Endesa-Übernahme: EU leitet Verfahren gegen Spanien ein [DE]

Die EU hat deutlich gemacht, dass sie die spanische Regierung vor den Europäischen Gerichtshof bringen wird, wenn diese weiterhin die Bemühungen des deutschen Energiegiganten E.ON, das spanische Versorgungsunternehmen Endesa zu übernehmen, behindert.

Die EU hat deutlich gemacht, dass sie die spanische Regierung vor den Europäischen Gerichtshof bringen wird, wenn diese weiterhin die Bemühungen des deutschen Energiegiganten E.ON, das spanische Versorgungsunternehmen Endesa zu übernehmen, behindert.

Die Kommission hat Spanien bereits zweimal dazu aufgefordert (EURACTIV 26. September 2006), die Bedingungen für Fusionen, welche die Regierung E.ON in Verbindung mit dem Angebot für Endesa auferlegt hatte und die gegen EU-Recht verstoßen, zurückzuziehen. Am 28. März entschied die Kommission nun, Klage gegen Spanien bei dem Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Die Übernahme durch E.ON wurde bereits im April 2006 durch die Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes, genehmigt (EURACTIV 25. April 2006). Jedoch ist die Fusion ins Stocken geraden aufgrund der spanischen Gesetzgebung für die Übernahme durch ausländische Unternehmen, die laut Kommission in Widerspruch mit den Grundrechten für Niederlassungsfreiheit und freien Kapitalverkehr stehen.

Während die spanische Regierung argumentiert, dass sie Maßnahmen unternommen habe, um auf die Bedenken der Kommission einzugehen, nämlich die Reduzierung der Dauer und der Reichweite einiger Bedingungen, ist die Kommission der Auffassung, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen.

Das deutsche Energieunternehmen hat am 26. März 2007 sein Angebot um 3% erhöht, auf 40 Euro anstelle von 38,75 Euro pro Aktie, in der Hoffnung, 50% der Aktien zu ersteigern. Dies ist die erforderliche Marke, um die Übernahme erfolgreich abschließen zu können. Aber die beiden größten Aktionäre von Endesa, der spanische Baukonzern Acciona SA (21%) und der italienische Stromversorger Enel SpA (24,99%), haben angekündigt, dass sie vorhaben, gemeinsam ein noch höheres Angebot von mindestens 41 Euro pro Aktie einzulegen.

Nach spanischen Vorschriften kann kein anderes Unternehmen bis sechs Monate nachdem das Angebot von E.ON abgelaufen ist (3. April 2007) ein Gegengebot für Endesa machen. E.ON wirft daher den beiden Unternehmen illegale Handlungen vor, sowie die Täuschung der Aktionäre von Endesa und die Manipulation des Marktpreises der Endesa-Aktien. E.ON hat nun eine Beschwerde bei den spanischen Behörden eingereicht. Der Geschäftsführer von Enel, Fulvio Conti, sagte, dass sein Unternehmen und Acciona die spanische Regierung gebeten hätten, die sechsmonatige Sperre aufzuheben – dies sei deren Pflicht und ihr Recht, so Conti am 28. März 2007.

Trotz der Versuche von Acciona und Enel ihr geplantes Angebot als „spanisch“ zu betonen, erscheint das Angebot von E.ON als das überzeugendere der beiden. Am 26. März 2007 hat der Aufsichtrat von Endesa den Aktionären geraten, das Angebot des deutschen Unternehmens anzunehmen. Aus dem Aufsichtsrat hieß es, dass das Angebot von E.ON das einzige sei, das alle Forderungen erfülle und das gesetzliche und finanzielle Sicherheiten aufweise. Es sei des Weiteren das einzige Angebot, das von allen relevanten Behörden genehmigt wurde.

Die spanische Sparkasse Caja Madrid hat ebenfalls das Angebot von E.ON unterstützt, indem sie zugestimmt hat, ihren 10%-Anteil an Endesa an den deutschen Versorger zu verkaufen. Dies soll innerhalb eines auf zwei Jahre festgelegten Zeitraums geschehen, währenddessen Caja Madrid ihr Stimmrecht behält, und E.ON im Anschluss entscheiden kann, ob es die Aktien kaufen oder zurückgeben möchte.

Eine erfolgreiche Übernahme könnte einen weltweiten Energiegiganten mit mehr als 22 Millionen Kunden in Europa, in den USA und in Südamerika schaffen.