Erzeuger gegen Auslagerung geschützter Herkunftsbezeichnungen zu Marken-Amt
Die Lebensmittelhersteller schlagen sich auf die Seite der Verfechter einer Verlagerung des Großteils der EU-Kompetenzen für die geografischen Angaben (g.A.) von der Europäischen Kommission zum Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die Lebensmittelhersteller schlagen sich auf die Seite der Gegner einer Verlagerung des Großteils der EU-Kompetenzen für die geografischen Angaben (g.A.) von der Europäischen Kommission zum Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Die EU-Kommission überarbeitet derzeit den Rechtsrahmen über geschützte geographische Angaben und wird ihren Vorschlag voraussichtlich im ersten Quartal 2022 vorlegen.
Mit den geografischen Angaben sollen die Namen bestimmter Erzeugnisse geschützt werden, um deren einzigartige Eigenschaften im Zusammenhang mit ihrem geografischen Ursprung und dem in der Region vorhandenen Know-how zu fördern.
So darf aufgrund der geografischen Angaben nur in den Hügeln um Parma hergestelltes Trockenfleisch den Namen Prosciutto di Parma tragen und Champagner darf nur aus Trauben hergestellt werden, die in der gleichnamigen französischen Region wachsen.
Eine von der Kommission erstellte Studie hat Wirtschaftsdaten der 3.207 geschützten Erzeugnisse aus der gesamten EU gesammelt. Demnach machten geschützte Produkte einen Verkaufswert von 74,76 Milliarden Euro aus, was 15,5 Prozent der gesamten Agrar- und Lebensmittelexporte der EU entspricht.
In einem Schreiben an die europäischen Gesetzgeber:innen vom 10. Februar haben die Erzeuger von Lebensmitteln, die mit einer EU-Qualitätsregelung ausgezeichnet sind, Bedenken gegen den Kurs der EU-Kommission geäußert.
So erklärte die Gruppe von EU-Verbänden, sie sei „äußerst besorgt“ angesichts der Absicht, die tägliche Verwaltung der geschützten Herkunftsangaben von der Generaldirektion AGRI der Kommission an das EUIPO auszulagern, das für die Registrierung von EU-Marken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständig ist.
„Dies ist äußerst verwunderlich“, so die Unterzeichner, zu denen auch der Verband europäischer Regionen für Ursprungserzeugnisse (AREPO) und die europäische Zweigstelle der Weltallianz für geografische Angaben (oriGIn EU) gehören, die die nationalen Verbände bei den EU-Institutionen vertreten.
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Verknüpfung mit der GAP aufrechterhalten
Nach Ansicht der Branchenverbände hat die Kommission die Einzigartigkeit der EU-Qualitätsregelung als Teil der Agrar- und ländlichen Entwicklungspolitik gefördert. Letztere ist ein wesentlicher Bestandteil des EU-Agrarsubventionsprogramms, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Aus diesem Grund war die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI), die für die Verwaltung der GAP-Mittel zuständig ist, bisher auch mit der Umsetzung der EU-Politik für geografische Angaben betraut.
Die jüngste GAP-Reform bot dem Sektor zudem einen besseren Schutz mit der Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Nachhaltigkeitselemente in Form von Öko-Regelungen einzubeziehen, was dem neuen Vorhaben entspricht, die europäische Landwirtschaft grüner zu gestalten.
Gleichzeitig können die Erzeuger geschützter Produkte nun die GAP-Instrumente zur Angebotssteuerung in Anspruch nehmen, ein leistungsfähiges Sicherheitsnetz, um negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Landwirt:innen, auf Marktsignale zu reagieren, abzufedern.
„Jahrzehntelang hat die Kommission Ressourcen in die Förderung eines ähnlichen Ansatzes auf der ganzen Welt investiert, und dabei auf den Besonderheiten der geografischen Angaben und deren Differenzen zu anderen Rechten des geistigen Eigentums bestanden, was ein anderes Verwaltungssystem rechtfertigt“, heißt es in dem Schreiben.
Als integraler und erfolgreicher Bestandteil der GAP betonen die Interessenvertreter:innen der geografischen Angaben, dass die Politik hierzu weiterhin Bestandteil der ländlichen Entwicklungspolitik sein und vollständig von der Kommission verwaltet werden sollte.
Mehr als nur ein eine bloße Bezeichnung
Als Produktnamen fallen geografische Angaben unter das EU-System der Rechte des geistigen Eigentums, das sie rechtlich vor Nachahmung und Missbrauch schützt.
Da die geografischen Angaben jedoch nicht Ausdruck privater Interessen sind, um einen Namen oder ein Zeichen zu schützen, profitierten sie von einer Regelung anderen Regelung als Marken – einer anderen Unterkategorie unter dem Dach der geistigen Eigentumsrechte.
„Die Qualitätspolitik soll nicht nur die Namen der geografischen Angaben schützen, sondern auch dazu dienen, die Stärken und Besonderheiten der geografischen Angaben aufzuwerten, zu verteidigen und zu fördern“, betonten die Unterzeichner:innen des Briefs.
EUIPO hat auch zur Erstellung von „GIview“ beigetragen, einer kostenlosen Online-Datenbank, die alle Register für geografische Angaben zusammenfasst.
Die zunehmende Spekulation über eine stärkere Beteiligung des EUIPO am Umgang mit geografischen Angaben stieß im Januar ebenfalls auf den Widerstand einiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments. Sie beschwerten sich über die Abkehr von einem System, das sich auf Verbindungen zu Europas geografischen Regionen konzentriert, hin zu einem „Markenansatz“.
„Das sind keine Markenzeichen, sondern etwas ganz anderes. Sie sind das Know-how und die Techniken, die seit Jahrhunderten weitergegeben werden“, sagte die französische christdemokratische Europaabgeordnete Anne Sander.
In einem Interview mit EURACTIV äußerte sich Julio Laporta, der Leiter des EUIPO, nicht zu den Gerüchten über eine stärkere Rolle des Amtes im Umgang mit geografischen Angaben. Man sei bereit, die Kommission bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
„Wir haben bewiesen, dass wir das Fachwissen, die Kapazität und auch die Kraft haben, ihnen technologische Unterstützung zu bieten“, sagte er.