EU-Beamte bekommen Gehaltserhöhung
Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise bekommen Zehntausende EU-Beamte eine Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent. Die EU-Kommission hatte gegen die Entscheidung des EU-Ministerrates geklagt, die Erhöhung zu halbieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte diese nun für nichtig: Der Rat habe seine Zuständigkeiten überschritten.
Trotz Finanz- und Wirtschaftskrise bekommen Zehntausende EU-Beamte eine Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent. Die EU-Kommission hatte gegen die Entscheidung des EU-Ministerrates geklagt, die Erhöhung zu halbieren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte diese nun für nichtig: Der Rat habe seine Zuständigkeiten überschritten.
44.000 EU-Beamte bekommen für das vergangene Jahr eine Gehaltserhöhung um 3,7 Prozent. Eine von den EU-Regierungen beschlossene Halbierung dieser Erhöhung war nicht rechtmäßig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch (24. November) in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-40/10).
Die Erhöhung betrifft die EU-Beamten, die Kommissare sowie Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso, den EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle EU-Abgeordneten, die aus dem EU-Budget bezahlt werden. Betroffen sind ebenfalls die Richter des EuGH selbst. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres.
Der Ministerrat hatte Ende letzten Jahres mit Verweis auf die Finanz- und Wirtschaftskrise entschieden, die Gehälter der europäischen Beamten 2010 nur um 1,85 Prozent zu erhöhen (EURACTIV.de vom 21. Dezember 2009). Nach der vereinbarten Berechnungsmethode hätten die Gehälter um 3,7 Prozent höher ausfallen müssen – und hätten sich damit an nationalen Gehaltssteigerungen vor der Krise orientiert.
Kein Ermessensspielraum
Der EuGH war daraufhin von der EU-Kommission angerufen worden (EURACTIV.de vom 23. Dezember 2009). Die EU-Richter erklärten nun, der Ministerrat habe bei seiner Entscheidung "keinen Ermessensspielraum" gehabt.
Der feste Mechanismus der Gehaltsberechnung sei beschlossen worden, um "mittelfristig für eine gewisse Stabilität" zu sorgen und zu vermeiden, dass immer wieder Tarifstreitigkeiten zwischen den Gewerkschaften und den EU-Institutionen ausbrächen. Das Beamtenstatut enthalte zwar eine Ausnahmeklausel, die bei einer erheblichen und abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Abweichungen von diesem Vorgehen erlaube. Doch habe sich der Rat darauf nicht berufen.
Kein Kommissionsvorschlag
Zudem setze diese Ausnahmeregelung einen Vorschlag der Kommission voraus, den es auch nicht gebe. Nun muss der Rat einen neuen Beschluss fassen, der dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag von 3,7 Prozent entspricht.
Inge Grässle (CDU), Sprecherin der EVP-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss im EU-Parlament, forderte eine Überarbeitung des Beamtenstatuts: "3,7 Prozent ist in den meisten Mitgliedsstaaten nicht vermittelbar, weil der öffentliche Dienst dort erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss. Die automatische Festsetzung der Erhöhung der Bezüge muss geändert werden. In Zeiten der Wirtschafts- und Währungskrise ist das eine ganz schlechte Nachricht für alle Steuerzahler".
Der bestbezahlte öffentliche Dienst in Europa
Vor allem der im Beamtenstatut festgelegte Berechnungsmechanismus für die Gehaltssteigerungen müsse die finanzielle und wirtschaftliche Situation der Mitgliedsstaaten stärker reflektieren, so Grässle: "Die Europäischen Beamten sind zu einem wirklichen Sparbeitrag aufgerufen. Sie sind schließlich der bestbezahlte öffentliche Dienst in Europa".
Brisante politische Fragen
Helga Trüpel (Grüne/EFA), Mitglied des Haushaltsausschusses des EU-Parlaments, erklärte: "Das heutige Urteil des EuGH ist juristisch sicherlich korrekt, wirft aber brisante politische Fragen auf. Eine Gehaltsanpassung um 3,7 Prozent, auch wenn sie durch den vereinbarten Berechnungsmechanismus gedeckt ist, ist in Zeiten der leeren Haushaltskassen und nationaler Sparpakete den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar."
Der im EU-Beamtenstatut festgelegte Berechnungsmechanismus müsse daher dringend geändert werden. "Da die Gehaltsanpassungen auf EU-Ebene den nationalen Gehaltsabschlüssen nach der derzeitigen Regelung mit einer Zeitverzögerung von eineinhalb Jahren folgen, kann dies in Krisenzeiten zu absurden Ergebnissen führen, wie es 2010 der Fall war. Wir fordern die EU-Institutionen auf, das System der automatischen Gehaltsanpassung zu reformieren, sodass auch die gutbezahlten EU-Beamten ihren Beitrag zu den aktuell notwendigen Sparanstrengungen leisten können", so Trüpel.
Die Bezahlung der EU-Beamten ist an der Entwicklung der Beamtengehälter in acht Mitgliedsstaaten ausgerichtet, darunter auch Deutschland. Daneben fließt die Inflationsrate in den festen Mechanismus der Gehaltsberechnung ein, der 2004 in einem Statut einmalig vom Ministerrat beschlossen wurde.
dto
Links / Dokumente
Gerichtshof der Europäischen Union: Urteil in der Rechtssache C-40/10 – Der Gerichtshof erkla?rt die Vorschriften der Verordnung des Rates betreffend die Anpassung der Dienstbezu?ge der Beamten der Europa?ischen Union ab Juli 2009 fu?r nichtig (24. November 2010)
EURACTIV.de: Kostenexplosion bei EU-Pensionen (23. September 2010)
EURACTIV.de: Gehälter der EU-Beamten sinken 2011 (6. Oktober 2010)
EURACTIV.de: EU-Gehälter im Kreuzfeuer (6. Januar 2010)
EURACTIV.de: EU-Kommission klagt im Gehaltsstreit (23. Dezember 2009)
EURACTIV.de: Halbierung der Lohnsteigerung für EU-Beamte (21. Dezember 2009)
EURACTIV.de: EU-Beamte streiken für mehr Sold (14. Dezember 2009)