Energieliberalisierung: Kompromiss in Sicht [DE]

Ein Kompromiss darüber, wie ein erhöhter Wettbewerb auf den Gas- und Strommärkten der EU forciert werden könnte, nimmt in Brüssel Form an, nachdem die Europäische Kommission einen geänderten Text vorgelegt hat, der den französischen und deutschen Widerstand gegen „eigentumsrechtliche Entflechtung“ beschwichtigen soll. 

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Ein Kompromiss darüber, wie ein erhöhter Wettbewerb auf den Gas- und Strommärkten der EU forciert werden könnte, nimmt in Brüssel Form an, nachdem die Europäische Kommission einen geänderten Text vorgelegt hat, der den französischen und deutschen Widerstand gegen „eigentumsrechtliche Entflechtung“ beschwichtigen soll. 

Ein Vorschlagsentwurf, in den EURACTIV Einsicht hatte, wurde während eines Treffens von Diplomaten (AStV) am 14. Mai 2008 von der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt.

Auch wenn es noch nicht offiziell ist, gaben EU-Quellen an, dass der überarbeitete Text Frankreich und Deutschland ein großes Stück entgegenkommen würde. Die beiden Länder hatten gedroht, den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zu Fall zu bringen, indem sie mit sechs weiteren Mitgliedstaaten eine Sperrminorität im Rat bilden.

Natürlich sei nicht jeder mit jedem Vorschlag glücklich, sagte eine Beamte des EU-Ministerrats, die an dem Treffen teilnahm. Sie fügte jedoch hinzu, dass jede Delegation angegeben hätte, sie sei prinzipiell bereit, auf dieser Grundlage zu arbeiten.

Das Ziel, so die Beamte, sei nun, sich während des nächsten Treffens der EU-Energieminister am 6. Juni 2008 auf einen „allgemeinen Ansatz“ zu einigen, der zu einem späteren Zeitpunkt offiziell angenommen werden könne. Man plane, einen Kompromiss zu finden. 

Keine Delegation habe das Ziel angezweifelt, während des Energierats im Juni eine Einigung zu erzielen, bestätigte ein Diplomat.

Ein „unabhängiger” Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)…

Der überarbeitete Text würde es den ehemaligen Staatsmonopolen wie EDF oder GDF in Frankreich und E.ON oder RWE in Deutschland ermöglichen, die Eigentumsrechte ihrer Gas- und Elektrizitätsnetze zu behalten. Dennoch würden sie deren Management einem unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber überlassen müssen, der über „wirksame Entscheidungsbefugnisse“ bei täglichen Geschäften wie Netzbetrieb und Instandhaltung verfügen würde.

…unter strenger Aufsicht

Im Rahmen eines entscheidenden Zugeständnisses an Frankreich und Deutschland jedoch würde der Übertragungsnetzbetreiber selbst einer genauer Prüfung durch eine Aufsichtsbehörde unterzogen werden, deren Aufgabe es wäre, Entscheidungen zu treffen, die einen bedeutenden Einfluss auf die Vermögenswerte des Mutterkonzerns hätten.

Solche Entscheidungen, fügt der Text hinzu, umfassten insbesondere die Billigung des jährlichen Finanzplans, die Verschuldung des Übertragungsnetzbetreibers und die Menge der Dividenden, die den Aktieninhabern zugeteilt würden. 

Entscheidend wäre, dass die Aufsichtsbehörde aus Mitgliedern zusammengesetzt sei, die zum Teil durch das vertikal integrierte Unternehmen, dem das Netz gehört, ernannt würden. Weitere Mitglieder würden durch Aktionäre einer dritten Partei sowie Vertretern des Übertragungsnetzbetreibers ernannt; das Mengenverhältnis von beiden ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht näher angegeben und steht noch zur Diskussion.

Im Rahmen eines früheren Kompromisstextes, der Ende April von der Kommission vorgelegt worden war, wären die Mitglieder der Aufsichtsbehörde größtenteils von einem unabhängigen Treuhänder ernannt worden, der vor seiner Ernennung mindestens fünf Jahre lang nicht in Aktivitäten des Mutterunternehmens involviert gewesen sein dürfte (EURACTIV vom 5. Mai 2008). Dieser Paragraf wurde nun – zur Zufriedenheit Frankreichs und Deutschlands – gestrichen.

Tatsächlich hätte eine solch einschneidende Aufsicht die Entscheidungsbefugnisse der Unternehmen in derart eingeschränkt, dass dies Auswirkungen auf ihre Börsennotierung hätte haben können, so ein Diplomat.

Eine Klausel zur Revision nach fünf Jahren

Dem Text wurde zudem eine Revisionsklausel zugefügt, welche die Kommission dazu auffordert, fünf Jahre, nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist, einen „detaillierten Bericht“ über die Anwendung der Richtlinie zu erstellen. Im Text heißt es, der Bericht würde das Ausmaß festlegen, in dem die Auflagen zur Entflechtung der Richtlinie erfolgreich gewesen seien, um die vollständige und wirksame Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers sicherzustellen. Dennoch legt der Entwurfstext die Anzahl der Jahre noch nicht endgültig fest, womit noch Raum für Diskussionen bleibt.