EU-Abgeordnete fordern "Recht auf Vergessenwerden" nach Krebsbehandlung

EU-Abgeordnete, insbesondere aus Frankreich, fordern, dass in der gesamten EU ein "Recht auf Vergessenwerden" im medizinischen Bereich gelten soll, damit Krebspatient:innen nach Abschluss der Therapie wieder ein "normales Leben" führen können.

EURACTIV France
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Die Kommission wird in Kürze eine Reihe von Rechtstexten zur Krebsbekämpfung vorlegen. Dazu gehören Vorschläge zu Tabakerzeugnissen, zur Besteuerung alkoholischer Getränke, zu Arzneimitteln, zu Asbest, zur Nährwertkennzeichnung und ein Plan gegen Verschmutzung. [[SmartPhotoLab/Shutterstock]]

EU-Abgeordnete, insbesondere aus Frankreich, fordern, dass in der gesamten EU ein „Recht auf Vergessenwerden“ im medizinischen Bereich gelten soll, damit Krebspatient:innen nach Abschluss der Therapie wieder ein „normales Leben“ führen können.

Bisher ist das Recht, „medizinisch“ vergessen zu werden und seine Krankengeschichte beim Abschluss von Versicherungen oder Bankkrediten nicht vorlegen zu müssen, in nur fünf EU-Staaten gesetzlich verankert wurde.

Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Portugal sind die einzigen Länder in der EU, in denen die medizinische Vergangenheit einer Person, auch bei ehemaligen Krebspatient:innen, ab einem bestimmten Zeitraum nach Abschluss der Behandlung nicht aufgeführt werden muss, wenn es um Versicherungen oder Bankkredite geht.

„Das Recht auf Vergessenwerden gilt für Versicherungen und Kredite (…). Das Ziel? Doppelbestrafung und ‚Vorstrafenregister‘ von Krebs zu vermeiden“, erklärte die liberale Europaabgeordnete und Krebsspezialistin Véronique Trillet-Lenoir im Gespräch mit EURACTIV.

Das Recht auf Vergessenwerden ist für Krebsüberlebende, die sich oft diskriminiert fühlen, von zentraler Bedeutung. Zugleich wird die Zahl der Betroffenen wahrscheinlich weiter steigen, da in der EU jährlich 2,6 Millionen Diagnosen registriert werden.

„Die Genesenen müssen in ein normales soziales, emotionales und berufliches Leben zurückkehren können. Sie dürfen sich nicht ausgegrenzt fühlen“, fügte Trillet-Lenoir hinzu.

Derzeit ist das einzige Hoffnungszeichen für die Genesenden der EU-Plan zur Überwindung von Krebs, den die Europäische Kommission am 3. Februar 2021 vorgestellt hat. Der Plan sieht vier Hauptarbeitsbereiche vor: Prävention, Früherkennung, Behandlung und Verbesserung der Lebensqualität.

„Bei dem Plan geht es um Gesundheit, aber er geht über die Gesundheitspolitik hinaus. Er ist eine Anstrengung der gesamten Gesellschaft“, sagte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.

Die Kommission wird in Kürze eine Reihe von Rechtstexten zur Krebsbekämpfung vorlegen. Dazu gehören Vorschläge zu Tabakerzeugnissen, zur Besteuerung alkoholischer Getränke, zu Arzneimitteln, zu Asbest, zur Nährwertkennzeichnung sowie ein Plan gegen Luftverschmutzung.

Vergessenwerden nach fünf Jahren

Das Thema wurde auch vom Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zur Krebsbekämpfung aufgegriffen, der dem Plenum am 15. Februar einen Bericht vorlegte.

In seinem Bericht richtet der Ausschuss Empfehlungen an die Kommission, deren Krebsplan lediglich Leitlinien enthält, die jedoch keine Rechtswirkung haben.

So fordert Trillet-Lenoir gemeinsam mit anderen EU-Abgeordneten ein unionsweites Recht auf Vergessenwerden, das nach Ablauf von fünf Jahren nach der Behandlung gelten soll.

Um dies zu erreichen, schlagen sie vor, vergleichende Studien zwischen den Ländern durchzuführen und Patientenverbände und Parlamentarier:innen in den 22 Ländern anzuhören, die das Recht auf Vergessenwerden noch nicht in ihr Gesetz aufgenommen haben. Die EU-Gesetzgebung könnte sich auch an den französischen Gesetzen orientieren, fügte Trillet-Lenoir hinzu.

„Je nach Art der Krebserkrankung könnten wir uns vorstellen, die fünf Jahre auf zwei Jahre zu verkürzen“, obwohl es besser wäre, nicht zu sehr „zwischen den verschiedenen Krebsarten“ zu differenzieren, fügte die Abgeordnete hinzu.

Das Beispiel Frankreichs

In Frankreich wurde das Recht auf Vergessenwerden im Jahr 2016 gesetzlich verankert. Am 1. Juni 2022 wurde es aktualisiert und gilt nun fünf Jahre nach der Behandlung – zuvor waren es zehn Jahre.

Die Änderung ist auf die Arbeit der französischen nationalen Liga gegen Krebs zurückzuführen, die den Großteil der onkologischen Forschung finanziert. „Sie ist eine sehr strukturierte Organisation“, so Trillet-Lenoir.

Doch während Frankreich beim Recht auf Vergessenwerden zu den Vorreitern gehört, hinkt es in anderen Bereichen hinterher.

„Im Bereich der Prävention ist Frankreich, wie viele südeuropäische Länder, ins Hintertreffen geraten“, so Trillet-Lenoir, die darauf hinwies, dass eine bessere Prävention vier von zehn Krebserkrankungen verhindern könnte.

„Wir dürfen die nachgelagerte Wiedereingliederung und die vorgelagerte Prävention nicht vergessen. Bei der Organisation der Pflege wurden enorme Fortschritte erzielt, aber es gibt noch viel Raum für Verbesserungen“, fügte sie hinzu.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]