Energieprojekte von europäischem Interesse?
Nach Meinung der Kommission muss die EU dringend in ihre veraltete und schlecht vernetzte Energieinfrastruktur investieren, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020 zu erreichen. Hierzu sollen nationale Genehmigungsverfahren für "Projekte von europäischem Interesse" gestrafft und besser koordiniert werden. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) meint: Eine große Herausforderung liegt in der Werbung für Akzeptanz zu Infrastrukturprojekten bei der betroffenen lokalen Öffentlichkeit.
Nach Meinung der Kommission muss die EU dringend in ihre veraltete und schlecht vernetzte Energieinfrastruktur investieren, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020 zu erreichen. Hierzu sollen nationale Genehmigungsverfahren für „Projekte von europäischem Interesse“ gestrafft und besser koordiniert werden. Das Centrum für Europäische Politik (CEP) meint: Eine große Herausforderung liegt in der Werbung für Akzeptanz zu Infrastrukturprojekten bei der betroffenen lokalen Öffentlichkeit.
Zu den Autoren
Dr. Jan S. Voßwinkel und Dr. Götz Reichert sind wissenschaftliche Referenten am Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg. Das CEP ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheitlichen und marktwirtschaftlichen Ordnung. Die vollständige Studie finden Sie hier.
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Nach Meinung der Kommission muss die EU "dringend" in ihre "veraltete und schlecht vernetzte" Energieinfrastruktur (insbesondere Strom, Erdgas, Erdo?l, CO2) investieren, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020 zu erreichen. Eine "voll integrierte, auf intelligenten Technologien mit geringem CO2-Ausstoß basierende" Energieinfrastruktur ist die Voraussetzung, um einen gut funktionierenden Energiebinnenmarkt zu schaffen, die Versorgungssicherheit zu erho?hen, erneuerbare Energien in das Energiesystem zu integrieren und die Energieeffizienz zu steigern.
Neue Planungsmethode
Die Kommission will das bisherige Verfahren zur Entwicklung transeuropa?ischer Energienetze (TEN-E) mit "unflexiblen Projektlisten" durch eine "neue EU-Energieinfrastrukturpolitik" mit einer "neuen Methode der strategischen Planung" ersetzen. Ein "intelligentes Supernetz" soll Energienetze in der EU und daru?ber hinaus miteinander verbinden ("Energieinfrastruktur-Karte"). EU-Maßnahmen sollen sich auf wenige Infrastrukturpriorita?ten bis 2020 konzentrieren. Es soll eine begrenzte Zahl von "Projekten von europa?ischem Interesse" (PEI) festgelegt werden. PEI sollen mit "neuen Instrumenten" durchgefu?hrt werden: versta?rkte regionale Zusammenarbeit ("Regionale Initiativen", gestraffte Genehmigungsverfahren, bessere Information der Entscheidungstra?ger und Bu?rger sowie "innovative Finanzinstrumente").
Festlegung von "Projekten von europa?ischem Interesse" (PEI)
Zur Umsetzung der Infrastrukturpriorita?ten wird 2012 eine Liste mit "Projekten von europa?ischem Interesse" (PEI) aufgestellt, die alle 2 Jahre aktualisiert werden soll. PEI sollen nach folgenden Kriterien ausgewa?hlt werden:
– Strominfrastruktur: Beitrag zur Stromversorgungssicherheit; Kapazita?t zur Anbindung erneuerbarer Energien und zum Energietransport zu großen Verbrauchs- und Speicherzentren; Steigerung von Markt- integration und Wettbewerb; Beitrag zu Energieeffizienz und intelligenter Stromnutzung.
– Gasinfrastruktur: Diversifizierung von Energiequellen, Lieferpartnern und Lieferrouten; Steigerung des Wettbewerbs durch Erho?hung des Verbundgrads; Steigerung der Marktintegration und Verringerung der Marktkonzentration.
Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
Die nationalen Genehmigungsverfahren sollen fu?r PEI gestrafft und besser koordiniert werden. In den Mitgliedstaaten soll eine Beho?rde als "einzige Schnittstelle" ("one-stop shop") das Genehmigungsverfahren zwischen Projektentwicklern und nationalen, regionalen und lokalen Beho?rden koordinieren. Die Mitgliedstaaten bleiben fu?r die Zuweisung der Entscheidungsbefugnisse zusta?ndig. Fu?r grenzu?berschreitende Projekte erwa?gt die Kommission koordinierte oder gemeinsame Verfahren.
Genehmigungsverfahren sollen in einer bestimmten Frist abgeschlossen werden – laut Begleitdokument der Kommission nach maximal 5 Jahren. Die Kommission will pru?fen, ob bei Fristu?berschreitung eine nationale Beho?rde "spezielle Befugnisse" fu?r eine endgu?ltige Entscheidung haben soll. Die O?ffentlichkeit soll "fru?hzeitig und effektiv" in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Das Widerspruchsrecht gegen Beho?rdenentscheidungen soll "pra?zisiert und gesta?rkt" werden.
Folgen fu?r Effizienz und individuelle Wahlmo?glichkeiten
Die mit der "neuen EU-Energieinfrastrukturpolitik" geplante bessere Koordinierung und "strategische Planung" des grenzu?berschreitenden Infrastrukturausbaus in der EU ist fu?r die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes unverzichtbar. Beides ist auch erforderlich, damit die Infrastruktur mit dem politisch forcierten Ausbau erneuerbarer Energien Schritt halten kann.
Die Entwicklung eines ada?quaten Schlu?ssels sowie gemeinsamer Grundsa?tze der Mitgliedstaaten fu?r die Kostenzuweisung, insbesondere fu?r grenzu?berschreitende Infrastrukturprojekte, sind eine entscheidende Voraussetzung fu?r den Infrastrukturausbau. Damit keine Anreize fu?r zu teure, falsch ausgelegte oder nicht beno?tigte Infrastrukturprojekte entstehen, sollten die Kosten fu?r diesen Ausbau grundsa?tzlich allein von den Nutzern getragen werden, die durch eine ho?here Versorgungssicherheit oder geringere Energiepreise profitieren. Eine Finanzierung aus Steuergeldern sollte nur in eng begrenzten Ausnahmefa?llen erwogen werden. Dies betrifft Infrastrukturvorhaben, die sich u?ber Nutzungsentgelte nicht finanzieren lassen, die aber zur Verwirklichung eines vernetzten Energiebinnenmarktes sowie der Energieversorgungssicherheit erwu?nscht sind. Wenn die Kommission ihre Vorstellungen zur Finanzierung des Infrastrukturausbaus konkretisiert, muss sie sicherstellen, dass das Regel-Ausnahme-Verha?ltnis bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten gewahrt bleibt. Die Kosten, die durch den Ausbau der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien entstehen, mu?ssen den jeweiligen Energieerzeugern angelastet werden, um Fehlanreize zu vermeiden.
Mo?glichst zu?gige Genehmigungsverfahren fu?r Energieinfrastrukturprojekte beschleunigen den Infrastrukturausbau und verbessern so die Energieversorgung im Binnenmarkt. Eine große Herausforderung liegt allerdings in der Werbung fu?r Akzeptanz der betroffenen lokalen O?ffentlichkeit insbesondere fu?r solche Infrastrukturprojekte, deren als negativ wahrgenommenen Wirkungen wie die Vera?nderung des Landschaftsbildes lokal anfallen, deren Nutzen sich aber nicht in der gleichen Region entfaltet. Dies ist etwa bei Stromspeichern oder grenzu?berschreitenden Stromleitungen der Fall. Gegen die fehlende Akzeptanz der O?ffentlichkeit werden sich die no?tigen Infrastrukturprojekte nicht in der erforderlichen Geschwindigkeit und im erforderlichen Ausmaß realisieren lassen.
Zusammenfassung der Bewertung
Die geplante bessere Koordinierung und strategische Planung des grenzu?berschreitenden Infrastrukturausbaus in der EU ist fu?r die Verwirklichung des Energiebinnenmarktes unverzichtbar. Eine entscheidende Voraussetzung fu?r den Infrastrukturausbau ist die Entwicklung eines ada?quaten Schlu?ssels fu?r die Kostenzuweisung, insbesondere fu?r grenzu?berschreitende Infrastrukturprojekte. Deren Finanzierung sollte grundsa?tzlich von den Nutzern getragen werden, die durch eine ho?here Versorgungssicherheit oder geringere Energiepreise profitieren; nur in eng begrenzten Ausnahmefa?llen sollte eine Finanzierung aus Steuergeldern erwogen werden. Mo?glichst zu?gige Genehmigungsverfahren fu?r Energieinfrastrukturprojekte verbessern die Energieversorgung im Binnenmarkt.
Links
CEP: CEP-Analyse zur Energieinfrastruktur
CEP: Website
Dokumente
EU-Kommission: Energieinfrastrukturpriorita?ten bis 2020 und danach – ein Konzept fu?r ein integriertes europa?isches Energienetz (17. November 2010)
EU-Kommission: COMMISSION STAFF WORKING PAPER ON REFINING AND THE SUPPLY OF PETROLEUM PRODUCTS IN THE EU, SEC(2010) 1398/2
EU-Kommission: Folgenabschätzung SEC(2010) 1395
EU-Kommission: Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK(2010) 1396 (17. November 2010)