EU-Abgeordnete lehnen Genehmigung des polnischen Konjunkturplans ab
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, am 1. Juni grünes Licht für das polnische Konjunkturprogramm zu geben, hat im EU-Parlament zu Verärgerung geführt.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, am 1. Juni grünes Licht für das polnische Konjunkturprogramm zu geben, hat im EU-Parlament zu Verärgerung geführt.
Die Abgeordneten haben am Donnerstag (09. Juni) eine Resolution verabschiedet, in der sie die Minister:innen auffordern, die Bewilligung von EU-Zuschüssen und Darlehen in Höhe von 35,4 Milliarden Euro für Warschau zu blockieren.
Die Parlamentarier:innen sind der Ansicht, dass die von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Dienstag in Straßburg dargelegten Bedingungen für die Auszahlung der Gelder nicht ausreichend seien.
Von der Leyen erklärte den Abgeordneten, sie sehe ein „klares Bekenntnis der polnischen Regierung zur Unabhängigkeit der Justiz.“
Sie fügte hinzu, dass es keine Zahlungen geben werde, wenn die polnische Regierung die umstrittene Disziplinarkammer nicht durch „ein unabhängiges und unparteiisches Gericht mit gesetzlicher Verankerung“ ersetze.
Zu den von der Kommission geforderten Punkten gehören die Abschaffung der „umstrittenen Disziplinarvergehen“ und die Überprüfung der Fälle von Richter:innen, „die von den Entscheidungen der Disziplinarkammer betroffen sind.“
„Die Zustimmung zu Polens Sanierungsplan bedeutet jedoch nicht, dass die anderen Verfahren zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit eingestellt werden“, so die Kommissionspräsidentin.
Die EU-Abgeordneten sehen jedoch keine Verbesserungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen. Sie erklärten, dass gegen mehrere Richter:innen immer noch Disziplinarverfahren laufen oder einige noch nicht wieder in ihr Amt eingesetzt wurden. Auch das Urteil des EU-Gerichtshofs sei bislang nicht umgesetzt worden.
Die Abgeordneten Siegfried Mureşan (EVP), Iratxe García Pérez (S&D) und Stéphane Séjourné (Renew) wiesen im Namen ihrer Fraktionen darauf hin, dass die Entscheidung des EU-Gerichtshofs respektiert werden muss, bevor die Mittel freigegeben werden.
Damian Boeselager (Grüne/EFA) ging einen Schritt weiter und betonte die Notwendigkeit, dass die europäischen Regierungen „den polnischen Konjunkturplan nicht annehmen dürfen, bevor die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt sind.“
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Boeselager fügte hinzu, dass „wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen werden“ – einschließlich der Forderung nach dem Rücktritt der Kommission – um sicherzustellen, dass die Pläne nicht genehmigt werden, „ohne dass echte Reformen [in Polen] vorgenommen werden.“
Die Fraktionen der Europäischen Konservativen und Reformisten sowie der Fraktion Identität und Demokratie sprachen sich jedoch für die Auszahlung von EU-Geldern an Polen aus.
Das Parlament fordert seit langem rechtsstaatliche Reformen als Bedingung für die Genehmigung nationaler Konjunkturprogramme durch die EU.
In einer im Februar 2021 verabschiedeten Verordnung wurde die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu einem der Kriterien für die Auszahlung der Mittel erklärt.
In dem Bemühen, die Spannungen zwischen Brüssel und Warschau zu überwinden, änderte die Kommission im Oktober 2021 ihre Position und gab einige Forderungen gegenüber der polnischen Regierung auf, um sich auf ihre Forderung nach Abschaffung der Disziplinarkammer zu konzentrieren.
Damals sprachen sich die EU-Abgeordneten gegen die Lockerung aus und forderten die Kommission in einem Schreiben, das EURACTIV vorliegt, auf, die Mittel nicht zu genehmigen, solange die ursprünglichen Bedingungen nicht erfüllt sind.
„Polnische Gerichte haben in allen Instanzen bewiesen, dass sie das Recht auf ein faires Verfahren durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht gewährleisten können, wie es auch vom Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurde“, heißt es in dem Schreiben.
Debatte über Misstrauensantrag
Ein Misstrauensantrag wurde Anfang der Woche von Luis Garciano, dem Vizepräsidenten der Fraktion Renew, der niederländischen Europaabgeordneten Sophie in’t Veld und dem ehemaligen belgischen Premierminister Guy Verhofstadt eingebracht.
Das Misstrauensvotum ist eine selten genutzte Maßnahme, mit der das Europäische Parlament den Rücktritt der gesamten Europäischen Kommission fordern kann. Damit ein Misstrauensvotum erfolgreich ist, müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten mit Ja stimmen.
Trotz des Widerstands des Parlaments gegen die Haltung der EU gegenüber Polen unterstützt nur eine kleine Zahl von Abgeordneten einen solchen Antrag, und auch die Fraktionsvorsitzenden haben sich gegen einen solchen Antrag ausgesprochen.
Selbst innerhalb der Fraktion Renew gibt es keinen Konsens in dieser Frage.
Der Europäische Rat hat sich noch nicht zu der Genehmigung der polnischen Finanzmittel geäußert und dem Plenum lediglich mitgeteilt, dass der Antrag Polens geprüft werde.
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[Bearbeitet von Nathalie Weatherald and Benjamin Fox]