EP unterstützt strafrechtliche Sanktionen gegen Fälscher [DE]
Das Parlament hat mit knapper Mehrheit eine historische aber kontroverse Richtlinie verabschiedet, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Teile des Strafgesetzes – zum ersten Mal in der Geschichte – zu harmonisieren, um Fälschungen und Produktpiraterie europaweit zu bekämpfen.
Das Parlament hat mit knapper Mehrheit eine historische aber kontroverse Richtlinie verabschiedet, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet, Teile des Strafgesetzes – zum ersten Mal in der Geschichte – zu harmonisieren, um Fälschungen und Produktpiraterie europaweit zu bekämpfen.
Um künftig strenger gegen Piraterie und Fälschungen vorzugehen, hat das Parlament am 25. April 2007 strafrechtliche Maßnahmen gegen Nachahmung bestätigt, die zu Sanktionen bis zu 300000 Euro oder in ernsten Fällen zu Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren führen können.
Der Berichterstatter Nicola Zingaretti sagte, dass die Richtlinie – die erste dieser Art zur Harmonisierung des Strafgesetzes der Mitgliedstaaten – notwendig sei, um groß angelegte Kriminalität bekämpfen zu können.
Leichtere Verstöße, wie die geteilte Nutzung von geschützten Gütern (wie zum Beispiel Fotokopien von Büchern für Studien- und Forschungszwecke oder geteilte Nutzung von Musikdateien) werden Gegenstand des nationalen Zivilrechts bleiben. Weiterhin wurden Privatpersonen aus den Inhalten der Richtlinie herausgenommen, insofern sie keinen Profit aus der Nutzung eines Produktes schlagen.
Patente für Erfindungen sind ebenfalls nicht Bestandteil der Richtlinie, da es schwierig ist, diese Verstöße zu verifizieren, und da das Zivilrecht das am besten geeignete Instrument ist, um diesen Verstößen nachzukommen.
Für alle anderen Verstöße gegen geistiges Eigentum sieht die Richtlinie die Einführung harmonisierter Strafmaßnahmen vor, auf deren Grundlage die nationalen Behörden die Straftäter strafrechtlich verfolgen sollen.
Die Richtlinie wird nur in Kraft treten, wenn sie von den Mitgliedstaaten bestätigt wird. Dies könnte sich jedoch als schwierig erweisen, da Länder wie Großbritannien und die Niederlande befürchten, dass die EU mit der Harmonisierung des Strafgesetzes einen Schritt zu weit geht, da sie hier in einen Bereich eindringt, der traditionell in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fällt.