Energie-Abkommen: EU beschließt 10%-Ziel für ‚Öko-Kraftstoffe’ [DE]
Die EU hat im Rahmen der fortlaufenden Verhandlungen über ihr Energie- und Klimapaket ein Abkommen geschlossen, in dem festgelegt wird, dass 10% des in der EU verwendeten Kraftstoffes aus erneuerbaren Quellen kommen muss. Dazu gehören unter anderem Biokraftstoffe, Wasserstoff und ökologisch erzeugter Strom. Mit diesem Beschluss entfernt sich die EU von ihrem ursprünglichen Ziel, dass Biokraftstoffe allein 10% der in der EU verwendeten Kraftstoffe ausmachen sollen.
Die EU hat im Rahmen der fortlaufenden Verhandlungen über ihr Energie- und Klimapaket ein Abkommen geschlossen, in dem festgelegt wird, dass 10% des in der EU verwendeten Kraftstoffes aus erneuerbaren Quellen kommen muss. Dazu gehören unter anderem Biokraftstoffe, Wasserstoff und ökologisch erzeugter Strom. Mit diesem Beschluss entfernt sich die EU von ihrem ursprünglichen Ziel, dass Biokraftstoffe allein 10% der in der EU verwendeten Kraftstoffe ausmachen sollen.
Bis tief in die Nacht dauerten am 3. Dezember 2008 die Verhandlungen zwischen den Vertretern der drei großen EU-Institutionen, bis ein Kompromissabkommen über den Anteil von Biokraftstoffen zur Erreichung des Gesamtziels der EU für die Nutzung erneuerbarer Energien erzielt werden konnte. Darin ist vorgesehen, dass 20% des Energiebedarfs der EU bis 2020 mit Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll.
Dem abschließenden Kompromiss zufolge soll die EU sicherstellen, dass Biokraftstoffe im Vergleich zu fossilen Brennstoffen mindestens 35% weniger CO2-Emissionen verursachen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Dieser Wert soll bis 2013 auf 45% und 2017 auf 50% erhöht werden. Ab 2017 wird dieser Wert nochmals steigen und dann bei 60% liegen. Das Parlament hatte zuvor gefordert, dass das Ziel unmittelbar auf 45% festgelegt werden solle (EURACTIV vom 12. September 2008).
Zwischenziele für Biokraftstoffe der ersten und zweiten Generation, die von den Europaabgeordneten gefordert, von den Mitgliedstaaten aber vehement abgelehnt wurden, wurden aufgegeben. Stattdessen gilt das 10%-Ziel für Biokraftstoffe nun nicht nur für Biokraftstoffe, sondern für alle erneuerbaren Energiequellen, die im Verkehrswesen verwendet werden. So werden beispielsweise elektrisch betriebene Fahrzeuge, die Energie aus erneuerbaren Quellen verwenden, bei der Erreichung der Zielvorgaben berücksichtigt.
Bis ganz zum Schluss waren sich das Europäische Parlament und die EU-Länder uneins über die so genannten Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und insbesondere über die Frage, ob die Auswirkungen der so genannten ‚indirekten Landnutzung’ bei der Berechnung der CO2-Emissionen, die insgesamt von Biokraftstoffen verursacht werden, berücksichtigt werden sollten. Solche indirekten Faktoren sind unter anderem die zusätzlichen CO2-Emissionen, die durch Entwaldung verursacht werden, sowie höher Lebensmittelpreise, wenn Land nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion, sondern für die Herstellung von Biokraftstoffen genutzt wird.
In dem Kompromissabkommen verzichtete man darauf, rechtsverbindliche Aussagen zu den indirekten Auswirkungen der Landnutzung zu machen. Stattdessen wurde die Europäische Kommission dazu aufgefordert, Vorschläge vorzulegen, mit denen die indirekten Folgen der veränderten Nutzung des Landes für die Herstellung von Biokraftstoffen, begrenzt werden können.