pflanzen und Tieren, die durch im Wesentlichen biologische Verfahren gewonnen wurden, haben die EU-Institutionen ihre Haltung bekräftigt, dass trotz der Versuche der multinationalen Agrar- und Lebensmittelkonzerne keine Patente erteilt werden sollten.

Auch die jüngsten Entwicklungen bei den Aspekten des geistigen Eigentums im Vorfeld des mit Spannung erwarteten Vorschlags für einen neuen EU-Rahmen für gentechnisch verändertes Saatgut und Pflanzen wurden von der Agrar- und Ernährungsbranche mit Spannung erwartet.

Bei neuen Gentechniken handelt es sich um innovative wissenschaftliche Methoden, mit denen Genome verändert werden, um Pflanzen bestimmte Eigenschaften zu verleihen, darunter Trockenheits- und Schädlingsresistenz.

Die Kommission hat jedoch beschlossen, die Rechte des geistigen Eigentums in dem Vorschlag für die neue Gentechniken, der schließlich am Mittwoch (5. Juli) vorgestellt wurde, nicht zu behandeln.

„Die Gesetzgebung, die wir zu den neuen Gentechniken vorschlagen, befasst sich nicht mit der Frage der Patentierbarkeit“, kommentierte ein EU-Beamter. Rechtsgrundlage hierfür bleibe die Richtlinie von 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.

Die Kommission will stattdessen die Auswirkungen von Patenten auf den Markt und die Züchtungsinnovation im Rahmen einer breiteren Marktanalyse genau beobachten.

Die Analyse soll den Zugang der Züchter zu genetischem Material und Techniken ebenso berücksichtigen wie die Verfügbarkeit von Saatgut für Landwirte und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU-Biotech-Industrie.

„Die Kommission wird bis 2026 über ihre Ergebnisse berichten. Sie wird mögliche Herausforderungen in diesem Sektor aufzeigen und als Grundlage für die Entscheidung über mögliche Folgemaßnahmen dienen“, heißt es in der Mitteilung über die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, die auch den neuen Rahmen für neue Gentechniken enthält.

„Biotech-Richtlinie wird nicht wieder aufgerollt“

Der Versuch, Erkenntnisse hierzu zu sammeln, wird dann parallel zu den Verhandlungen über den Vorschlag zu neuen Gentechniken erfolgen.

„Die Kommission ist entschlossen, bei Bedarf weitere Maßnahmen zu ergreifen – das würde nicht notwendigerweise bedeuten, die Biotech-Richtlinie wieder zu öffnen“, sagte ein EU-Beamter.

Dieser fügte hinzu, dass dies stattdessen bedeuten könnte, interpretative Hinweise zu geben, „damit der Umfang und die Durchsetzung der Patente nicht zu weit gehen.“

Der EU-Beamte räumte ein, dass die Kommission „ziemlich viel Zeit damit verbringt, über [geistiges Eigentum] zu debattieren, weil es für die Beteiligten sehr wichtig ist.“

Gleichzeitig betonte er, dass die Förderung von Innovationen in diesem Bereich Hand in Hand mit dem Zugang der Landwirte und Züchter zu den Märkten für hochwertiges Saatgut gehen sollte.

„Wir versuchen, ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Zielen herzustellen“, schloss der EU-Beamte.

Es ist wichtig, dass der Rechtsrahmen ausgewogen und kalibriert ist, um Landwirten und Züchtern den Zugang zu patentierten Techniken und Material zu sichern […] und gleichzeitig die Innovation in der Pflanzenzüchtung durch die Beibehaltung von Investitionsanreizen, wie etwa Patenten, stark zu unterstützen“, heißt es in der Mitteilung der Kommission.

Risiken von Schlupflöchern

Die Absicht der Kommission, eine breitere Marktanalyse durchzuführen, hat die Branche teilweise beruhigt.

„Diese Diskussion ist natürlich auch im Saatgutsektor sehr präsent und wir freuen uns auf Gelegenheiten, zu einer solchen Bewertung beizutragen“, kommentierte Garlich von Essen, Generalsekretär des EU-Saatgutindustrieverbandes Euroseeds.

Auf der anderen Seite warnte der EU-Verband für ökologischen Landbau (IFOAM) vor den Risiken einer „Monopolisierung genetischer Ressourcen durch Patente.“

„Es scheint, dass die Europäische Kommission leider irreführenden Versprechungen der Industrie und deren Geschäftsinteressen gefolgt ist, bevor sie die gefährlichen Schlupflöcher im Rahmen der Patentrechte geschlossen hat“, sagte Jan Plagge, Präsident von IFOAM Europe.

Auch andere Kampagnengruppen warnen vor den Risiken von Schlupflöchern, die die Unabhängigkeit der Landwirte gefährden.

„Neue Gentechniken und die daraus resultierenden Produkte könnten die ohnehin schon besorgniserregende Konzentration des Saatgutmarktes noch beschleunigen, einen regelrechten Raubbau an der bäuerlichen Artenvielfalt betreiben und das Überleben kleiner Bauernhöfe unterwandern“, sagte Stefano Mori, Direktor der NGO Crocevia, die kleine Lebensmittelproduzenten unterstützt, gegenüber EURACTIV.

Mori zufolge könnten einige Schlupflöcher in der neuen Deregulierung der NGTs die Anwendung von Patenten auf alle Pflanzen ausdehnen, die einheimisch sind oder aus bäuerlicher oder traditioneller Züchtung stammen und die Eigenschaften und Funktionen enthalten, die für Biotechnologien von Interesse sind.

„Wenn die Verbindung zwischen dieser genetischen Information und ihren Funktionen nicht offiziell veröffentlicht wurde, können die Unternehmen vorgeben, dies mit den neuen Biotechnologien erreicht zu haben, und einheimische Pflanzeneigenschaften patentieren“, erklärte er. Niemand werde in der Lage sein, dies zu bestreiten, da die notwendigen Beweise und Instrumente fehlen.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]