Elektronische Kommunikation: Kommission leitet rechtliche Schritte gegen zehn Mitgliedstaaten ein [D
Die Kommission hat erste Schritte für Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten - unter anderem Deutschland - eingeleitet, weil diese aus dem Jahr 2001 stammendes EU-Recht im Bereich der elektronischen Kommunikation nicht zufriedenstellend umgesetzt haben.
Die Kommission hat erste Schritte für Vertragsverletzungsverfahren gegen zehn Mitgliedstaaten – unter anderem Deutschland – eingeleitet, weil diese aus dem Jahr 2001 stammendes EU-Recht im Bereich der elektronischen Kommunikation nicht zufriedenstellend umgesetzt haben.
Die Kommission sieht sich gezwungen, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, nachdem sie bereits in einem Bericht aus dem Jahr 2004 gewisse Probleme in den Ländern Deutschland, Italien, Lettland, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei und Finnland bei der Umsetzung des EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation festgestellt hatte.
Gegen Belgien und Luxemburg sind bereits rechtliche Schritte eingeleitet und Urteile wegen Vertragsverletzung erlassen worden. Bei den Verfahren, die nun eingeleitet werden sollen, geht es darum, dass die nationalen Mitgliedstaaten zwar neue Rechtsvorschriften eingeführt hätten, dass diese den EU-Vorschriften jedoch nicht vollständig entsprechen.
Vor allem in zwei Punkten sei dies nach Ansicht der Kommission der Fall. Die nationalen Regulierungsbehörden würden in einigen der genannten Mitgliedstaaten nicht mit den vorgesehenen Befugnissen ausgestattet und in anderen Mitgliedstaaten sei die Übertragbarkeit der Rufnummern noch nicht gewährleistet.
Die Mitgliedstaaten sind offiziell von der Kommission benachrichtigt worden. Bevor es zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommt, werden weitere Verhandlungen mit den betroffenen Mitgliedstaaten geführt werden.