EU-Beitrittsverfahren: Ukraine treibt Reformen im Eiltempo voran
Die Ukraine treibe die für den EU-Beitritt nötigen Reformen trotz des andauernden Krieges voran wie nie zuvor, so die stellvertretende Ministerpräsidentin Olha Stefanishyna im Gespräch mit EURACTIV in Kyjiw.
Die Ukraine treibe die für den EU-Beitritt nötigen Reformen trotz des andauernden Krieges voran wie nie zuvor, so die stellvertretende Ministerpräsidentin Olha Stefanishyna im Gespräch mit EURACTIV in Kyjiw.
„Die europäische Integration ist jetzt ein zentrales Instrument der Einheit im Land – 91 Prozent unserer Bevölkerung unterstützen sie, im ukrainischen Parlament, in der Regierung und in der Verwaltung herrscht volle Mobilisierung und Einigkeit“, sagte Stefanishyna.
„Es ist sehr wichtig, diese Dynamik zu bewahren, und eine frühzeitige Bewertung wird uns helfen, in die richtige Richtung zu gehen“, fügte sie hinzu.
„Wir sprechen immer wieder von einer schnellen Mitgliedschaft, weil die Ukraine schnell ist – wir werden unsere Planungen und Vorbereitungen treffen, um bereit zu sein, wenn die Zeit gekommen ist.“
Die Europäische Kommission hatte der Ukraine im Juni den Status eines EU-Beitrittskandidaten unter der Bedingung gewährt, dass Kyjiw eine Liste von sieben Empfehlungen umsetzt.
Dazu gehören die Verabschiedung eines Gesetzes über ein kompetitives Auswahlverfahren für die Verfassungsrichter:innen des Landes, die Stärkung der Korruptionsbekämpfung, die Angleichung der Medienvorschriften an die EU-Standards und der Schutz nationaler Minderheiten.
Fortschritte bei Reformen
Der Sprecher des ukrainischen Parlaments, Ruslan Stefantschuk, erklärte vergangene Woche, das Parlament – die Werchowna Rada – habe alle Gesetze verabschiedet, die die EU als Bedingung für die Aufnahme von Beitrittsgesprächen gefordert habe.
„Wir können mit Zuversicht sagen, dass die Werchowna Rada ihren Teil der Arbeit abgeschlossen und alle notwendigen systemischen Gesetze verabschiedet hat, um die Empfehlungen der Europäischen Kommission umzusetzen“, so Stefanchuk in einer Erklärung.
Auch Stefanischyna erklärte angesichts der Abstimmungen im Parlament, sie hoffe, dass die EU-Kommission bald eine Bewertung vorlegen werde und dass es ein „Verständnis dafür gebe, dass die Ukraine bei den Beratungen über die wichtigsten Elemente aller sieben Empfehlungen deutlich vorangeschritten sei.“
„In dieser Phase zeigt die Ukraine, dass wir in der Lage sind, während des gesamten Krieges Reformen durchzuführen, und wir zeigen, dass Reformen in erster Linie für uns notwendig sind, nicht nur, weil der EU-Beitrittsprozess dies erfordert“, sagte Stefanischyna.
„Es gibt einen starken Willen, endlich mit den Reformen zu beginnen, die [zuvor] von jeglicher politischen Führung in der Ukraine nie unterstützt wurden, und dies sollte von den Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden“, fügte sie hinzu.
Einige Expert:innen in der Ukraine erklärten jedoch, dass die vom Parlament verabschiedeten Gesetze nur einen Ausgangspunkt darstellten und dass einige der Gesetze möglicherweise überarbeitet werden müssten oder zusätzliche Gesetze erforderlich seien, um die Kriterien der EU zu erfüllen.
„Kyjiw zeigt wirklich Fortschritte bei der Erfüllung aller Empfehlungen der Europäischen Kommission, aber keine von ihnen wurde vollständig umgesetzt“, schrieben drei Experten des „Reanimation Package of Reforms“, das Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen zusammenbringt, in der Ukrainska Pravda.
Statt die Reformen gründlich vorzubereiten, priorisiere Kyjiw eine schnelle Verabschiedung, erklärten sie.
Frühjahrsgutachten
Die Europäische Kommission hatte in ihrer Stellungnahme vom Juni zur Verleihung des Kandidatenstatus ursprünglich erklärt, sie werde die Fortschritte der Ukraine bei der Umsetzung der empfohlenen Schritte überwachen und bis spätestens Ende des Jahres erneut Bericht erstatten.
Im Juni entschieden die Staats- und Regierungschef:innen der EU jedoch stattdessen, dass dies frühestens im Rahmen des regulären Erweiterungspakets der EU im kommenden Oktober, in dem die Fortschritte aller EU-Anwärter bewertet werden, geschehen solle. Die Ukraine, Moldawien und Georgien werden dabei zum ersten Mal vertreten sein.
„Es scheint eine bewusste Entscheidung getroffen worden zu sein, nicht mit einer frühen Option fortzufahren, vor allem, weil realistischerweise die Zeit für die Ausarbeitung einer solchen Aktualisierung einfach zu kurz war, um etwas Substanzielles zu haben“, erklärte ein EU-Beamter gegenüber EURACTIV.
Außerdem solle politisch nicht der Eindruck erweckt werden, die Ukraine werde gegenüber anderen Kandidatenländern bevorzugt behandelt, erklärte er.
In einem Versuch, ein positives Signal an Kyjiw zu senden, will die Europäische Kommission nun jedoch bis zum Frühjahr 2023 eine vorläufige Bewertung der Fortschritte der Ukraine bei der Umsetzung der sieben Empfehlungen vornehmen.
Vergangene Woche stimmte auch der Ministerrat der Absicht der Kommission zu, die Fortschritte der Ukraine zu diesem Zeitpunkt – zusätzlich zum regulären Bericht im Rahmen des Erweiterungspakets – zu bewerten.
Mehrere EU-Diplomat:innen, die mit der Angelegenheit vertraut sind, berichteten, dass die EU-Mitgliedstaaten bis zur letzten Minute um eine Entscheidung hierzu gerungen hätten.
„Für einige Mitgliedstaaten, und insbesondere für einen, war es sehr wichtig, dies als ‚Update‘ zu bezeichnen, ohne das Ziel hiervon zu spezifizieren“, erklärte ein EU-Diplomat.
Angleichung an EU-Rechtsrahmen
Abgesehen von den Fortschritten bei den sieben Empfehlungen wird die Europäische Kommission voraussichtlich auch bald eine technische Stellungnahme zur Erfüllung des sogenannten acquis communautaire der EU durch die Ukraine vorlegen.
Dabei geht es darum, wie gut die Gesetzgebung des Kandidatenlandes an die Gesamtheit des EU-Rechts angeglichen ist.
„Für uns ist dies sehr wichtig, denn es wird uns die Grundlage für unsere Beitrittsgespräche aufzeigen, und nach der Veröffentlichung werden wir bereits damit beginnen, unsere weitere Position für die Verhandlungen vorzubereiten“, sagte Stefanishyna.
EU-Quellen zufolge wurde die technische Stellungnahme der Kommission, die ursprünglich für Dezember geplant war, auf Anfang nächsten Jahres verschoben.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]