EU billigt russisches Kohleembargo und arbeitet schon an weiteren Energiesanktionen
Die EU-Mitgliedsstaaten haben am Donnerstag (7. April) einem Embargo gegen russische Kohle und der Schließung ihrer Häfen für russische Schiffe zugestimmt. Die Aufmerksamkeit liegt jedoch bereits auf möglichen Energiesanktionen.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben am Donnerstag (7. April) einem Embargo gegen russische Kohle und der Schließung ihrer Häfen für russische Schiffe zugestimmt. Weitere Energiesanktionen befinden sich bereits in der Vorbereitungsphase.
Ein Beamter der französischen EU-Ratspräsidentschaft erklärte, die jüngste Entscheidung sei der Auftakt zu einer „sehr substanziellen“ fünften Runde von Sanktionen gegen Moskau.
Wie von der Europäischen Kommission am Dienstag (5. April) vorgeschlagen, wird das fünfte Sanktionspaket ein Embargo für Kohle aus Russland einführen. Dabei ist eine viermonatige Übergangsfrist vorgesehen, um bestehende Verträge problemlos auslaufen lassen zu können.
Es ist das erste Mal, dass Europa Sanktionen im Energiesektor ins Visier nimmt, denn hier ist die EU besonders von russischen Importen abhängig. Die Mitgliedsstaaten kaufen 45 Prozent ihrer Kohle im Wert von 4 Milliarden Euro pro Jahr aus Russland ein.
Das Embargo wird jedoch erst Anfang August in Kraft treten, 120 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Das Datum war Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen und wurde während der Diskussionen immer wieder verschoben. Insbesondere Polen versuchte, die Übergangsfrist zu verkürzen, allerdings ohne Erfolg.
Die Liste der in der EU verbotenen russischen Produkte wird außerdem um bestimmte „kritische Rohstoffe und Geräte“ im Wert von schätzungsweise 5,5 Milliarden Euro pro Jahr erweitert. Die EU will damit verhindern, dass sie Moskaus Krieg in der Ukraine mitfinanziert. Zudem ist es russischen und belarussischen Spediteuren nun untersagt, in der EU tätig zu werden.
Das Sanktionspaket umfasst zudem ein Ausfuhrverbot nach Russland im Wert von 10 Milliarden Euro, einschließlich Hightech-Gütern. Zusätzlich friert die EU das Guthaben mehrerer russischer Banken ein und nimmt die beiden erwachsenen Töchter des russischen Präsidenten Wladimir Putins und den prominenten Oligarchen Oleg Deripaska auf die schwarze Liste auf.
Neben den Sanktionen unterstützten die EU-Mitgliedstaaten auch den Vorschlag, die Finanzierung von Waffenlieferungen an die Ukraine im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EPF) um 500 Millionen Euro aufzustocken. Damit umfasst die dritte Aufstockung auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro.
Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, erklärte, das Paket werde „rasch genehmigt“ werden – wahrscheinlich noch diesen Freitag, den 8. April.
Russland „wird einen langen Abstieg in die wirtschaftliche, finanzielle und technologische Isolation erleiden“, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen.
Kommt das Öl als Nächstes?
„Wir arbeiten an zusätzlichen Sanktionen, auch für Ölimporte, und wir denken über weitere Vorschläge nach, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt wurden – wie etwa Steuern oder spezifische Zahlungswege wie ein Treuhandkonto“, so von der Leyen bei der Ankündigung des fünften Pakets.
Bis letzte Woche hatten sich Deutschland und Österreich strikt gegen Sanktionen für Öl oder Gas ausgesprochen.
Berlin plant eine weitgehende Unabhängigkeit von russischem Gas bis Mitte 2024. Dennoch fürchtet man hier, dass ein sofortiges und vollständiges Embargo für die EU schlimmere wirtschaftliche und politische Folgen habe als für Russland.
Einige EU-Diplomat:innen meinen jedoch, sie hätten in Berlin eine „wachsende Akzeptanz“ für ein Ölembargo beobachtet. Mehrere EU-Botschafter:innen hätten diese Woche in vertraulichen Gesprächen die Notwendigkeit eines solchen Schrittes angesprochen.
Unterdessen forderte am Donnerstag eine überwältigende Mehrheit der EU-Gesetzgeber:innen ein „sofortiges vollständiges Embargo“ gegen russisches Öl, Gas und Kohle.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs in Brüssel sowie in Frankreich, Italien, Polen und den baltischen Staaten sind bereit, bei den Sanktionen gegen russische Energielieferungen weiterzugehen.
Am Donnerstag forderte der französische Wirtschaftsminister Bruno Le Maire einen Stopp der Importe von russischem Öl „in einigen Wochen.“
Der italienische Premierminister Mario Draghi hatte am Mittwoch ebenfalls auf weitere Maßnahmen gedrängt und die Italiener gefragt: „Wollen Sie lieber Frieden oder die Klimaanlage an? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen.“
Fragezeichen Ungarn
In Bezug auf Ungarn ist jedoch klar geworden, dass Budapest sich als größter Gegner von EU-Sanktionen gegen russisches Öl erweisen könnte.
Ungarns frisch wiedergewählter Ministerpräsident Viktor Orbán hat öffentlich erklärt, dass er Sanktionen gegen Öl und Gas blockieren würde. Dies würde eine „rote Linie“ darstellen, da die Unterbrechung der russischen Energieimporte „Ungarn töten“ würde.
Einige EU-Diplomat:innen sind jedoch der Meinung, dass es angesichts der Tatsache, dass das Land mehr von russischem Gas als von Öl abhängig ist, Spielraum geben könnte, um es durch andere Lieferanten zu ersetzen.
Im Moment glauben viele in Brüssel, dass Orbán trotz öffentlicher Angriffe auf den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und Putin-freundlicher Rhetorik nicht versuchen wird, künftige EU-Sanktionen im Alleingang zu blockieren.
EU-Sanktionen müssen einstimmig beschlossen werden, aber EURACTIV hat erfahren, dass einige EU-Beamte rechtliche Möglichkeiten geprüft haben, um mögliche Blockaden zu umgehen.
Eine dieser Optionen sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme des einzigen Einspruchsführers, die vorgeschlagenen Sanktionen auf bilateraler Ebene gegen Moskau verhängen.
Nach Ansicht von EU-Beamten müsste eine solche Option jedoch als „letztes Mittel“ in Betracht gezogen werden, da sie der Einheit der EU, die sie gegenüber Moskau vermitteln will, einen Strich durch die Rechnung machen würde.
Eine weitere Überlegung bezieht sich auf Artikel 31 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union, der unter bestimmten Umständen eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit über Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zulässt, wenn diese die „strategischen Interessen der Union“ betreffen.
Auf die Frage, ob dies auch im Falle von Sanktionen anwendbar wäre, sagte ein mit der Angelegenheit befasster EU-Beamter jedoch, dass dies rechtlich schwierig“ sei, da es davon abhänge, unter welches Sanktionssystem und die damit verbundenen Kriterien“ dies falle.
Sollten die Mitgliedsstaaten bereit sein, weitere Energiesanktionen zu verhängen, würde die Entscheidung wahrscheinlich den EU-Staats- und Regierungschefs überlassen werden, so EURACTIV.
[Edited by Alice Taylor]