EP-Ausschuss für Senkung der EU-Budgetobergrenze für 2007-2013 auf 1,07 % [DE]

Ein EP-Sonderausschuss hat den Böge-Bericht über den nächsten Finanzrahmen der EU angenommen. Die Abgeordneten fordern Einsparungen von Kosten im Agrarbereich und in der Verwaltung sowie eine Aufstockung des Haushalts für Forschung, Recht und Sicherheit und Außenpolitik.

Ein EP-Sonderausschuss hat den Böge-Bericht über den nächsten Finanzrahmen der EU angenommen. Die Abgeordneten fordern Einsparungen von Kosten im Agrarbereich und in der Verwaltung sowie eine Aufstockung des Haushalts für Forschung, Recht und Sicherheit und Außenpolitik.

Die wichtigsten Elemente des verabschiedeten EP-Berichts: 

  • Die Ausgaben der EU sollen künftig auf 1,07 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU begrenzt werden (die Kommission setzt sich für 1,14 % ein und die sechs Nettozahler-Länder bestehen auf eine 1-Prozent-Grenze).
  • Die Laufzeit der nächsten Finanziellen Vorausschau soll auf fünf Jahre (2007 bis 2011) begrenzt werden, um sie an das fünfjährigen Mandat des Europäischen Parlaments und der Kommission anzupassen.
  • Wachstum, Beschäftigung und Regionalpolitik sollen die künftigen Schwerpunkte bilden.
  • Dem Ausgleich regionaler Ungleichgewichte soll 0,41 des BNE zugeteilt werden und die zehn neuen Mitgliedstaaten sollen nicht mehr als 4 % ihres nationalen BNE aus den Strukturfonds erhalten dürfen, wobei eine größere ‚Elastizität’ in das System eingebaut werden soll.
  • Die schrittweise Abwickelung der Strukturfonds für Regionen in den alten Mitgliedstaaten, welche aufgrund des ‚statistischen Effekts’ nicht mehr berechtigt sind, Zuschüsse zu erhalten.
  • Die Verwaltungsausgaben sollen um 10 % gekürzt werden.
  • Für die folgenden Politikbereiche soll künftig mehr ausgegeben werden: Sozialpolitik (+ 200 Millionen), Jugend (+ 189 Millionen), Justiz und Inneres (+ 1 Milliarde), lebenslanges Lernen (+ 670 Millionen), EU-Nachbarschaftspolitik (+1,8 Milliarden) und Außenpolitik (+ 900 Millionen). 
  • Keine ‚Renationalisierung von GAP’ (der Gemeinsamen Agrarpolitik), wobei die ‚obligatorische’ Kofinanzierung von Agrarzahlungen durch die Mitgliedstaaten möglich sein sollte, wenn Rumänien und Bulgarien der EU 2007 beitreten und „der Bedarf die Vorhersagen übersteigt“. 
  • Der Kommissionsvorschlag für einen Wachstumsanpassungsfonds wurde nicht übernommen.